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Mythen-Check: Die Schutzräume in der Schweiz

04.08.2026

Wir nehmen weitverbreitete Mythen im Bereich Immobilien und Wohnen unter die Lupe – und zeigen dir, was wirklich stimmt.

Mythos: «Im Katastrophen- oder Kriegsfall steht jeder Person in der Schweiz ein Platz in einem Schutzraum zur Verfügung.»

✅ Das stimmt.

Die Schweiz verfügt über ein weltweit einzigartiges Schutzraumsystem: Seit den 1960er-Jahren wurden im Zuge des Kalten Krieges zwischen den Atommächten USA und Sowjetunion beim Bau vieler Wohnhäuser Schutzräume erstellt. Dadurch stehen schweizweit grundsätzlich genügend Schutzplätze in privaten und öffentlichen Schutzräumen für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung.

Eine generelle Pflicht, bei jedem Neubau einen privaten Schutzraum zu bauen, gibt es heute jedoch nicht mehr. Ob bei einem Bauvorhaben tatsächlich ein Schutzraum erstellt werden muss, hängt unter anderem davon ab, ob in der Gemeinde genügend Schutzplätze vorhanden sind und wie gross das Bauvorhaben ist.

Grundsätzlich gilt die Baupflicht nach Bundesrecht für grössere Wohnbauten ab 38 Zimmern (bzw. 25 Schutzplätzen), wobei die Kantone in Gebieten mit einer Unterdeckung an Schutzplätzen strengere Vorgaben erlassen können. Für kleinere Bauvorhaben wird stattdessen häufig eine Ersatzabgabe erhoben: Diese dient der Finanzierung des Schutzraumsystems sowie dem Bau und der Erneuerung öffentlicher Schutzräume.

Fun Fact: Die 5-Tage-Regel

In Friedenszeiten erlaubt der Schweizer Staat den Eigentümerinnen und Eigentümern explizit die Nutzung ihres privaten Schutzraums als Keller, Fitness-, Musik- oder Lagerraum. Sobald der Bundesrat oder kantonale Behörden jedoch die Bereitstellung anordnen (etwa bei einer akuten Verschärfung der sicherheitspolitischen Lage), tickt die Uhr: Innerhalb von fünf Tagen muss er vollständig als Notunterkunft betriebsbereit sein. Die dafür benötigte Ausstattung wie Notbetten und Trockenklosetts ist meist kompakt vor Ort eingelagert oder wird innerhalb dieser Frist durch den Zivilschutz angeliefert.

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