Laufende Kosten als Hauseigentümer:in

02.02.2023

Wer im Eigenheim wohnt, zahlt zwar keine Miete, muss dafür aber mit diversen anderen regelmässigen Ausgaben rechnen. Diese solltest du von Anfang an in dein Budget einplanen.

Laufende Kosten als Hauseigentümer:in

1. Eigenmietwert

Der Eigenmietwert ist typisch schweizerisch. Er wird anhand der Einnahmen berechnet, die man hätte, würde man sein Haus vermieten. Der entsprechende Betrag muss dann als Einkommen versteuert werden. Je wertvoller das Wohneigentum eingeschätzt wurde, desto höher der Eigenmietwert. Als Hauseigentümer:in zahlst du also plötzlich Steuern für ein Einkommen, das du gar nicht erhältst. Aber keine Angst: Du darfst im Gegenzug deine Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen von den Steuern abziehen. Was es mit diesen Ausgaben auf sich hat, erfährst du etwas später in diesem Artikel. In den meisten anderen Ländern Europas existiert der Eigenmietwert nicht. In der Schweiz solltest du aber schon vor dem Hauskauf überlegen, wie sich dein steuerbares Einkommen durch diese Investition verändern wird.

2. Hypothekarzins und Amortisation

Zwar entfällt für Hausbesitzer die Miete. Wenn du dein Wohneigentum jedoch mit einer Hypothek finanzierst, musst du dafür jährlich Zinsen zahlen. Wie hoch diese sind, hängt von deiner individuellen Hypothek ab. Denk auch daran: Falls du eine 2. Hypothek aufgenommen hast, musst du diese innerhalb von 15 Jahren amortisieren, also zurückzahlen. Diese Ausgaben sind nicht zu unterschätzen und dürfen deshalb bei der Budgetplanung nicht vernachlässigt werden. Vor allem musst du damit rechnen, dass die Hypothekarzinsen in Zukunft steigen könnten.

 3. Versicherungen

Beim Immobilienkauf investierst du einen beträchtlichen Teil deines Vermögens in ein Haus. Dieses muss deshalb ausreichend gegen alle möglichen Schadensfälle versichert sein. Dafür fallen zwar jährlich Prämienzahlungen an, allerdings kann die richtige Versicherung dich im Schadensfall vor dem finanziellen Ruin bewahren.

Gebäudeversicherung

Die wichtigste Versicherung ist die Gebäudeversicherung. Sie deckt unter anderem Schäden, welche durch Feuer, Überschwemmungen, Hagel oder andere Elementarereignisse am Gebäude entstehen. In den meisten Kantonen muss man entweder bei der kantonalen Gebäudeversicherung oder bei einem privaten Anbieter versichert sein. Es gibt aber auch einige Orte, wo die Gebäudeversicherung nicht Pflicht ist. Aber aufgepasst: Wer auf eine Gebäudeversicherung verzichten will, spart vermutlich am falschen Ort. Prüfe deshalb schon vor dem Hauskauf, welche Regeln für die Gebäudeversicherung in deinem neuen Wohnkanton gelten. Eventuell lohnt sich auch eine Zusatzversicherung gegen Glasbruch, Wasserschäden oder Diebstahl. 

Hausratversicherung

Während die Gebäudeversicherung Schäden am Haus übernimmt, deckt die Hausratsversicherung deine Einrichtung ab. Damit sind alle beweglichen Sachen im Haushalt gemeint, zum Beispiel Möbel, elektronische Geräte und Deko-Elemente. In den meisten Kantonen ist sie freiwillig. Die Höhe der Versicherungsprämie hängt nicht nur vom Anbieter ab, sondern auch von der Versicherungssumme. Diese muss regelmässig angepasst werden und in etwa gleich hoch sein wie der Gesamtwert des Hausrats.

Erdbebenversicherung

In der Schweiz gibt es nur selten Erdbeben. Trotzdem sollte man sich des Risikos bewusst sein, denn die allfälligen Schäden wären enorm. Als Hausbesitzer kann man eine separate Erdbebenversicherung in Betracht ziehen. Je nach Wohnort bist du bereits Teil eines kantonalen oder nationalen Erdbebenfonds, der aber nur eine beschränkte Schadenssumme abdeckt.

4. Gebühren für Wasser, Abwasser und Abfall

Die meisten Personen wissen, dass die Kosten für Wasser, Abwasser und Abfall abhängig sind vom individuellen Verbrauch. Beim Abfall beispielsweise wird an vielen Orten eine Sackgebühr erhoben: Je mehr Abfall man produziert, desto mehr muss man dafür bezahlen. Hauseigentümer:innen bezahlen jedoch für Wasser, Abwasser und Abfall auch noch fixe Grundgebühren. Mit diesem Geld wird beispielsweise die Separatsammlung oder die Entsorgung von Regenwasser finanziert. Die einzelnen Gemeinden bieten ganz unterschiedliche Leistungen an und deshalb unterscheiden sich auch die Grundgebühren frappant. Bevor du ein Haus kaufst, solltest du dir einen Überblick zu den mengenabhängigen und mengenunabhängigen Abgaben verschaffen, welche auf dich als Hauseigentümer:in zukommen werden.

 5. Radio- und Fernsehabgaben

Wenn Sie diesen Artikel lesen, haben Sie Zugang zum Internet. Und damit sind sie auch zur Zahlung der Radio- und Fernsehabgabe verpflichtet. Nach einem langen politischen Hin und Her wurde diese Gebühr auf 365 Franken pro Jahr festgelegt. Und das für alle Haushalte, welche mindestens ein Empfangsgerät besitzen.

6. Heizungs- und Warmwasserkosten

Als Wohneigentümer:in müssen Sie natürlich den verbrauchten Brennstoff bezahlen. Die Heizungs- und Warmwasserkosten beinhalten aber noch weitere Ausgaben, welche in Ihrem Budget keinesfalls vergessen werden dürfen. So muss zum Beispiel der Boiler regelmässig entkalkt werden, Kamin und Heizungsanlage sollten gereinigt und Abfall sowie Schlacke entsorgt werden. Auch die Stromkosten für Brenner und Umwälzpumpe fallen in diesen Bereich.

7. Unterhaltskosten

Bisher haben wir uns vor allem mit den Nebenkosten beschäftigt, welche für Immobilienbesitzer anfallen. Dazu kommen aber noch die Unterhaltskosten. Ein schlecht gepflegtes Haus verliert schnell an Wert und deshalb müssen Sie regelmässige Ausgaben für Unterhaltsarbeiten einkalkulieren. Das lohnt sich, denn selbst aus kleinen Schäden können bei einem Haus hohe Folgekosten entstehen.

Wie hoch die Unterhaltskosten sind, kommt ganz auf den Zustand Ihres Eigenheims und auf deine persönlichen Anforderungen an. Häufig müssen nach ungefähr 10 Jahren die Wände neu verputzt und gestrichen, eventuell auch die Teppiche ersetzt werden. Nach 20 bis 30 Jahren fallen in der Regel grössere Sanierungsarbeiten an – zum Beispiel am Dach, an der Fassade oder den Sanitäranlagen. Weil grosse Renovationen schnell ins Geld gehen können, solltest du schon früh mit Rücklagen beginnen. Was heisst das konkret? Viele Experten empfehlen, jedes Jahr einen gewissen Betrag auf ein separates Konto zu überweisen. Mit diesem Geld können dann grössere Arbeiten am Eigenheim finanziert werden. Wie hoch diese Rücklagen sein sollten, darüber streiten selbst die Profis. Eine Faustregel findest du im untenstehenden Rechenbeispiel.

Rechenbeispiel

In diesem Artikel haben wir die Neben- und Unterhaltskosten kennengelernt, welche für Hausbesitzer anfallen. Aber wie viel Geld muss man dafür insgesamt einrechnen? Weil sich die Ausgaben je nach Immobilie und Wohnort unterscheiden, können wir dir an dieser Stelle leider keine allgemeingültige Zahl präsentieren. Eine Faustregel besagt jedoch, dass du für Neben- und Unterhaltskosten pro Jahr mindestens 1 Prozent des Liegenschaftswerts einrechnen solltest. Wenn du also ein Haus für 1'000'000 Franken kaufst, mustt du mit jährlichen Ausgaben von rund 10'000 Franken rechnen. Rund zwei Drittel davon werden für Nebenkosten und regelmässige Unterhaltsarbeiten fällig. Das andere Drittel sollte für grössere Renovationen und Sanierungen reserviert werden. Beachte aber: Ist ein Haus schon etwas älter oder nicht mehr gut im Schuss, wirst du mehr Geld für den Unterhalt aufwenden müssen.