Mietkautionsbürgschaft statt Mietzinsdepot?

Mietkautionsbürgschaften für Mieter:innen von Wohnungen und Geschäftsräumen stellen eine Alternative zum traditionellen Mietzinsdepot dar. Das eigene Geld wird nicht über Jahre blockiert.

Du musst für deine neue Wohnung oder deine neuen Geschäftsräume eine Mietkaution leisten? Am Schweizer Immobilienmarkt sind Depotleistungen bis zu drei Monatsmieten üblich und von Gesetzes wegen auch zulässig. Das Mietzinsdepot dient dem Vermieter oder der Vermieterin als Sicherheit für Mietzinsausfälle, offene Nebenkostenabrechnungen und bei Schäden an der Mietsache.

Bei Mieter:innen kann die Leistung eines Depots allerdings finanzielle Engpässe verursachen. Hier springen innovative Anbieter mit sogenannten Mietkautionsbürgschaften ein.

Was ist eine Mietkautionsbürgschaft?

Dabei handelt es sich um eine Form der Mietsicherheit, welche das Mietzinsdepot ersetzt. Mit der Mietkautionsbürgschaft garantiert der Bürge, bei Forderungen der Vermieterschaft aus dem Mietvertrag (Mietausstände, Nebenkostenabrechnung, Schäden an der Mietsache) bis zur vereinbarten Höchstsumme einzustehen. Für diese Bürgschaft zahlen die Mieter:innen eine jährliche Gebühr.

Welche Vorteile bietet die Bürgschaft?

Die Mieter:innen behalten ihr Bargeld und bleiben damit liquide. Die Vermieterschaft hat die gleiche Sicherheit wie mit einem Mietzinsdepot, dafür aber deutlich weniger administrativen Aufwand.

Die Mietkaution von SwissCaution

Für wen ist sie geeignet?

Eine Mietkautionsbürgschaft eignet sich für alle Mieter:innen, die beim Abschluss eines Mietvertrags ein Mietzinsdepot stellen müssen. Auch Unternehmen können eine Bürgschaft für ihre gemieteten Geschäftsräume in Anspruch nehmen. Für Studierende und Lernende gelten zudem häufig besondere Tarife.

Mietkautionsbürgschaften können auch Mieter:innen beanspruchen, die bereits ein Mietzinsdepot eingezahlt haben. Mit der Bürgschaft können sie sich ihr Depot auszahlen lassen.

Was geschieht bei einer Forderung der Vermieterschaft?

Es gelten grundsätzlich die gleichen Bedingungen wie bei einem Mietzinsdepot. Stimmt der Mieter oder die Mieterin der Forderung zu, liegt ein rechtsgültiger Zahlungsbefehl oder ein rechtskräftiges Urteil über eine Forderung der Vermieterschaft aus dem Mietverhältnis vor, zahlt der Anbieter die Forderung bis zur vereinbarten Höchstsumme der Bürgschaft.

Wie endet die Bürgschaft?

Der Mieter oder die Mieterin kann die Mietkautionsbürgschaft künden und ein Mietzinsdepot einzahlen. Bei Beendigung des Mietverhältnisses geht die Bürgschaftsurkunde an den Anbieter zurück, wenn keine Forderungen seitens der Vermieterschaft mehr bestehen. Das Vertragsverhältnis gilt dann als beendet.