Terreno edificabile in vendita: Densbüren

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Prezzo su richiesta
Bergstrasse, 5043 Holziken

Bauland in Holziken

Das zum Verkauf stehende Grundstück befindet sich an erhöhter Lage in der Gemeinde Holziken. Mit einer Fläche von 890 m2 und einer AZ von 0.45 lassen sich 400 m2 Geschossfläche erstellen. Somit ist die Realisierung eines Zweifamilienhauses ohne weiteres möglich. Eine Bebauungsstudie liegt vor. Es besteht keine Architekturverpflichtung. Die Zufahrt zum Grundstück erfolgt über die Nachbarparzelle (Fuss- und Fahrwegrecht im Grundbuch eingetragen). Kaufpreis: Fr. 825.- / m2 (erschlossen bis Parzellengrenze)Zonenvorschriften W2: • AZ: 0.45 • Grenzabstand klein / gross: 4 Meter / 8 Meter • Gebäudehöhe / Firsthöhe: 7 Meter / 10 Meter Aktuell läuft eine Überarbeitung der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Holziken. Diese tritt frühestens im Sommer 2024 in Kraft. Änderung erfahren in der Zone W2 die Gebäude- und Fassadenhöhe, welche um jeweils 1 Meter auf 8 Meter resp. auf 11 Meter erhöht werden sollen.Lage:Die Gemeinde Holziken zählt 1'699 Einwohner (Stand: 31.12.2022) und liegt im Bezirk Kulm. Die Gemeinde verfügt neben einem Kindergarten über eine Primarschule. Die Oberstufen können in Schöftland besucht werden. Verkehrstechnisch liegt Holziken günstig. Der Autobahnanschluss Aarau West liegt 2.5 km entfernt und die Städte Zürich, Bern, Luzern und Basel sind in 45 erreichbar.Für Fragen und weitere Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.R. Müller Treuhand GmbH, Henzmanstrasse 20, 4800 Zofingen

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CHF 1’450.–
5502 Hunzenschwil

Bauland in der Dorfkernzone inklusiv MFH-Projekt

Mehrfamilienhaus-Neubauprojekt mit 8 EinheitenModernes Mehrfamilienhaus-ProjektSehr interessantes, modernes Neubau-Projekt in der Dorfkernzone mit 7 Wohnungen und einem Büro.Es besteht keine Achitekturverpflichtung. Das Projekt kann so übernommen und angepasst werden. Maximal erlaubte Höhe bei Schrägdach 12.5 m, Fassadenhöhe 9.50 mDie Dorfkernzone D dient der Erhaltung des dörflichen Charakters des historischen Dorfkerns und dem Erhalt des typischen engen Strassenraumes. Sie ist bestimmt für Wohnen sowie nicht störende Gewerbebetriebe.Bei der Beurteilung des Bauvorhabens in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen; Stellung, Staffelung, Volumen, und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung. Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung von 30 Grad und 40 Grad aufzuweisen. Für untergeordnetet Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig. Hauptbauten sind in der ersten Bautiefe zu alten Schulweg, bzw. zur Dorfgasse giebelständig auszurichten. Für Nebenbauten und bei Kreuzgiebel sind Abweichungen zulässig. Die Gebäude, welche für den Erhalt des engen Strassenraums wichtig sind, sind im Bauzonenplan blau bezeichnet. Ersatzneubauten haben die Stellung und den Abstand zur Strasse zu beachten. Geringfügige Abweichungen sind aus verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Gründen möglich, sofern es für den Ortsbildschutz nicht wichtig ist. Alle Bauten und alle baulichen Massnahmen sowie Abbrüche von Bauten oder Bauteilen sind bewilligungspflichtig. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für Sende- und Empfangsanlagen.