• Façade côté lac
  • Façade du bâtiment
  • Balcon vue lac
  • Balcon vue montagnes
  • Chambre à coucher
  • Chambre à coucher
  • Chambre à coucher
  • Chambre à coucher
  • Cuisine accès balcon
  • WC séparé
  • Salle de bains
  • Local à vélo commun
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1 / 13
Zimmer
4.5
Wohnfläche
100 m2
Verkaufspreis
auf Anfrage

"Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon und Seesicht (2. Stock)"

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Adresse

Impasse de la Vigne C, 1898 St-Gingolph

Wegzeit

  • 6 min.Station: Saint-Gingolph (Suisse)

Umgebungsinformationen

Quelle für diese Daten

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Bitte beachten Sie, dass die angezeigten Standorte möglicherweise nicht aktuell sind und es zu Abweichungen kommen kann.

  • Apotheke

    7 min.Pharmacie de France
  • Schule

    6 min.École primaire André Zenoni
  • Öffentliche Verkehrsmittel

    5 min.St-Gingolph (Suisse)

Die Zeiten beziehen sich auf die Strecke zu Fuss.

Preis

Kaufpreis:
auf Anfrage

Hauptangaben

Verfügbarkeit:
Nach Vereinbarung
Objekttyp:
Wohnung
Anzahl Zimmer:
4.5
Anzahl Badezimmer:
1
Etage:
2
Anzahl Etagen:
3
Wohnfläche:
100 m2
Baujahr:
1990

Eigenschaften

  • Balkon / Terrasse

  • Aussicht auf den See

  • Aussicht auf die Berge

  • Rollstuhlgängig

  • Ruhige Lage

  • Kinderfreundlich

  • Garage

  • Lift

Dokumente (0)

Beschreibung

Appartement 4,5 Zimmer mit Balkonen

1. SITUATION

Saint-Gingolph ist in zwei Gemeinden aufgeteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zum Département Haute-Savoie.

Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.

Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.

Verkehrsmittel:

Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.
-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.

Schulen:

Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.

Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.

Geschäfte:

Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.

Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist: die Stätte besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und vielen Spazierwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).

2. APARTMENT-BESCHREIBUNG LOT 5157 APARTMENT NR. 25

Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon und Seesicht

Eingangshalle mit Einbauschränken
Wohnzimmer mit Balkon und Seesicht
3 Schlafzimmer
1 Badezimmer
1 separates WC
1 Küche mit Balkon und Bergblick
1 Keller Nr. 19
1 Gemeinschaftswaschküche
1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder
1 Parkplatz in der Garage (U-V oder W)(COP 688)
1 Außenparkplatz (COP 271)

3. INDIKATIVER PREIS

Wichtige Bemerkung:

Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).

Indikative Verkaufspreis: Fr. 520'000.-

Das Appartement wird frei verkauft.

Gebühren: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind vom Käufer zu tragen.

Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Angebotsverfahrens.

Renovationsfonds per 30.06.2025:

Ca. Fr. 57'000.--

Monatliche PPE-Gebühren:

Ca. Fr. 410.--/Monat

4. VERLAUF UND PRINZIPIEN DER VERSTEIGERUNG

Gebäude des OFCL

Verlauf und Prinzipien der Versteigerung:

I. Anforderungen an die Kaufangebote

Wenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben eingereicht werden, innerhalb der festgelegten Frist (Poststempel- oder E-Mail-Datum), an die im Angebot genannte Stelle (veröffentlicht in einem Printmedium oder online auf einem spezialisierten Portal), mit dem Hinweis «Kaufangebot für das Appartement PPE Nr. 5157».

Nur die innerhalb der festgelegten Frist (Poststempel- oder E-Mail-Datum) eingereichten und die folgenden Angaben enthaltenden Angebote werden berücksichtigt:

- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bietenden nach dem ersten Angebot (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;

- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den angegebenen Verkaufspreis anzubieten);

- kurzer Zeitplan bezüglich der Übertragung der Gewinne und Risiken;

- Informationen über die beabsichtigte Nutzung oder Umwidmung;

- Zustimmung ohne Vorbehalt zum Verfahren der Versteigerung, wie in den Verkaufsdokumenten detailliert und in den Richtlinien des Kaufvertrags und dieses Dokuments «Gebäude des OFCL - Verlauf und Prinzipien der Versteigerung» beschrieben; - rechtsgültige Unterschrift.

II. Verlauf der Versteigerung

Wenn innerhalb der festgelegten Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, entweder das Grundstück an den Höchstbietenden zu verkaufen, oder eine neue Runde der Versteigerung durchzuführen, oder das Grundstück im Immobilienportfolio des OFCL zu behalten. Es informiert die interessierten Käufer schriftlich über seine Entscheidung. Der Finanzierungsnachweis einer Bank muss bereits im ersten Versteigerungsverfahren vorgelegt werden.

Nach dem ersten Versteigerungsverfahren und im Falle eines zweiten Verfahrens werden alle Interessenten, die ein Angebot innerhalb der festgelegten Frist abgegeben haben, erneut eingeladen.

Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Verfahren ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Runden eingeladen. Die im neuen Versteigerungsverfahren abgegebenen Angebote müssen den gleichen formalen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.

Die eingereichten Angebote werden gemäß den im OFCL geltenden Verfahren bearbeitet.

Während der Verhandlungen über den Verkauf ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote zu geben.

Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Verkauf bekundet haben, (in dieser Reihenfolge der Priorität) die Möglichkeit, das Grundstück zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht gemäß Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.

Die Kantone und Gemeinden haben eine Frist von 30 Tagen, um ihr Interesse schriftlich gegenüber dem OFCL zu bestätigen.

Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, entweder das Grundstück an den Höchstbietenden zu verkaufen, oder ein neues Versteigerungsverfahren durchzuführen. Wenn nicht genügend Angebote eingehen, behält es sich das Recht vor, auf den Verkauf zu verzichten.

III. Vertragsabschluss

Die endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationsdokumente getroffen:

- offizielles Identitätsdokument (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;

- aktuelle Ausgabe aus dem Handelsregister für juristische Personen.

Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis bei Abschluss des Kaufvertrags abgezogen. Wenn kein Kaufvertrag aufgrund eines Verschuldens des interessierten Käufers abgeschlossen werden kann, wird diese Anzahlung nicht zurückerstattet (Strafe).

Alle Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer gemäß den kantonalen Gepflogenheiten zu tragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank als Sicherheit vor der Beglaubigung des Kaufvertrags.

Es obliegt dem Käufer, gegebenenfalls die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder Umwidmung des Grundstücks zu beschaffen.

Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Police gibt.

Bundesamt für Bauten und Logistik

OFCL

5. HAFTUNGSAUSSCHLUSSKLAUSEL

Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben werden als allgemeine Informationen und ohne Gewähr bereitgestellt. Sie stellen keine vertragliche Verpflichtung dar. Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt.

6. WEITERE INFORMATIONEN

- Erstes Versteigerungsverfahren bis zum 5. Oktober 2026 + Finanzierungsnachweis

- Zweites Versteigerungsverfahren (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis

- Drittes Versteigerungsverfahren (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis

- Das Grundstück wird in seinem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Reklamationen können wegen einer Anpassung an die Normen oder wegen erforderlicher Arbeiten gestellt werden, alle Kosten für eine Wiederherstellung oder einen möglichen Sanierungsbedarf sind vom Erwerber zu tragen, z.B.: Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..

- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, das Grundstück jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus dem Verkauf zurückzuziehen

- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen

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Anbieter

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Avenue de Savoie 3
1896Vouvry
Inseratenummer
4003287940
Objekt-Ref.
2ème étage
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