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Wie gross ist die Freude, wenn nach langer Wohnungssuche endlich die passende Immobilie gefunden ist. Nie wieder die Vorgaben des Vermieters beachten, endlich eigene Regeln in der eigenen Wohnung. Für viele Eigentümer kommt nach dem Kauf der Eigentumswohnung aber das böse Erwachen.
Bei dieser Sonderform des Wohneigentums erwerben Stockwerkeigentümer nämlich nicht nur die eigene Wohnung, sondern sind gleichzeitig automatisch Miteigentümer der gesamten Immobilie und des zugehörigen Grundstücks, und das mit allen Rechten und Pflichten.
Was muss beim Stockwerkeigentum beachtet werden?
An die Beschlüsse der Eigentümerversammlung, die mindestens einmal pro Jahr tagt, ist jeder Stockwerkeigentümer gebunden. Ausserdem werden die Kosten, die für Betrieb, Unterhalt und Instandhaltung der Immobilie und des Grundstücks anfallen, gemeinschaftlich und anteilig durch alle Eigentümer getragen. Neue Eigentümer von freien Wohnungen einer Immobilie werden automatisch Mitglieder in der vorhandenen Eigentümergemeinschaft.
Beschlüsse und Atmosphäre prüfen
Da die einmal auf Eigentümerversammlungen getroffenen Beschlüsse auch für neue Mitglieder der Gemeinschaft bindend sind, empfiehlt es sich, vor Abschluss des Kaufvertrages die Protokolle der bisherigen Versammlungen gründlich zu lesen und auch andere Unterlagen wie z. B. die Hausordnung, bestehende Verträge oder das Stockwerkeigentümer-Reglement zu prüfen.
Auch die Arbeit der Verwaltung kann nach Sichtung vorhandener Unterlagen der Stockwerkeigentümergemeinschaft beurteilt werden. Über den persönlichen Kontakt zu den bisherigen Eigentümern der Immobilie kann man diese frühzeitig kennenlernen. Stimmt hier die Atmosphäre von Anfang an nicht, kann das die Kaufentscheidung negativ beeinflussen.