- Die Nebenkostenabrechnung einfach erklärt
- Was geschieht mit zu viel bezahlten Nebenkosten?
- Mietzinsdepot: Was du wissen solltest
- Zusammenziehen: So gestaltet sich die rechtliche Lage
- Was darf die Verwaltung?
- Was darf ich als Mieter:in an meiner Wohnung umbauen?
- Ladestationen für E-Autos zu Hause installieren
- Was darf im Treppenhaus abgestellt werden?
- Rauchen in der Mietwohnung - erlaubt?
- Nachbarn: Wie viel Lärm ist erlaubt?
- Instrument spielen in der Mietwohnung
- Haustiere in der Mietwohnung
- Katzenleiter und -netz: Was ist erlaubt?
- Wer haftet bei Schimmel in der Mietwohnung?
- Schädlinge in der Wohnung: Wer zahlt?
- Keller und Estrich als Abstellkammern
- Fühlst du dich durch zu viel Licht gestört?
- 1. August: (fast) wie ein Sonntag
- Der Parkplatz gehört dem Auto
- Mietzinserhöhung trotz Fördergelder?
- SwissCaution: Die Mietkaution mit einem Plus!
- Mietkautionsbürgschaft statt Mietzinsdepot?
Keller und Estrich als Abstellkammern: Das sagt das Mietrecht
Keller- und Estrichabteile sind ideale Abstellkammern. Doch welche Regeln gelten? Und worauf musst du bei der Abgabe der Wohnung achten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Muss jede Mietwohnung einen Keller oder einen Estrich aufweisen?
Nein, Vermieter:innen müssen zu ihren Wohnungen nicht zwingend eine Abstellkammer bereitstellen. Falls Estrich und/oder Keller allerdings als Teil der Wohnung im Mietvertrag vermerkt sind, müssen diese Räumlichkeiten auch wirklich verfügbar sein.
Dürfen die Vermieter:innen Regeln für Keller oder Estrich aufstellen?
Wie für die eigentliche Wohnung gelten für Keller- oder Estrichabteile gewisse Regeln. Die Vermieter:innen können beispielsweise verlangen, dass du die dir zugeteilten Räumlichkeiten einmal jährlich gründlich putzt.
Die Vermieterschaft kann ebenfalls gewisse Verbote aussprechen. Dies ist insbesondere zulässig, wenn Nachbarn sich belästigt fühlen könnten.
So kann zum Beispiel die Lagerung von Abfallsäcken im Estrich verboten werden, wenn diese im Sommer anfangen zu stinken. Oder es kann untersagt sein, dass du mit deiner Rockband im Kellerabteil probst bzw. dort laut Musik hörst. Falls du mit den Regeln nicht einverstanden bist, kannst du diese vor der Schlichtungsstelle deiner Region auf deren Verhältnismässigkeit hin prüfen lassen.
Dürfen Vermieter:innen ungefragt in meinen Keller oder in den Estrich?
Nein. Denn durch den Mietvertrag hat sich der Vermieter bzw. die Vermieterin dazu verpflichtet, dir die Immobilie zur alleinigen Benutzung zu überlassen. Und dazu gehören auch Keller und Estrich.
Darf man im Keller wohnen?
Ob du ein Keller- oder Estrichabteil zum Wohn- oder Schlafzimmer umfunktionieren darfst, regelt der Mietvertrag. In der Regel ist die Nutzung von Lagerräumen für diese Zwecke nicht erlaubt. Dafür kann es verschiedene Gründe geben. Ein häufiger Grund ist es, dass der Brandschutz nicht gewährleistet ist. Zudem dürfen fensterlose Räume nicht für Wohnzwecke benutzt werden.
Worauf muss ich beim Auszug achten?
Wenn du aus deiner Wohnung ausziehst, musst du nicht nur deine Wohnung, sondern auch allfällige Nebenräume vollständig räumen und putzen. In der Regel nehmen es die Vermieter:innen hier allerdings nicht so genau. Wenn in der Ecke des Kellerabteils noch Staub liegt, wird so manch ein:e Vermieter:in ein Auge zudrücken.