Mythos-Check: Die Haltung von kleinen Haustieren in einer Mietwohnung
Wir nehmen weitverbreitete Mythen im Bereich Immobilien und Wohnen unter die Lupe – und zeigen dir, was wirklich stimmt.
Mythos: «Die Haltung von Kleintieren in Käfigen, Aquarien und Terrarien ist in einer Mietwohnung immer gestattet und Bedarf keiner Erlaubnis des Vermieters.»
❌ Das stimmt nicht.
Hier kommt es auf die Art der Haustiere an: 'Harmlose' Kleintiere wie Hamster in einem Käfig, Zierfische in einem Aquarium oder Geckos in einem Terrarium darfst du tatsächlich ohne Erlaubnis des Vermieters halten, solange sich das Ganze in einem üblichen Rahmen hält und sich die Nachbarn nicht durch Lärm oder Geruch gestört fühlen.
Anders sieht es bei potenziell gefährlichen Tieren wie zum Beispiel Giftschlangen, Skorpionen oder Giftspinnen aus. Diese fallen nicht unter die tolerierte Kleintier-Haltung, da sie je nachdem ein hohes Gefährdungspotenzial aufweisen. Wenn ein solches Tier aus seinem Terrarium entkommt, kann es ein erhebliches Sicherheitsrisiko für die anderen Bewohner des Gebäudes darstellen. Als Beispiel zur Verdeutlichung: 2019 brach in der deutschen Stadt Herne eine hochgiftige Kobra aus einem privatem Terrarium aus und wurde von einer Nachbarin im Hausflur entdeckt. Die alarmierten Behörden liessen daraufhin aus Sicherheitsgründen das gesamte Mehrfamilienhaus evakuieren – bis ein Spezialist die Schlange nach tagelanger Suche im Keller aufspüren und einfangen konnte.
Für die Haltung solcher Tiere solltest du deswegen immer die ausdrückliche Einwilligung der Vermieterschaft einholen (selbst wenn im Mietvertrag überhaupt nichts zum Thema Haustiere geregelt ist).
Unabhängig davon ist die Haltung von potenziell gefährlichen Tieren in der Schweiz bewilligungspflichtig (Art. 89 TSchV). Die kantonalen Veterinärämter prüfen dabei unter anderem die Sachkunde der Halter, die Sicherheit der Gehege und die Haltungsbedingungen – und je nach Kanton auch, ob eine schriftliche Zustimmung der Vermieterschaft vorliegt.