Mythos-Check: Was Vermieter bei der Wohnungsbewerbung fragen dürfen
Wir nehmen weitverbreitete Mythen im Bereich Immobilien und Wohnen unter die Lupe – und zeigen dir, was wirklich stimmt.
Mythos: «Es ist meine Wohnung, die ich vermiete - also darf ich die Bewerberinnen und Bewerber auch alles fragen, was ich möchte.»
❌ Das stimmt nicht.
Auch wenn die Wohnung dir gehört: Bei der Vermietung darfst du nicht beliebig Fragen stellen. Es gilt das Prinzip der Verhältnismässigkeit – erlaubt ist, was für das Mietverhältnis wirklich relevant ist.
Was darf man fragen?
Zulässig sind in der Regel Fragen, die helfen zu beurteilen, wer jemand ist und ob diese Person die Wohnung zuverlässig und finanziell tragen kann, zum Beispiel:
- Personalien
- Anstellungsverhältnis und Einkommen
- Anzahl einziehender Personen
- Betreibungsauszug
- Autos und Haustiere
Kurz: Alles, was direkt mit der Nutzung der Wohnung oder der Zahlungsfähigkeit zu tun hat.
Was ist problematisch oder unzulässig?
Fragen, die keinen Bezug zum Mietverhältnis haben oder in die Privatsphäre gehen, sind heikel oder unzulässig, zum Beispiel:
- Religion oder politische Ansichten
- Gesundheitszustand
- Mitgliedschaft bei einer Mieterschutzorganisation
- Zivilstand
- Familienplanung
Solche Fragen können diskriminierend sein und sind rechtlich nicht zulässig.