Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (2. Stock)
Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden unterteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Bahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel:Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den Regellinien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.Schulen:Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.Geschäfte:Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die innerhalb von 10 Autominuten erreichbar sind.Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist: die Stätte besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und zahlreichen Spazierwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).2. APARTMENT-BESCHREIBUNG LOT 5157 APARTMENT NR. 25Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und SeeblickEingangshalle mit EinbauschränkenWohnzimmer mit Balkon und Seeblick3 Schlafzimmer1 Badezimmer1 separates WC1 Küche mit Balkon und Bergblick1 Keller Nr. 191 Gemeinschaftswaschküche1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder1 Parkplatz in der Garage (U-V oder W)(COP 688)1 Außenparkplatz (COP 271)3. INDIKATIVER PREISWichtige Hinweis:Das Gebäude wird grundsätzlich an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Verkaufspreis (indikativ): Fr. 520'000.-Appartement wird frei verkauft.Gebühren: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Angebotsverfahrens.Sanierungsbeitrag per 30.06.2025:Ca. Fr. 57'000.--Monatliche PPE-Gebühren:Ca. Fr. 410.--/Monat 4. VERLAUF UND PRINZIPIEN DER VERSTEIGERUNGGebäude des OFCLVerlauf und Prinzipien der Versteigerung:I. Anforderungen an die KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben eingereicht werden, innerhalb der gesetzten Frist (Poststempel oder E-Mail), an den im Angebot genannten Dienst, mit dem Hinweis «Kaufangebot für die Wohnung PPE Nr. 5157».Nur die innerhalb der Frist eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach der ersten Offerte (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (eindeutig identifizierbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den angegebenen Verkaufspreis anzubieten);- Zeitplan für die Übertragung der Gewinne und Risiken;- Informationen über die geplante Nutzung oder den geplanten Umbau;- Zustimmung ohne Vorbehalt zum Verfahren und zu den Richtlinien des Kaufvertrags sowie zu diesem Dokument «Gebäude des OFCL - Verlauf und Prinzipien der Versteigerung»;- rechtsgültige Unterschrift.II. Verlauf der VersteigerungWenn innerhalb der Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Abgabe von Angeboten organisiert oder die Immobilie im Immobilienbestand des OFCL behält. Es informiert die interessierten Käufer schriftlich über seine Entscheidung. Der Finanzierungsnachweis einer Bank muss bereits im ersten Aufruf zur Abgabe von Angeboten vorgelegt werden.Nach dem ersten Aufruf zur Abgabe von Angeboten und bei einem eventuellen zweiten Aufruf werden alle Interessenten, die innerhalb der Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Aufruf ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Aufrufen eingeladen. Die im Rahmen der neuen Aufrufe abgegebenen Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.Die eingereichten Angebote werden nach den geltenden Verfahren des OFCL bearbeitet.Während der Verhandlungen über den Verkauf ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote zu geben.Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Verkauf bekundet haben, die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht nach Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich dem OFCL zu bestätigen.Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Abgabe von Angeboten veröffentlicht. Wenn nicht genug Angebote eingereicht werden, behält es sich das Recht vor, den Verkauf abzusagen. III. VertragsabschlussDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationspapiere getroffen:- amtlicher Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen. Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis abgezogen, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wird. Wenn kein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, weil der interessierte Käufer seine Pflichten nicht erfüllt, wird diese Anzahlung nicht zurückerstattet (Strafe).Alle Kosten, die mit der Übertragung des Eigentums verbunden sind, einschließlich der Grunderwerbsteuer, werden vom Käufer und Verkäufer nach den kantonalen Gepflogenheiten getragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank, die vor der Beurkundung des Kaufvertrags als Sicherheit dient.Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder den Umbau der Immobilie zu beschaffen.Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Police gibt.Bundesamt für Bauten und Logistik OFCL 5. HAFTUNGSAUSSCHLUSSDie in diesem Dokument enthaltenen Angaben dienen lediglich der allgemeinen Information und sind ohne Gewähr. Sie stellen kein vertragliches Versprechen dar. Die endgültige Zuschlagserteilung bleibt dem aktuellen Eigentümer ausdrücklich vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt. 6. WEITERE INFORMATIONEN- Erster Aufruf zur Abgabe von Angeboten bis zum 5. Oktober 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweiter Aufruf zur Abgabe von Angeboten (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis- Dritter Aufruf zur Abgabe von Angeboten (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis - Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jede Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder wegen erforderlicher Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine Sanierung oder einen eventuellen Umbau gehen zu Lasten des Käufers, z.B. Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen- Die Provisionen für die Vermittlung sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen