Alles rund ums Stockwerkeigentum in der Schweiz

27.11.2023

Beim Stockwerkeigentum kannst du über deine eigene Wohnung selbstständig verfügen. Aber du musst auch mit den anderen Eigentümer:innen auskommen. Wir sagen dir, was du beachten musst und welche Rechte und Pflichten du hast.

Alles rund ums Stockwerkeigentum in der Schweiz

Inhaltsverzeichnis

Was ist Stockwerkeigentum?
Das Sonderrecht für deine Wohnung
Die gemeinschaftlichen Flächen im Stockwerkeigentum
Was darf ich beim Stockwerkeigentum selber umbauen?
Das Reglement: Hier findest du deine Rechte und Pflichten im Stockwerkeigentum
Erneuerungsfonds: Eine Besonderheit im Stockwerkeigentum
Das musst du vor dem Kauf einer Eigentumswohnung wissen

In den eigenen vier Wänden wohnen – in vielen Städten und Agglomerationsgemeinden geht das oft nur in einer Eigentumswohnung. Aber im Stockwerkeigentum bist du nicht so frei wie im eigenen Häuschen im Grünen. Du musst mehr Kompromisse eingehen und hast andere Rechte und Pflichten. Was du zum Stockwerkeigentum wissen musst, liest du in diesem Artikel.

Was ist Stockwerkeigentum?

Beim Kauf einer Eigentumswohnung kaufst du nicht die Wohnung an sich, sondern einen Anteil an der Liegenschaft. Für deine Wohnung und alle zugehörigen Räume hast du das alleinige Nutzungsrecht, das sogenannte Sonderrecht.

Du bist also streng genommen nicht Eigentümer:in deiner Wohnung, sondern Miteigentümer:in der gesamten Immobilie. Dein genauer Anteil an der Immobilie ist die sogenannte Wertquote. Diese ist im Grundbuch festgehalten. 

Gut zu wissen: Du kannst deinen Anteil an der Liegenschaft und die Nutzungsrechte an der Wohnung wie normales Wohneigentum verkaufen oder vererben.

Die Wertquote ist der Anteil, den einzelne Stockwerkeigentümer:innen an der gesamten Liegenschaft haben. In der Regel wird die Quote für alle Wohnungen bei der Begründung des Stockwerkeigentums festgelegt. Die Wertquote wird anhand von unterschiedlichen Kriterien berechnet. So spielen beispielsweise die Grösse der Wohnung und qualitative Aspekte wie die Aussicht eine Rolle.

Anhand der Wertquote teilen sich die Eigentümer:innen die Kosten für Betrieb und Unterhalt des Gebäudes auf. Es gilt: je grösser die Wertquote, desto grösser der Anteil.

Das Sonderrecht für deine Wohnung

Der Kauf von Stockwerkeigentum ist immer untrennbar mit einem Sonderrecht verbunden. Dieses regelt, welche Flächen und Räume du als Käufer:in alleine nutzen darfst. Du kannst diese Bereiche ganz nach deinem Geschmack umgestalten oder vermieten.

Das Sonderrecht gilt in jedem Fall für deine Wohnung. In der Regel umfasst es auch die zugehörigen Nebenräume wie das Kellerabteil oder den Estrich. Laut Gesetz (ZGB Art.712b) kann das Sonderrecht allerdings nur für Gebäudeteile vergeben werden, die in sich geschlossen sind. Ein Gartensitzplatz kann also beispielsweise nie im Sonderrecht enthalten sein.

Welche Flächen genau im Sonderrecht sind, hält ein Stockwerk-Aufteilungsplan fest. Dieser muss auf dem Grundbuchamt hinterlegt sein.

Gut zu wissen: Der Balkon ist ein Spezialfall und kann deshalb schnell zu Streit führen. In der Praxis ist meist nur der Innenbereich des Balkons im Sonderrecht enthalten. Alles, was von aussen sichtbar ist, wie das Geländer, zählt nicht dazu.

Die gemeinschaftlichen Flächen im Stockwerkeigentum

Alle Gebäudeteile, die nicht im Sonderrecht einer Stockwerkeigentümerin oder einem Stockwerkeigentümer zugesprochen sind, zählen zu den gemeinschaftlichen Flächen.

Das sind zum Beispiel:

  • Grünflächen auf dem Grundstück
  • Fassade und Fenster
  • Dach und Mauerwerk
  • Heizung
  • Treppenhaus und Lift
  • Gemeinschaftsräume
  • Aussen- und Tiefgaragenparkplätze

Für die gemeinschaftlichen Flächen sind alle Eigentümer:innen verantwortlich. Die Kosten für Unterhalt, Reparaturen und Ersatzbeschaffungen werden gemäss der Wertquote aufgeteilt. Wer zum Beispiel mehrere Wohnungen in der Immobilie besitzt, muss sich auch stärker an diesen Kosten beteiligen.

Bauliche Veränderungen an gemeinschaftlichen Flächen müssen von der Eigentümerschaft an einer Eigentümerversammlung abgesegnet werden.

Die Eigentümerversammlung ist das entscheidende Gremium beim Stockwerkeigentum und wird mindestens einmal jährlich von der Verwaltung einberufen. Die Verwaltung kann entweder ein:e Eigentümer:in oder eine externe Person sein.

Die Verwaltung oder einzelne Eigentümer:innen können vorab Traktanden einbringen. An der Versammlung stimmen dann alle Anwesenden demokratisch über diese Punkte ab. 

Für viele Entscheidungen ist ein einfaches Mehr der Stimmen ausreichend, hier gilt grundsätzlich das Kopfstimmrecht. Das heisst, jede:r Eigentümer:in hat eine Stimme, unabhängig davon, wie viele Wohneinheiten er oder sie besitzt. Wenn mehrere Personen eine Wohnung zusammen besitzen, haben sie ebenfalls nur eine Stimme.

Für bestimmte Entscheidungen kann ein qualifiziertes Mehr, also die Mehrheit der Kopfstimmen und die Mehrheit der Wertquoten, oder gar Einstimmigkeit nötig sein. In welchen Fällen das der Fall ist, steht im Eigentümerreglement.

Was ist das Sondernutzungsrecht?

Das Sondernutzungsrecht gibt einzelnen Eigentümer:innen das alleinige Nutzungsrecht für gemeinschaftliche Flächen, zum Beispiel für einen Gartensitzplatz oder eine Dachterrasse. Das Recht und die Aufteilung der Kosten für den Unterhalt sind im Stockwerkeigentümer-Reglement klar definiert.

Wichtig: Im Gegensatz zu Flächen im Sonderrecht darfst du beim Sondernutzungsrecht keine baulichen Veränderungen in Eigenregie vornehmen. Sie bleiben gemeinschaftliche Flächen, daher musst du immer das Einverständnis der Stockwerkeigentümergemeinschaft einholen.

Was darf ich beim Stockwerkeigentum selber umbauen?

Umbauten und Sanierungen in Eigentumswohnungen bergen viel Konfliktpotenzial. Die grosse Frage ist: Was darf man selber entscheiden und wann ist das Einverständnis der Eigentümergemeinschaft zwingend?

Grundsätzlich gilt: Überall, wo du ein Sonderrecht hast, darfst du selber entscheiden, was und wie du umbauen möchtest. Du musst aber Rücksicht auf deine Nachbar:innen nehmen, sodass ihre Wohnqualität durch deine Umbauten nicht verringert wird.

Ein Beispiel: Willst du einen Teppichboden mit Parkett ersetzen, musst du sicherstellen, dass der neue Boden bei deinen Nachbar:innen nicht zu mehr Lärm führt.

Anders ist es bei den gemeinschaftlichen Flächen. Das gilt speziell auch für die Teile deiner Eigentumswohnung, die von aussen einsehbar sind. Dort brauchst du in der Regel das Einverständnis der anderen Miteigentümer:innen.

Am besten informierst du sie deshalb frühzeitig über deine Vorhaben. So kannst du Streit und allenfalls nachträgliche Rückbauten vermeiden.

In der folgenden Tabelle geben wir dir einige Beispiele dafür, was du in Eigenregie umbauen kannst und was nicht:

Auf eigenen Entscheid

Nur mit dem Einverständnis der Eigentümerversammlung
Schlafzimmerwand in einer anderen Farbe streichen Haustüre aussen in einer anderen Farbe streichen
Neue Plättchen im Bad verlegen  Satellitenschüssel aussen am Balkon anbringen
Einbauschrank in der Wohnung einbauen  Geländer im Gang vor der eigenen Wohnungstüre installieren

Das Reglement – hier findest du deine Rechte und Pflichten im Stockwerkeigentum

Im Stockwerkeigentum ist zentral, dass das Zusammenleben der Eigentümergemeinschaft reibungslos und konfliktfrei verläuft. Die wichtigsten Vereinbarungen sowie die Rechte und Pflichten aller sind deshalb üblicherweise in einem Reglement festgehalten.

  • Wichtige Punkte, die in einem Reglement enthalten sein sollten, sind:
  • Beschreibung der Sonderrechte und Sondernutzungsrechte der Miteigentümer:innen
  • Kostenaufteilung und Regeln über die Verwendung des Erneuerungsfonds
  • Hausordnung (Ruhezeiten, Regeln zur Haustierhaltung)
  • Informationen zum Ablauf der Eigentümerversammlung 
  • Regeln zur Fassung von Beschlüssen an Eigentümerversammlungen
  • Aufgaben der Verwaltung

Ein Reglement im Stockwerkeigentum kann darüber hinaus weitere, unter Umständen sehr detaillierte Bestimmungen enthalten.

Erneuerungsfonds – eine Besonderheit im Stockwerkeigentum

Sei es für eine notwendige Sanierung der Fassade oder den Einbau einer modernen und energiesparenden Heizung – irgendwann müssen alle Eigentümer:innen in den Unterhalt oder die Modernisierung der Immobilie investieren. 

Damit die Eigentümerschaft diese Investitionen sicher tätigen kann, ist ein Erneuerungsfonds sinnvoll. In den Fonds zahlen alle Eigentümer:innen anteilsmässig gemäss ihrer Wertquote ein.

Wichtig ist, dass der Betrag genug hoch ist, um Reserven für grosse und wichtige Reparaturen oder Renovationen aufzubauen. Der Schweizer Stockwerkeigentümerverband empfiehlt, pro Jahr mindestens 0.4 % des Versicherungswerts des Gebäudes in den Fonds einzuzahlen. Meist ergibt es Sinn, den Betrag monatlich per Dauerauftrag zu überweisen, anstatt die ganze Summe für ein Jahr auf einmal.

Reicht das Geld im Fonds nicht aus für eine anstehende Renovation, müssen die Eigentümer:innen die offenen Kosten anteilsmässig gemäss ihrer Wertquote bezahlen.

Das musst du vor dem Kauf einer Eigentumswohnung wissen

Wenn du dir den Kauf von Stockwerkeigentum überlegst, solltest du zwei grundsätzliche Fragen beantworten können:

  • Wie viel ist die Wohnung wirklich wert? Der Wert von Eigentumswohnungen kann von aussen schwer zu beurteilen sein. Du solltest zum Beispiel auch den Zustand des Erneuerungsfonds berücksichtigen. Lass am besten eine genaue Immobilienbewertung durchführen.
  • Kann ich mir die Wohnung leisten? Wenn du den Wert der Immobilie kennst, ist es zentral, dass du die Tragbarkeit der Hypothek berechnest. So stellst du sicher, dass die Wohnung deine finanziellen Möglichkeiten nicht übersteigt.

Die wichtigsten Dokumente für den Kauf von Stockwerkeigentum

Damit du alle wichtigen Aspekte vor dem Kauf prüfen und abschätzen kannst, ob die Eigentumswohnung für dich passt, ist es ratsam, die wichtigsten Dokumente zu prüfen. Diese Unterlagen sind: 

  • Das Eigentümer-Reglement
  • Die Hausordnung
  • Die Begründungsurkunde, in der die genaue Aufteilung der Wertquoten festgehalten ist 
  • Sämtliche Protokolle und Beschlüsse der vergangenen Versammlungen
  • Die Dokumentation zum Zustand des Erneuerungsfonds
  • Informationen zu durchgeführten und anstehenden Renovationen oder grösseren Unterhaltsarbeiten
  • Informationen zur eingesetzten Verwaltung

Vergiss nicht: Du wirst mit dem Kauf auch ein Teil der Eigentümergemeinschaft. Vernachlässige deshalb die Protokolle der vergangenen Versammlungen nicht. Sie geben dir oft einen guten Einblick darin, wie die Gemeinschaft funktioniert.