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Was darf die Verwaltung?
Viele sind sich nicht sicher, was ihre Verwaltung darf – und was nicht. Hier findest du alles über Schlüssel, Schlösser und Hausfriedensbruch.
Kein Recht auf freien Zugang
Grundsätzlich gilt: Die Vermieterschaft hat dir die Wohnung überlassen und somit sämtliches Gebrauchsrecht abgegeben – auch für dazugehörige Nebenräume wie Keller, Estriche oder Garagen.
Betritt jemand von der Verwaltung dein Mietobjekt ohne Einwilligung, wird somit ein Hausfriedensbruch begangen. Dabei ist es egal, ob du gerade zu Hause bist oder nicht – bei Hausfriedensbruch sieht das Gesetz Geldstrafen und Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren vor.
Es gibt auch Ausnahmen
Unter bestimmten Voraussetzungen besteht dennoch das Recht, deine Mietwohnung zu betreten, auch wenn du das nicht möchtest.
So musst du ungebetene Besuche etwa dann akzeptieren, wenn die vermietende Partei die Immobilie verkaufen oder weitervermieten will. Auch wenn ein Mangel beseitigt werden soll, ist dies zulässig.
Das muss die Liegenschaftsverwaltung aber früh genug ankündigen. Die Besuche müssen ausserdem zu zumutbaren Zeiten geschehen. Deine Verwaltung darf dir also nicht am Mittwoch um 23 Uhr einen Besichtigungstermin aufzwingen.
ACHTUNG: In absoluten Notfällen, beispielsweise wenn die Wohnung brennt oder wenn eine Wasserleitung gebrochen ist, musst du natürlich den sofortigen Zutritt akzeptieren.
Die Schlüssel gehören dir
Ohne deine ausdrückliche Einwilligung oder entsprechenden Vertrag darf die Verwaltung auch keinen Wohnungsschlüssel oder Passepartout bei sich behalten.
Will dir deine Verwaltung trotz Aufforderungen die Wohnungsschlüssel nicht ausnahmslos herausgeben, darfst du die Schlösser auswechseln lassen – und zwar auf ihre Kosten.