"Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (1. Stock)"
Adresse
Impasse de la Vigne C, 1898 St-GingolphWegzeit
- 6 min.Station: Saint-Gingolph (Suisse)
Umgebungsinformationen
Apotheke
7 min.Pharmacie de FranceSchule
6 min.École primaire André ZenoniÖffentliche Verkehrsmittel
5 min.St-Gingolph (Suisse)
Die Zeiten beziehen sich auf die Strecke zu Fuss.
Preis
- Kaufpreis:
- auf Anfrage
Hauptangaben
- Verfügbarkeit:
- Nach Vereinbarung
- Objekttyp:
- Wohnung
- Anzahl Zimmer:
- 4.5
- Anzahl Badezimmer:
- 1
- Etage:
- 1
- Anzahl Etagen:
- 3
- Nutzfläche:
- 100 m2
- Baujahr:
- 1990
Eigenschaften
Balkon / Terrasse
Aussicht auf den See
Aussicht auf die Berge
Rollstuhlgängig
Ruhige Lage
Kinderfreundlich
Parkplatz
Garage
Lift
Dokumente (0)
Beschreibung
1. LAGE
Saint-Gingolph ist in zwei Gemeinden unterteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.
Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.
Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.
Verkehrsmittel:
Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.
-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.
Schulen
Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.
Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.
Geschäfte
Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.
Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist: die Stätte besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und zahlreichen Wanderwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).
2. APARTMENT-BESCHREIBUNG LOT 5155 APARTMENT NR. 23
Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon und Seeblick
Eingangshalle mit Einbauschränken
Wohnzimmer mit Balkon und Seeblick
3 Schlafzimmer
1 Badezimmer
1 separates WC
1 Küche mit Balkon und Bergblick
1 Keller Nr. 13
1 Gemeinschaftswaschküche
1 gemeinsamer Fahrradraum
1 Parkplatz in der Tiefgarage (U-V oder W)(COP 688)
1 Außenparkplatz (COP 271)
3. INDIKATIVER PREIS
Wichtige Bemerkung:
Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).
Indikative Verkaufspreis: Fr. 510'000.-
Appartement wird frei verkauft.
Gebühren: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind vom Käufer zu tragen.
Verfügbarkeit: Sofort verfügbar, nach Abschluss des Angebotsverfahrens.
Renovationsfonds per 30.06.2025:
Ca. Fr. 57'000.--
Monatliche PPE-Kosten:
Ca. Fr. 410.--/Monat
4. VERLAUF UND GRUNDSÄTZE DER VERSTEIGERUNG
Gebäude des OFCL
Verlauf und Grundsätze der Versteigerung:
I. Anforderungen an die Kaufangebote
Wenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben sein und innerhalb der angegebenen Frist (Poststempel oder E-Mail) beim bezeichneten Dienst eingereicht werden.
Nur die innerhalb der Frist eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:
- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach der ersten Offerte (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;
- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den angegebenen Verkaufspreis anzubieten);
- kurzer Zeitplan für die Übertragung der Gewinne und Risiken;
- Informationen über die geplante Nutzung oder den geplanten Umbau;
- uneingeschränkte Zustimmung zum Verfahren und den Richtlinien des Kaufvertrags sowie zu diesem Dokument "Gebäude des OFCL - Verlauf und Grundsätze der Versteigerung"; - rechtsgültige Unterschrift.
II. Verlauf der Versteigerung
Wenn innerhalb der Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe durchführt oder die Immobilie im Immobilienbestand des OFCL behält.
Das OFCL informiert die interessierten Käufer über seine Entscheidung schriftlich.
Bei der ersten Runde der Angebotsabgabe muss eine Finanzierungsgarantie einer Bank vorgelegt werden.
Nach der ersten Runde und bei einer zweiten Runde werden alle Interessenten, die ein Angebot innerhalb der Frist abgegeben haben, erneut eingeladen.
Danach werden nur die Bieter, die in der vorherigen Runde ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Runden eingeladen.
Die bei den neuen Aufrufen zur Angebotsabgabe abgegebenen Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.
Die abgegebenen Angebote werden nach den geltenden Prozessen des OFCL bearbeitet.
Während der Verhandlungen über den Verkauf ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote zu geben.
Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Verkauf bekundet haben, die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC).
Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht nach Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.
Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich gegenüber dem OFCL zu bestätigen.
Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe veröffentlicht.
Wenn nicht genug Angebote eingehen, behält sich das OFCL das Recht vor, den Verkauf abzusagen.
III. Vertragsabschluss
Die endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationspapiere getroffen:
- amtlicher Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;
- aktuelle Ausgabe aus dem Handelsregister für juristische Personen.
Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen.
Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis abgezogen, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wird.
Wenn durch die Schuld des interessierten Käufers kein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, wird diese Anzahlung nicht zurückgezahlt (Strafe).
Alle Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer nach den kantonalen Gepflogenheiten zu tragen.
Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises oder nach Erhalt einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank als Sicherheit vor der Beurkundung des Kaufvertrags.
Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder den Umbau der Immobilie zu beschaffen.
Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen.
Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Versicherungspolice gibt.
Bundesamt für Bauten und Logistik
OFCL
5. HAFTUNGSKLAUSEL
Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben werden als allgemeine Informationen und ohne Gewähr bereitgestellt.
Sie stellen kein vertragliches Versprechen dar.
Die endgültige Zuteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten.
Die vorliegende Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt.
6. WEITERE INFORMATIONEN
- Erster Aufruf zur Angebotsabgabe bis 5. Oktober 2026 + Finanzierungsnachweis
- Zweiter Aufruf zur Angebotsabgabe (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis
- Dritter Aufruf zur Angebotsabgabe (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis
- Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Garantie verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder wegen etwaiger Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine Sanierung oder einen möglichen Umbau sind vom Käufer zu tragen, z.B. Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..
- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie jederzeit und ohne Angabe von Gründen vom Verkauf zurückzuziehen
- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen

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Kontakt
Stéphane JAQUEROD
- Inseratenummer
- 4003287939
- Objekt-Ref.
- 1er étage











