"Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (1. Stock)"
Adresse
Impasse de la Vigne C, 1898 St-GingolphWegzeit
- 6 min.Station: Saint-Gingolph (Suisse)
Umgebungsinformationen
Apotheke
7 min.Pharmacie de FranceSchule
6 min.École primaire André ZenoniÖffentliche Verkehrsmittel
5 min.St-Gingolph (Suisse)
Die Zeiten beziehen sich auf die Strecke zu Fuss.
Preis
- Kaufpreis:
- auf Anfrage
Hauptangaben
- Verfügbarkeit:
- Nach Vereinbarung
- Objekttyp:
- Wohnung
- Anzahl Zimmer:
- 4.5
- Anzahl Badezimmer:
- 1
- Etage:
- 1
- Anzahl Etagen:
- 3
- Wohnfläche:
- 100 m2
- Baujahr:
- 1990
Eigenschaften
Balkon / Terrasse
Aussicht auf den See
Aussicht auf die Berge
Rollstuhlgängig
Ruhige Lage
Kinderfreundlich
Parkplatz
Garage
Lift
Dokumente (0)
Beschreibung
1. LAGE
Saint-Gingolph ist in zwei Gemeinden aufgeteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.
Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.
Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.
Verkehrsmittel:
Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.
-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.
Schulen
Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.
Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.
Geschäfte
Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.
Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Frenay, das sehr frequentiert ist: der Ort besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und vielen Spazierwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).
2. APPARTEMENT-BESCHREIBUNG LOT 5155 APPARTEMENT N° 23
Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und Seeblick
Eingangshalle mit Einbauschränken
Wohnzimmer mit Balkon und Seeblick
3 Schlafzimmer
1 Badezimmer
1 separates WC
1 Küche mit Balkon und Bergblick
1 Keller Nr. 13
1 Gemeinschaftswaschküche
1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder
1 Parkplatz in der Tiefgarage (U-V oder W)(COP 688)
1 Außenparkplatz (COP 271)
3. PREISINDIKATION
Wichtige Hinweis:
Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).
Verkaufspreis (Indikation): Fr. 510'000.-
Appartement wird frei verkauft.
Gebühren: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamts sind vom Käufer zu tragen.
Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens.
Renovationsfonds per 30.06.2025:
Ca. Fr. 57'000.--
Monatliche PPE-Kosten:
Ca. Fr. 410.--/Monat
4. ABLAUF UND PRINZIPIEN DER VERSTEIGERUNG
Gebäude des OFCL
Ablauf und Prinzipien der Versteigerung:
I. Anforderungen an die Kaufangebote
Wenn Immobilien des Bundesamts für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben sein und innerhalb der angegebenen Frist (Poststempel oder E-Mail) bei der im Angebot genannten Stelle eingereicht werden.
Nur die innerhalb der Frist eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:
- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach der ersten Offerte (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;
- Preis (eindeutig identifizierbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den angegebenen Verkaufspreis anzubieten);
- kurzer Zeitplan für die Übertragung der Gewinne und Risiken;
- Informationen über die geplante Nutzung oder Umwidmung;
- uneingeschränkte Zustimmung zum Verfahren und den Richtlinien des Kaufvertrags sowie zu diesem Dokument "Gebäude des OFCL - Ablauf und Prinzipien der Versteigerung"; - rechtsgültige Unterschrift.
II. Ablauf der Versteigerung
Wenn innerhalb der Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es das Grundstück an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe durchführt oder das Grundstück im Immobilienbestand des OFCL behält. Es informiert die interessierten Käufer schriftlich über seine Entscheidung. Der Finanzierungsnachweis einer Bank muss bereits im ersten Aufruf vorgelegt werden.
Nach dem ersten Aufruf zur Angebotsabgabe und bei einem eventuellen zweiten Aufruf werden alle Interessenten, die innerhalb der Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.
Anschließend werden nur die Bieter, die im vorherigen Aufruf ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Aufrufen eingeladen. Die im Rahmen der neuen Aufrufe abgegebenen Angebote müssen den gleichen formalen Anforderungen wie das erste Angebot genügen.
Die eingereichten Angebote werden gemäß den geltenden Prozessen des OFCL bearbeitet.
Während der Verhandlungen ist es untersagt, Informationen über die abgegebenen Angebote zu geben.
Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Kauf bekundet haben, die Möglichkeit, das Grundstück zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht gemäß Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.
Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich gegenüber dem OFCL zu bestätigen.
Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es das Grundstück an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe veröffentlicht. Wenn nicht genug Angebote eingehen, behält es sich das Recht vor, vom Verkauf abzusehen.
III. Vertragsabschluss
Die endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationspapiere getroffen:
- amtlicher Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen.
Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis bei Vertragsabschluss abgezogen. Wenn kein Kaufvertrag aufgrund eines Verschuldens des interessierten Käufers abgeschlossen werden kann, wird diese Anzahlung nicht zurückerstattet (Strafzahlung).
Alle Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums, einschließlich der Grunderwerbsteuer, werden vom Käufer und Verkäufer gemäß den kantonalen Gepflogenheiten getragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank vor der Beglaubigung des Kaufvertrags.
Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder Umwidmung des Grundstücks zu beschaffen.
Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Police gibt.
Bundesamt für Bauten und Logistik
OFCL
5. HAFTUNGSausschlussKLAUSEL
Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben dienen lediglich der allgemeinen Information und sind ohne Gewähr. Sie stellen kein vertragliches Versprechen dar. Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt.
6. WEITERE INFORMATIONEN
- Erster Aufruf zur Angebotsabgabe bis 5. Oktober 2026 + Finanzierungsnachweis
- Zweiter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis
- Dritter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis
- Das Grundstück wird in seinem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Reklamationen können wegen einer Anpassung an die Normen oder wegen eventueller Arbeiten gestellt werden, alle Kosten für eine eventuelle Sanierung oder Anpassung sind vom Käufer zu tragen, z.B. Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw.
- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, das Grundstück jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus dem Verkauf zurückzuziehen
- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen

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Kontakt
Stéphane JAQUEROD
- Inseratenummer
- 4003287939
- Objekt-Ref.
- 1er étage











