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Nachbarn: Wie viel Lärm ist erlaubt?
Nicht alle Menschen sind gleich geräuschempfindlich. Was die einen in der Nachbarschaft noch tolerieren, ist für andere bereits unerträglicher Lärm. Offene Gespräche können manchen Streit verhindern.
Der gesunde Menschenverstand
Eines müssen sich alle vermeintlich Lärmgeplagten klar sein: Lärm ist laut Gesetz grundsätzlich erlaubt. Allerdings darf er nicht übermässig sein. Dabei ist der gesunde Menschenverstand eine gute Methode, um festzustellen, ob es nun zu laut ist oder nicht. Der Massstab dabei ist das 'Durchschnittsempfinden'.
Eine objektive, allgemeingültige Grenze gibt es naturgemäss nicht – jeder Fall muss bezüglich Intensität und Dauer des Lärms einzeln beurteilt werden. Dabei spielt auch eine Rolle, ob sich das Haus oder die Wohnung in einem Industriequartier oder einer ruhigen Wohnsiedlung befindet.
Nachtruhe beachten
Eine absolute Lärmgrenze legen die Polizeiverordnungen der Gemeinden fest. Während der Nachtruhe – meist von 22 bis 6 Uhr – ist sämtlicher störender Lärm verboten. Das heisst aber nicht, dass du im Haus oder in der Wohnung keinen Mucks mehr von sich geben darfst. Normal laute Gespräche sind nach wie vor erlaubt, auch darfst du weiterhin in Zimmerlautstärke Musik hören oder TV schauen.
Gespräch suchen
Wenn jemand in der Nachbarschaft auch in der Nacht in der Werkstatt hämmert und bohrt oder gar am Haus oder der Wohnung Umbauten vornimmt, solltest du das Gespräch suchen. Führt das zu nichts, kannst du dich bei der Verwaltung beschweren.
'Normales' Hämmern oder Bohren während des Tages, wie es etwa beim Aufhängen von Bildern oder dem Aufbauen eines Schranks vorkommen kann, musst du tolerieren. Dasselbe gilt für das Spielen eines Musikinstrumentes. Beides darf aber nicht übermässig sein: Täglich acht Stunden bohren oder E-Gitarre spielen würde den Bogen überspannen.
Beim grundsätzlich erlaubtem Lärm gilt folgende Faustregel: Je lauter der Lärm ist, desto weniger lang muss er geduldet werden.
Bei Mietwohnungen gilt zusätzlich die Hausordnung
In den meisten Mietliegenschaften regelt zusätzlich die Hausordnung, wann und wie lange beispielsweise musiziert werden darf.