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Gheiweg, 5707 Seengen

Exklusive Baulandparzelle mit 1'350 m2 in leichter Hanglage - unverbaubare Seesicht

Grundstück Sie haben mit diesem einmaligen Grundstück die Möglichkeit eine Villa mit einer Bruttogeschossfläche von maximal 300 m² zu realisieren. An leichter Hanglange besticht das Bauland durch eine herrvorragende Besonnung mit unverbaubarar Seesicht. Die Parzelle Nr. 3739 liegt in der Wohnzone W1, welche für zweigeschossige Wohnbauten bestimmt ist (eine Einliegerwohnung könnte realisiert werden). Bei der Bebauung des Grundstücks ist der Gestaltungsplan zu berücksichtigen. Die zukünftige Erschliessung wird über das Nachbargrundstück (Nr. 3740) erfolgen. Für die Parkierung ist ein gemeinsames unterirdisches Baufeld mit dem Nachbargrundstück vorgesehen. Das Wohnhaus wird nach Süden/Südwesten ausgerichtet sein. Dies garantiert eine optimale Besonnung und hervorragende Aussicht. Der Verkäuferschaft liegt ein Vorprojekt eines renommierten Aarauer Architekturbüros vor (keine Architekturverpflichtung). Ein Dienstbarkeitsvertrag als Entwurf regelt u.a. die Parkierung, Sichtschutz und ein begrenztes Bauverbot zwischen den benachbarten Grundstücken Nr. 1756, 3739 und 3740.Hat dieses einzigartige Grundstück Ihr Interesse geweckt? Gerne senden wir Ihnen die detaillierten Verkaufsunterlagen und vereinbaren einen Besichtigungstermin mit Ihnen. Bitte beachten Sie, dass der Verkauf in einem 2-stufigen Bieterverfahren erfolgt. Verkaufsrichtpreis: 1'350 m² à CHF 750.00/m²

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Flachsacherstrasse, 5242 Lupfig

Wohnbau-Grundstück ca. 2'280 m2 im Baurecht abzugeben mit Richtprojekt

Grundstück im Baurecht / Projekt SIMULAuf der 4'979 m2 grossen Parzelle befindet sich das Kirchenzentrum mit Pauluskirche und das Paulushaus mit Gemeinderäumen. Der nördliche Teil der Parzelle ist unbebaut. Die Parzelle Nr. 542 liegt in der Zentrumszone. Das Paulushaus (Gebäude Nr. 3) hat das Ende der Lebenszeit erreicht und soll einem Ersatzneubau weichen. Die 1966 erstellte Pauluskirche (Gebäude Nr. 261) ist im Kurzinventar der Sakralbauten erfasst und wird durch die kantonale Denkmalpflege als schutzwürdig eingestuft. Das Reservebauland im nördlichen Teil des Grundstücks soll im Baurecht abgegeben werden. Die Bauten auf dem Grundstück sollen als Gesamtensemble mit der Pauluskirche und dem Ersatzneubau des Kirchengemeindehauses entstehen.Die Katholische Kirchgemeinde Brugg als Eigentümerin der Parzelle Nr. 542 will den nicht für die Kirchenbauten benötigten Teil im Baurecht abgeben. Zu diesem Zweck wird ein selbstständiges und dauerndes Baurecht nach Massgabe von Art. 779 ff. ZGB an einer Fläche von ca. 2'279 m2 am Grundstück Lupfig Nr. 542 begründet.Die Baurechtsnehmerin übernimmt das Siegerprojekt (Richtprojekt) aus dem abgeschlossenen Architekturwettbewerb.Projekt SIMUL (Teil Wohnungen und Gewerbe)Das Richtprojekt SIMUL ergänzt die bestehende Pauluskirche. Die Wohnungen werden in einem separaten zweigeteilten Wohnungsbau angeordnet. Die fünfgeschossigen Gebäude besitzen auf allen Ebenen Begegnungszonen und gemeinschaftlich nutzbare Wohnflächen. In den vier Obergeschossen befinden sich total 28 Wohneinheiten von 2.5 - 4.5 Zimmer. Im Erdgeschoss sind diverse Gewerbeflächen geplant (Kita: 248 m2, Gewerbefläche I: 58 m2 und Gewerbefläche II: 129 m2).Im Untergeschoss sind eine Einstellhalle sowie Keller- und Technikräume vorgesehen. Die moderne Architektur nimmt beim Materialkonzept Bezug auf die Pauluskirche und das Kirchgemeindehaus.Das Projekt plant folgende Wohn- und Gewerbeeinheiten:GewerbeKita 161 m2 / Gewerbefläche I mit Anteil Lager / Gewerbefläche II mit Anteil LagerErlösprognose Nettomieterträge: CHF 79'990.00 / JahrWohnen16 x 2.5 Zimmer Wohnung8 x 3.5 Zimmer Wohnung4 x 4.5 Zimmer WohnungenErlösprognose Nettomieterträge: CHF 506'165.00 / JahrEinstellplätze17 ParkplätzeErlösprognose Nettomieterträge: CHF 35'880.00 / JahrTotal Erlösprognose Nettomieterträge: CHF 624'795.00 / JahrBaurechtsvertragDie Kirchgemeinde will mit einem Baurechtsvertrag der Einfachheit und Transparenz bietet einen guten Partner finden als Investor und Baurechtsnehmer.Das Baurecht kann über eine Dauer von 70 - 100 Jahren vereinbart werden. Eine hohe Heimfallentschädigung von 90 % begünstigt die Finanzierung. Es werden keine Nutzungsbeschränkungen auferlegt. Die Abgabe des Grundstücks erfolgt also ohne Vorgaben zu Mindestbelegungen, Einkommens- oder Vermögensvorschriften oder Kostenmiete. Es bestehen keinerlei Vorgaben öffentliche Flächen realisieren zu müssen. Durch die angedachte direkte Koppelung des Baurechtszinses an die Mieterträge wird sichergestellt, dass der Baurechtnehmer genügend Mieterträge generiert um den Baurechtszins ohne Probleme bezahlen zu können.Die Übernahme der Richtprojektkosten erfolgt gemäss separater Absprache.Hat dieses attraktive Baulandangebot Ihr Interesse geweckt? Gerne senden wir Ihnen die detaillierten Verkaufsunterlagen zu und vereinbaren einen persönlichen Besprechungstermin mit Ihnen.

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