Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (2. Stock)
Appartement 4.5 Zimmer mit Balkonen 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden aufgeteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel:Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.Schulen:Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.Geschäfte:Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.Auf den Höhen des Dorfes liegt das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist: der Ort besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und vielen Spazierwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).2. APARTMENT-BESCHREIBUNG LOT 5157 APARTMENT NR. 25Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und SeeblickEingangshalle mit EinbauschränkenWohnzimmer mit Balkon und Seeblick3 Schlafzimmer1 Badezimmer1 separates WC1 Küche mit Balkon und Bergblick1 Keller Nr. 191 Gemeinschaftswaschküche1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder1 Parkplatz in der Garage (U-V oder W)(COP 688)1 Außenparkplatz (COP 271)3. INDIKATIVER PREISWichtige Hinweis:Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Indikative Verkaufspreis: Fr. 520'000.-Appartement wird frei verkauft.Gebühren: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Angebotsverfahrens.Sanierungsreserve per 30.06.2025:Ca. Fr. 57'000.--PPE-Gebühren pro Monat:Ca. Fr. 410.--/Monat 4. VERLAUF UND GRUNDSÄTZE DER VERSTEIGERUNGGebäude des OFCLVerlauf und Grundsätze der Versteigerung:I. Anforderungen an die KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben, innerhalb der angegebenen Frist (Poststempel oder E-Mail), an den im Angebot genannten Dienst eingereicht werden, mit dem Hinweis «Kaufangebot für die Wohnung PPE Nr. 5157».Nur die innerhalb der angegebenen Frist eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach dem ersten Angebot (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den angegebenen Verkaufspreis anzubieten);- kurzer Zeitplan für die Übertragung der Gewinne und Risiken;- Informationen über die beabsichtigte Nutzung oder den geplanten Umbau;- Zustimmung ohne Vorbehalt zum Verfahren und den Richtlinien des Kaufvertrags sowie zu diesem Dokument «Gebäude des OFCL - Verlauf und Grundsätze der Versteigerung»; - rechtsgültige Unterschrift.II. Verlauf der VersteigerungWenn innerhalb der angegebenen Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe durchführt oder die Immobilie im Immobilienbestand des OFCL behält. Es informiert die interessierten Käufer schriftlich über seine Entscheidung. Die Finanzierungsgarantie einer Bank muss bereits im ersten Aufruf zur Angebotsabgabe eingereicht werden.Nach dem ersten Aufruf zur Angebotsabgabe und im Falle eines zweiten Aufrufs werden alle interessierten Käufer, die innerhalb der angegebenen Frist ein Angebot eingereicht haben, erneut eingeladen.Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Aufruf ein Angebot eingereicht haben, zu den folgenden Aufrufen eingeladen. Die im Rahmen der neuen Aufrufe eingereichten Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.Die eingereichten Angebote werden nach den geltenden Verfahren des OFCL bearbeitet.Während der Verhandlungen über den Verkauf ist es verboten, Informationen über die eingereichten Angebote zu geben.Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot eingereicht oder ihr Interesse an dem Verkauf bekundet haben, (in dieser Reihenfolge) die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht nach Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich dem OFCL zu bestätigen.Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe veröffentlicht. Wenn es nicht genügend Angebote erhält, behält es sich das Recht vor, den Verkauf abzusagen. III. VertragsabschlussDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationspapiere getroffen:- amtlicher Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen. Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis abgezogen, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wird. Wenn durch Verschulden des interessierten Käufers kein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, wird diese Anzahlung nicht zurückgezahlt (Strafzahlung).Alle Kosten, die mit der Übertragung des Eigentums verbunden sind, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer nach den kantonalen Gepflogenheiten zu tragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank als Sicherheit vor der Beglaubigung des Kaufvertrags.Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder den Umbau der Immobilie zu beschaffen.Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Police gibt.Bundesamt für Bauten und Logistik OFCL 5. HAFTUNGSausschlussKLAUSELDie in diesem Dokument enthaltenen Angaben dienen lediglich der allgemeinen Information und sind ohne Gewähr. Sie stellen keine vertragliche Verpflichtung dar. Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt. 6. WEITERE INFORMATIONEN- Erster Aufruf zur Angebotsabgabe bis 5. Oktober 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweiter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis- Dritter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis - Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder wegen etwaiger Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine mögliche Sanierung oder einen Umbau sind vom Käufer zu tragen, z.B.: Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus dem Verkauf zurückzuziehen- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen