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Mythos-Check: Nebenkosten-Verrechnung

04.05.2026

Wir nehmen weitverbreitete Mythen im Bereich Immobilien und Wohnen unter die Lupe – und zeigen dir, was wirklich stimmt.

Mythos: «Nebenkosten dürfen nur verrechnet werden, wenn sie im Mietvertrag vereinbart sind.»

✅ Das stimmt.

Nebenkosten dürfen in der Schweiz nur dann zusätzlich zur Miete verlangt werden, wenn sie im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart sind. Andernfalls gelten sie als im Mietzins enthalten.

  • Klare Vereinbarung nötig: Im Mietvertrag muss festgehalten sein, welche Nebenkosten separat bezahlt werden (z. B. Heizung, Warmwasser, Hauswartung).
     
  • Ohne Regelung = inbegriffen: Fehlt eine solche Vereinbarung, dürfen keine zusätzlichen Nebenkosten nachträglich verlangt werden.
     
  • Nur tatsächlich entstandene Kosten: Verrechnet werden dürfen nur effektiv angefallene und klar definierte Nebenkosten.
     
  • Abrechnung muss transparent sein: Mieterinnen und Mieter haben das Recht, die Abrechnung zu prüfen und Belege einzusehen.

Fazit

Nebenkosten sind nur dann zusätzlich geschuldet, wenn sie im Mietvertrag klar geregelt sind – sonst sind sie bereits in der Miete enthalten.

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