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Lift Kaufen in Bezirk Monthey: 162 Treffer

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4.5 ZimmerPreis auf Anfrage
Impasse de la Vigne C, 1898 St-Gingolph

Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (2. Stock)

Appartement 4.5 Zimmer mit Balkonen 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden unterteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel:Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.Schulen:Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.Geschäfte:Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Frenay, das sehr frequentiert ist: der Ort besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und vielen Spazierwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).2. APPARTEMENT-BESCHREIBUNG LOT 5157 APPARTEMENT N° 25Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und SeeblickEingangshalle mit EinbauschränkenWohnzimmer mit Balkon und Seeblick3 Schlafzimmer1 Badezimmer1 separates WC1 Küche mit Balkon und Bergblick1 Keller Nr. 191 Gemeinschaftswaschküche1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder1 Parkplatz in der Tiefgarage (U-V oder W)(COP 688)1 Außenparkplatz (COP 271)3. INDIKATIVER PREISWichtige Hinweis:Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Indikatorischer Verkaufspreis: Fr. 520'000.-Appartement wird frei verkauft.Gebühren: Die Notargebühren und die Gebühren für das Grundbuch sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens.Sanierungsbeitrag per 30.06.2025:Ca. Fr. 57'000.--Monatliche PPE-Gebühren:Ca. Fr. 410.--/Monat 4. ABLAUF UND GRUNDSÄTZE DER VERSTEIGERUNGGebäude des OFCLAblauf und Grundsätze der Versteigerung:I. Anforderungen an die KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben sein und innerhalb der gesetzten Frist (Poststempel- oder E-Mail-Datum) beim bezeichneten Dienst eingereicht werden.Nur die innerhalb der Frist eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach der ersten Offerte (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den indikatorischen Verkaufspreis anzubieten);- kurzer Zeitplan für die Übertragung der Nutzen und Risiken;- Informationen über die beabsichtigte Nutzung oder Umwidmung;- uneingeschränkte Zustimmung zum Verfahren und den Richtlinien des Kaufvertrags sowie zu diesem Dokument "Gebäude des OFCL - Ablauf und Grundsätze der Versteigerung"; - rechtsgültige Unterschrift.II. Ablauf der VersteigerungWenn innerhalb der Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe durchführt oder die Immobilie im Immobilienportfolio des OFCL behält.Das OFCL informiert die interessierten Käufer über seine Entscheidung schriftlich.Bei der ersten Runde der Angebotsabgabe muss eine Finanzierungsgarantie einer Bank vorgelegt werden.Nach der ersten Runde und bei einer möglichen zweiten Runde werden alle Interessenten, die innerhalb der Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.Danach werden nur die Bieter, die in der vorherigen Runde ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Runden eingeladen.Die bei den neuen Aufrufen zur Angebotsabgabe eingereichten Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot genügen.Die eingereichten Angebote werden nach den geltenden Prozessen des OFCL bearbeitet.Während der Verkaufsverhandlungen ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote preiszugeben.Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Kauf bekundet haben, die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC).Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht verzichten.Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich dem OFCL mitzuteilen.Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe veröffentlicht.Wenn nicht genug Angebote eingereicht werden, behält sich das OFCL das Recht vor, den Verkauf abzusagen. III. VERTRAGSABSCHLUSSDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationsdokumente getroffen:- offizielle Identitätsdokumente (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen.Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen.Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis abgezogen, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wird.Wenn kein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, weil der interessierte Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt, wird diese Anzahlung nicht zurückgezahlt (Strafzahlung).Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank als Sicherheit vor der Beurkundung des Kaufvertrags.Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder Umwidmung der Immobilie zu beschaffen.Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen.Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Versicherungspolice gibt.Bundesamt für Bauten und LogistikOFCL 5. HAFTUNGSABSAAGERKLÄRUNGDie in diesem Dokument enthaltenen Angaben dienen nur der allgemeinen Information und sind ohne Gewähr.Sie stellen kein vertragliches Engagement dar.Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt. 6. WEITERE INFORMATIONEN- Erster Aufruf zur Angebotsabgabe bis 30. Juni 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweiter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis- Dritter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis- Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder erforderlicher Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine Sanierung oder einen möglichen Umbau sind vom Erwerber zu tragen, z.B. Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen

Wegzeit
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4.5 ZimmerPreis auf Anfrage
Impasse de la Vigne C, 1898 St-Gingolph

Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (1. Stock)

Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden aufgeteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel:Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den Regellinien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.SchulenDie Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.GeschäfteEs gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.Auf den Höhen des Dorfes liegt das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist: der Ort besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und vielen Spazierwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).2. APARTMENT-BESCHREIBUNG LOT 5155 APARTMENT NR. 23Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon und SeeblickEingangshalle mit EinbauschränkenWohnzimmer mit Balkon und Seeblick3 Schlafzimmer1 Badezimmer1 separates WC1 Küche mit Balkon und Bergblick1 Keller Nr. 131 Gemeinschaftswaschküche1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder1 Parkplatz in der Tiefgarage (U-V oder W)(COP 688)1 Außenparkplatz (COP 271)3. INDIKATIVER PREISWichtige Hinweis:Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Indikatorischer Verkaufspreis: Fr. 510'000.-Appartement wird frei verkauft.Gebühren: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens.Sanierungs fonds per 30.06.2025:Ca. Fr. 57'000.--Monatliche PPE-Gebühren:Ca. Fr. 410.--/Monat4. ABLAUF UND GRUNDSÄTZE DER VERKÄUFEGebäude des OFCLAblauf und Grundsätze der Verkäufe:I. Anforderungen an die KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Ausschreibung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben eingereicht werden, innerhalb der festgelegten Frist (Poststempel- oder E-Mail-Datum), an die im Angebot genannte Dienststelle (veröffentlicht in einem Printmedium oder online auf einem spezialisierten Portal), mit dem Hinweis «Kaufangebot für die Wohnung PPE Nr. 5155».Nur die innerhalb der festgelegten Frist (Poststempel- oder E-Mail-Datum) eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach dem ersten Angebot (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den indikativ angegebenen Preis vorzuschlagen);- kurzer Zeitplan für die Übertragung der Erträge und Risiken;- Informationen über die beabsichtigte Nutzung oder den geplanten Umbau;- Zustimmung ohne Vorbehalt zum Verfahren der Verkäufe, wie im Verkaufsdokument detailliert und in den Richtlinien des Kaufvertrags sowie in diesem Dokument «Gebäude des OFCL - Ablauf und Grundsätze der Verkäufe» beschrieben; - rechtsgültige Unterschrift.II. Ablauf der VerkäufeWenn innerhalb der festgelegten Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe durchführt oder die Immobilie im Immobilienportfolio des OFCL behält. Es informiert die interessierten Käufer über seine Entscheidung schriftlich. Der Finanzierungsnachweis einer Bank muss bereits im ersten Aufruf zur Angebotsabgabe vorgelegt werden.Nach dem ersten Aufruf zur Angebotsabgabe und im Falle eines zweiten Aufrufs werden alle Interessenten, die innerhalb der festgelegten Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Aufruf ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Aufrufen eingeladen. Die im Rahmen der neuen Aufrufe abgegebenen Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.Die eingereichten Angebote werden gemäß den im OFCL geltenden Verfahren behandelt.Während der Verkaufsverhandlungen ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote zu geben.Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Kauf bekundet haben, (in dieser Reihenfolge der Priorität) die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht gemäß Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.Die Kantone und Gemeinden haben eine Frist von 30 Tagen, um ihr Interesse schriftlich gegenüber dem OFCL zu bestätigen.Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe veröffentlicht. Wenn es nicht genug Angebote erhält, behält es sich das Recht vor, auf den Verkauf zu verzichten.III. VERTRAGSABSCHLUSSDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationsdokumente getroffen:- amtlicher Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen.Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis bei Abschluss des Kaufvertrags abgezogen. Wenn kein Kaufvertrag aufgrund eines Verschuldens des interessierten Käufers abgeschlossen werden kann, wird diese Anzahlung nicht erstattet (Strafzahlung).Alle Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer gemäß den kantonalen Gepflogenheiten zu tragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank als Sicherheit vor der Beglaubigung des Kaufvertrags.Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder den Umbau der Immobilie zu beschaffen.Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Versicherungspolice gibt.Bundesamt für Bauten und LogistikOFCL5. HAFTUNGSABSCHEIDDie in diesem Dokument enthaltenen Angaben werden als allgemeine Informationen und ohne Gewähr bereitgestellt. Sie stellen keine vertragliche Verpflichtung dar. Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt.6. WEITERE INFORMATIONEN- Erster Aufruf zur Angebotsabgabe bis 30. Juni 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweiter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis- Dritter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis- Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder wegen erforderlicher Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine mögliche Sanierung oder einen Umbau sind vom Käufer zu tragen, z.B. Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen

Wegzeit
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3.5 Zimmer119m²CHF 740'000.–
Rue du Closillon 16, 1870 Monthey

Neubau in Monthey - Moderne Wohnungen im Herzen des Viertels Sous Gare

Idealerweise gelegen im Sektor Sous Gare von Monthey, bietet diese neue, maßgeschneiderte Promotion 14 Wohnungen, die modernen Komfort, energetische Leistung und privilegiertes Wohnen vereinen.In einer harmonischen Wohngegend gelegen, profitiert die Residenz von einer gemischten Nachbarschaft, die hauptsächlich aus Villen und kleinen Gebäuden besteht, was ein schönes Gleichgewicht bietet.Süd- und westlich ausgerichtet, profitieren die Wohnungen von optimaler Sonneneinstrahlung während des gesamten Tages durch große Glasflächen.Die Typologien sind vielfältig, von 2,5-Zimmer-, 3,5-Zimmer- und 4,5-Zimmer-Wohnungen. • Prächtige 3,5-Zimmer-Dachgeschosse Entworfen nach den Minergie-Standards, integrieren diese Wohnungen die neuesten Technologien im Bereich der nachhaltigen Bauweise und des Komforts: • Bodenheizung • Anschluss an das Wärmenetz • Solarmodule • Waschmaschine und Trockner sind inklusive • Keller • Aufzug • Einzelne Heiz- und Wasserzähler Die Auswahl der Ausstattung wird dem Mieter überlassen, in Absprache mit unseren Partnerlieferanten, um ein Inneres nach Ihrem Geschmack zu schaffen.Abgedeckte Parkplätze zu CHF 30'000.00, vorbereitet für zukünftige Ladevorrichtungen (zusätzlich)Außenparkplätze zu CHF 15'000.00 (zusätzlich)Ein privilegiertes Umfeld • UAPE und öffentliche Schulen von 1H bis 11H, weniger als 1 km entfernt • In unmittelbarer Nähe zu einer Bushaltestelle (20 Meter) • 14 km vom Riviera-Chablais-Krankenhaus in Rennaz oder 2 km von der Maison de la Santé in Collombey • 10 km vom Skigebiet, Wandern, Trail, Radfahren der Portes du Soleil Franco-Suisse • 15 km vom Genfer See Zwei Straßen vom Stadtzentrum entfernt, bieten diese Wohnungen eine ideale Lage in der Nähe der Einrichtungen.Kontaktieren Sie mich noch heute, um mehr Informationen zu erhalten oder einen virtuellen Besuch in der Agentur im Stadtzentrum von Monthey zu planen, mit Hilfe einer 3D-Software,ich helfe Ihnen, sich konkreter vorzustellen: verstehen Sie die Räume, stellen Sie sich Ihre zukünftigen Einrichtungen vor und spüren Sie die Atmosphäre des Ortes.Baugenehmigung vorhanden.Agentur G-Immobilier in MontheyTelefon: 079.936.55.35E-Mail: info@gimmobilier.chWebsite: hppt://residencelavue.ch

Géraldine Ecoeur Felli

Géraldine Ecoeur Felli

Courtière immobilière

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