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Servitut, Dienstbarkeit Nutzungseinschränkung: Was versteht man darunter?
Du hast bei deinem eigenen Grundstück im Grundbuchauszug gelesen, dass eine oder mehrere Dienstbarkeiten darauf lasten. Nun fragst du dich, was das bedeutet.
Dienstbarkeit/Servitut
Eins vorweg: Die beiden Begriffe «Servitut» und «Dienstbarkeit» bezeichnen genau das Gleiche. Die Dienstbarkeit bezieht sich immer auf ein Grundstück und wird öffentlich beurkundet, also im Grundbuch beim entsprechenden Grundstück eingetragen. Die Dienstbarkeit – oder eben das Servitut – hält fest, ob das Grundstück zum Vorteil eines anderen Grundstücks oder einer bestimmten Person belastet ist. Die Bestimmung bezieht sich also immer auf die Sicht des Grundeigentümers.
Bei einer sogenannten positiven Dienstbarkeit muss der Eigentümer sich bestimmte Eingriffe von einem anderen Berechtigten gefallen lassen.
Beispiel: Du hast ein Grundstück, auf dem ein Weg durchs Quartier vorbeiführt. Nun wird im Grundbuch mit der Dienstbarkeit festgehalten, dass Spaziergänger das Recht haben, diesen Weg zu begehen, obwohl er ja dir privat gehört.
Bei einer sogenannten negativen Dienstbarkeit darf der Eigentümer eines Grundstücks bestimmte Rechte, die er eigentlich hätte, nicht ausüben.
Beispiel: Dein Nachbar hat mit dir vereinbart – vielleicht gegen eine Entschädigung –, dass du bei einem gewissen Bereich deines Grundstücks weniger nah an dasjenige des Nachbars bauen darfst, als es die Bauzone eigentlich erlaubt. Diese Dienstbarkeit wird im Grundbuch festgehalten.
Eine Dienstbarkeit bedeutet also immer, dass du eine Handlung von anderen dulden oder eigene Handlungen unterlassen müssen. Die Dienstbarkeit kann sich dabei sowohl zum Vorteil eines anderen Grundstücks, man spricht dann von Grunddienstbarkeit, als auch zum Vorteil von bestimmten Personen, man spricht dann von Personaldienstbarkeit, auswirken.
Nutzungseinschränkung
Eine Nutzungseinschränkung wiederum bezieht sich auf eine bestimmte Zone, ein Baugebiet oder ein Grundstück. Die Gemeinde legt mit der Nutzungseinschränkung bestimmte Abweichungen vom geltenden Recht fest.
Beispiel: Dein Grundstück ist nicht so stark überbaut, wie es gemäss Bauzonenplan erlaubt wäre – doch weil dein Haus in einem geschützten Ortskern steht, verlangt die Gemeinde, dass die Grösse des Gartens zwingend erhalten bleiben muss. Eine solche Nutzungseinschränkung deines Grundstücks wird im Grundbuch festgehalten.