Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (2. Stock)
Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden aufgeteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zum Département Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, dem Zug oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel:Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.Schulen:Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.Geschäfte:Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist: die Stätte besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und zahlreichen Wanderwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).2. APARTMENT-BESCHREIBUNG LOT 5157 APARTMENT NR. 25Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon und SeeblickEingangshalle mit EinbauschränkenWohnzimmer mit Balkon und Seeblick3 Schlafzimmer1 Badezimmer1 separates WC1 Küche mit Balkon und Bergblick1 Keller Nr. 191 Gemeinschaftswaschküche1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder1 Parkplatz in der Garage (U-V oder W)(COP 688)1 Außenparkplatz (COP 271)3. INDIKATIVER PREISWichtige Hinweise:Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Indikative Verkaufspreis: Fr. 520'000.-Das Appartement wird frei verkauft.Gebühren: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit: Sofort nach Abschluss des Angebotsverfahrens.Renovationsfonds per 30.06.2025:Ca. Fr. 57'000.--Monatliche PPE-Kosten:Ca. Fr. 410.--/Monat 4. VERLAUF UND PRINZIPIEN DER VERSTEIGERUNGGebäude des OFCLVerlauf und Prinzipien der Versteigerung:I. Anforderungen an die KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben, innerhalb der angegebenen Frist (Poststempel oder E-Mail), an die angegebene Stelle (in einer Print- oder Online-Anzeige) mit dem Hinweis "Kaufangebot für die Wohnung PPE Nr. 5157" eingereicht werden.Nur die innerhalb der Frist eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach der ersten Offerte (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den indikativen Verkaufspreis anzubieten);- kurzer Zeitplan für die Übertragung der Gewinne und Risiken;- Informationen über die geplante Nutzung oder Umnutzung;- uneingeschränkte Zustimmung zum Verfahren und den Richtlinien des Kaufvertrags sowie diesem Dokument "Gebäude des OFCL - Verlauf und Prinzipien der Versteigerung"; - rechtsgültige Unterschrift.II. Verlauf der VersteigerungWenn innerhalb der Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Abgabe von Angeboten organisiert oder die Immobilie im Immobilienportfolio des OFCL behält. Es informiert die interessierten Käufer schriftlich über seine Entscheidung. Der Finanzierungsnachweis einer Bank muss bereits im ersten Aufruf vorgelegt werden.Nach dem ersten Aufruf zur Abgabe von Angeboten und im Falle eines zweiten Aufrufs werden alle Interessenten, die innerhalb der Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Aufruf ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Aufrufen eingeladen. Die im Rahmen der neuen Aufrufe abgegebenen Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.Die eingereichten Angebote werden gemäß den geltenden Prozessen des OFCL bearbeitet.Während der Verhandlungen über den Verkauf ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote zu geben.Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Verkauf bekundet haben, (in dieser Reihenfolge) die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht nach Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich gegenüber dem OFCL zu bestätigen.Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Abgabe von Angeboten veröffentlicht. Wenn es nicht genügend Angebote erhält, behält es sich das Recht vor, den Verkauf abzusagen. III. VertragsabschlussDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationspapiere getroffen:- offizielle Identitätsdokumente (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen. Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis bei Abschluss des Kaufvertrags abgezogen. Wenn durch Verschulden des interessierten Käufers kein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, wird diese Anzahlung nicht zurückerstattet (Strafzahlung).Alle Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer gemäß den kantonalen Gepflogenheiten zu tragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank vor der Beglaubigung des Kaufvertrags.Es obliegt dem Käufer, gegebenenfalls notwendige Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder Umnutzung der Immobilie zu beschaffen.Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Police gibt.Bundesamt für Bauten und Logistik OFCL 5. HAFTUNGSKLAUSELDie in diesem Dokument enthaltenen Angaben werden als allgemeine Informationen und ohne Gewähr bereitgestellt. Sie stellen kein vertragliches Versprechen dar. Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt. 6. WEITERE INFORMATIONEN- Erster Aufruf zur Abgabe von Angeboten bis zum 30. Juni 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweiter Aufruf zur Abgabe von Angeboten (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis- Dritter Aufruf zur Abgabe von Angeboten (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis - Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jede Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder wegen erforderlicher Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine mögliche Sanierung oder Wiederherstellung sind vom Erwerber zu tragen, z.B.: Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie jederzeit und ohne Angabe von Gründen aus dem Verkauf zurückzuziehen- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen