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Mietzinsdepot: Was du wissen solltest
Bei Mietantritt musst du üblicherweise ein Mietzinsdepot hinterlegen. Wozu diese Kaution dient, wie hoch der Betrag maximal sein darf und welche Option es anstelle der Barhinterlegung noch gibt, erfährst du hier.
Warum verlangt die Vermieterschaft eine Mietkaution?
Im Mietvertrag wird in der Regel ein Mietzinsdepot – auch Mietkaution genannt – vereinbart, welches spätestens bei Mietantritt bezahlt werden muss. Das heisst, als Mieter:in musst du deinen Vermieter:innen einen Betrag in der Höhe von maximal drei Monatsmieten überweisen. Dieses Depot dient den Vermieter:innen als Sicherheit für den Fall, dass du den Mietzins oder die Nebenkosten nicht zahlst oder das Mietobjekt beschädigst.
Wichtig: Die Mieter:innen müssen ein Mietzinsdepot nur dann hinterlegen, wenn dies vertraglich vereinbart ist.
Wie hoch darf die verlangte Mietkaution sein?
Bei Wohnungen darf die vermietende Partei ein Mietzinsdepot von maximal drei Monatsmieten (inklusive Nebenkostenpauschale) verlangen.
Wann und wo muss ich das Geld einzahlen?
Spätestens vor Beginn des Mietverhältnisses musst du das Depot auf ein Mietzinskautionskonto einbezahlen. Dieses Sperrkonto wird von den Vermieter:innen eingerichtet; als Mieter:in musst du lediglich den Antrag zur Eröffnung dieses Kontos unterschreiben und den Betrag überweisen. Solange die Vermieter:innen kein solches Sperrkonto eingerichtet haben, musst du die Kaution nicht bezahlen. Auch eine Barbezahlung oder Überweisung auf das private Konto der vermietenden Partei darfst du ablehnen.
Was kann ich tun, wenn ich nicht genügend Geld auf der Seite habe?
Wenn du für das Mietzinsdepot nicht genügend Rücklagen hast, kannst du bei einem entsprechenden Anbieter eine Mietkautionsversicherung abschliessen. Fallen während des Mietverhältnisses Forderungen der Vermieter:innen an, bürgt die Versicherung bis zur vereinbarten Höchstsumme. Das heisst, der Anbieter zahlt dir die geforderte Summe. Für diese Bürgschaft zahlst du der Versicherung eine jährliche Gebühr.
Wenn du zu einem späteren Zeitpunkt das Depot komplett einzahlen möchtest, kannst du die Bürgschaft kündigen und ein Sparkonto einrichten. Die Bürgschaft endet bei Beendigung des Mietverhältnisses.
Was passiert mit dem Depot auf dem Sperrkonto?
Ist das Depot korrekt auf einem Sperrkonto hinterlegt, kannst du die Rückerstattung des Depots erst nach dem Auszug aus deiner Wohnung verlangen. Während der Dauer des Mietverhältnisses bleibt das Depot für beide Mietparteien blockiert.
Wichtig: Bei Zahlungsschwierigkeiten darfst du auf keinen Fall die ausstehenden Mietzinszahlungen mit dem hinterlegten Depot begleichen – sonst riskierst du die Kündigung.
Wann bekomme ich das Geld zurück?
Wenn du nicht für Schäden am Mietobjekt verantwortlich bist oder ausstehende Mietzinszahlungen bei der Vermieterschaft hast, muss diese das Sperrkonto gleich bei deinem Auszug freigeben. Achte darauf, dass deine Verwaltung gleichzeitig mit der Unterzeichnung des Abnahmeprotokolls auch die schriftliche Freigabe des Mietzinsdepots erteilt.
Falls du Schäden verursacht hast, solltest du der Verwaltung drei Monate Zeit geben, um die Reparatur zu organisieren und die Rechnungen dafür abzuwarten.
Erhalte ich das Depot auch ohne Zustimmung der Verwaltung zurück?
Wenn deine Verwaltung nach deinem Auszug weder eine Betreibung eingeleitet noch eine Klage gegen dich eingereicht hat, muss dir die Bank spätestens ein Jahr nach Beendigung des Mietverhältnisses das Depot auszahlen. Dafür braucht sie in der Regel das Kündigungsschreiben und das Auszugsprotokoll.