Wohnungen zum Kaufen in St-Gingolph: 6 Treffer

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3.5 Zimmer100m²CHF 430'000.–
Rue du Lac 3, 1898 St-Gingolph

Wohnung 3.5 Zimmer + Galerie, Blick auf den See

Saint-Gingolph 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden aufgeteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel:Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.Schulen:Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.Geschäfte:Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die innerhalb von 10 Autominuten erreichbar sind.Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Frenay, das sehr frequentiert ist: die Stätte besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und zahlreichen Wanderwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).2. BESCHREIBUNG DER WOHNUNG LOT 5089Wohnung 3.5 Zimmer mit Balkon und SeeblickEingangshalle mit EinbauschränkenWohnzimmer mit Balkon und Seeblick3 Schlafzimmer1 Badezimmer1 Küche mit Balkon und Bergblick1 Keller Nr. 161 Gemeinschaftswaschküche1 Parkplatz in der Garage (C), inklusive, Fr. 25'000.-3. INDIKATIVER PREISWichtige Hinweis:Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Indikative Verkaufspreis: Fr. 430'000.-Wohnung wird frei verkauft.Kosten: Die Kosten für den Notar und das Grundbuch sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit: Sofort nach Abschluss des Angebotsverfahrens.Sanierungsbeitrag zum 31.12.2026: ca. Fr. 210'000.-PPE-Kosten pro Monat: ca. Fr. 358.-/Monat 4. ABLAUF UND GRUNDSÄTZE DER VERKÄUFEGebäude des OFCLAblauf und Grundsätze der Verkäufe:I. Anforderungen an die KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Ausschreibung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterzeichnet sein und innerhalb der festgelegten Frist (Poststempel oder E-Mail) beim benannten Dienst eingereicht werden.Nur die innerhalb der festgelegten Frist eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach dem ersten Angebot (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den indikativen Verkaufspreis anzubieten);- Übersichtlicher Zeitplan für die Übertragung der Gewinne und Risiken;- Informationen über die geplante Nutzung oder Umwidmung;- uneingeschränkte Zustimmung zum detaillierten Verfahren der Verkaufsbedingungen sowie den Richtlinien des Kaufvertrags und dieses Dokuments "Gebäude des OFCL - Ablauf und Grundsätze der Verkäufe"; - rechtsgültige Unterschrift.II. Ablauf der VerkäufeWenn innerhalb der festgelegten Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, ein neues Angebot einholt oder die Immobilie im Immobilienbestand des OFCL behält.Das OFCL informiert die interessierten Käufer schriftlich über seine Entscheidung.Die Finanzierungsnachweise einer Bank sind bereits im ersten Angebot einzureichen.Nach dem ersten Angebot und im Falle eines zweiten Angebots werden alle Interessenten, die ein Angebot innerhalb der festgelegten Frist eingereicht haben, erneut eingeladen.Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Angebot teilgenommen haben, zu den folgenden Angeboten eingeladen.Die während der neuen Angebote eingereichten Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.Die eingereichten Angebote werden gemäß den geltenden Prozessen des OFCL behandelt.Während der Verkaufsverhandlungen ist es verboten, Informationen über die eingereichten Angebote zu geben.Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot eingereicht oder ihr Interesse an dem Verkauf bekundet haben, die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC).Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht gemäß Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich gegenüber dem OFCL zu bestätigen.Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder ein neues Angebot einholt.Wenn nicht genug Angebote eingehen, behält sich das OFCL das Recht vor, den Verkauf abzusagen. III. VertragsabschlussDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationsdokumente getroffen:- offizielles Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktuelle Ausgabe aus dem Handelsregister für juristische Personen. Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen.Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis bei Abschluss des Kaufvertrags abgezogen.Wenn kein Kaufvertrag aufgrund eines Verschuldens des interessierten Käufers abgeschlossen werden kann, wird diese Anzahlung nicht erstattet (Strafe).Alle Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums, einschließlich der Übertragungsgebühren, sind vom Käufer und Verkäufer gemäß den kantonalen Gepflogenheiten zu tragen.Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises oder nach Erhalt einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank vor der Beglaubigung des Kaufvertrags.Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder Umwidmung der Immobilie zu beschaffen.Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Versicherungen für Immobilien und Sachen abschließen.Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, daher gibt es keine Versicherungspolice.Bundesamt für Bauten und LogistikOFCL 5. HAFTUNGSKLAUSELDie in diesem Dokument enthaltenen Angaben dienen lediglich der allgemeinen Information und sind ohne Gewähr.Sie stellen kein vertragliches Versprechen dar.Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten.Die vorliegende Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt.6. WEITERE INFORMATIONEN- Erstes Angebot bis 31. Oktober 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweites Angebot (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis- Drittes Angebot (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis- Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder etwaiger Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine Sanierung oder ein etwaiges Sanierungsverfahren sind vom Erwerber zu tragen, z.B. Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen

Wegzeit
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  • Aussicht
  • Kinderfreundlich
4.5 Zimmer100m²CHF 890'000.–
1898 St-Gingolph

Charmant duplex au centre de St-Gingolph

Au coeur du village pittoresque de St-Gingolph, entre lac et montagnes, se cache une adresse rare... Un duplex de caractère où le charme du XVIIIe siècle rencontre le confort contemporain.Construit en 1750 et entièrement rénové en 2022 avec un soin remarquable, ce bien d'environ 100 m² a su préserver son âme authentique : poutres apparentes, charpente d'époque et parquet en chêne massif vieilli racontent une histoire... la vôtre peut commencer ici.Nichée dans un environnement paisible, cette propriété bénéficie d'un emplacement privilégié où toutes les commodités, écoles, commerces, gare, port et frontière, sont accessibles à pied en quelques minutes. Un équilibre parfait entre tranquillité et praticité, sublimé par une vue panoramique spectaculaire sur le lac Léman et les Alpes vaudoises.Niveau nuit : confort et intimité- Hall d'entrée avec armoires murales intégrées et colonne de lavage- Salle de bain avec WC- Deux chambres lumineuses, dont une avec dressing encastré- Suite parentale avec dressing sur mesure et salle de douche/WCNiveau jour : convivialité et caractère- Magnifique espace de vie baigné de lumière- Cuisine ouverte sur salle à manger et séjour- Poêle à pellets pour une ambiance chaleureuse- WC visiteursUne cave vient compléter ce bien.Ce bien est une invitation à vivre autrement, entre tradition et modernité.Contactez-nous dès maintenant pour plus d'informations ou pour organiser une visite : 079 174 66 19Certaines images ont été aménagées virtuellement afin d'illustrer le potentiel des espaces.Im Herzen des malerischen Dorfes St-Gingolph, zwischen See und Bergen, verbirgt sich eine seltene Perle ... Eine Duplex-Wohnung mit Charakter, in der der Charme des 18. Jahrhunderts auf modernen Komfort trifft.Das 1750 erbaute und 2022 mit viel Liebe zum Detail komplett renovierte Anwesen mit einer Fläche von ca. 100 m² hat seinen authentischen Charakter bewahrt: Sichtbalken, das historische Dachgebälk und der gealterte Massiv-Eichenparkettboden erzählen eine Geschichte... Ihre Geschichte kann hier beginnen.Eingebettet in eine ruhige Umgebung profitiert dieses Anwesen von einer privilegierten Lage, in der alle Annehmlichkeiten - Schulen, Geschäfte, Bahnhof, Hafen und Grenze - in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar sind. Eine perfekte Balance zwischen Ruhe und praktischer Lage, unterstrichen durch einen spektakulären Panoramablick auf den Genfer See und die Waadtländer Alpen.Schlafbereich: Komfort und Privatsphäre- Eingangsbereich mit eingebauten Wandschränken und Waschbecken- Badezimmer mit WC- Zwei helle Schlafzimmer, eines davon mit eingebautem begehbarem Kleiderschrank- Elternschlafzimmer mit maßgefertigtem begehbarem Kleiderschrank und Duschbad/WCWohnbereich: Gemütlichkeit und Charakter- Wunderschöner, lichtdurchfluteter Wohnbereich- Offene Küche mit Anschluss an Esszimmer und Wohnzimmer- Pelletofen für eine gemütliche Atmosphäre- Gäste-WCEin Keller rundet diese Immobilie ab.Diese Immobilie lädt zu einem anderen Lebensstil ein, zwischen Tradition und Moderne.Kontaktieren Sie uns jetzt für weitere Informationen oder um einen Besichtigungstermin zu vereinbaren: 079 174 66 19Einige Bilder wurden virtuell inszeniert, um das Potenzial der Räume zu veranschaulichenIn the heart of the picturesque village of St-Gingolph, nestled between the lake and the mountains, lies a rare gem... A charming duplex where 18th-century charm meets modern comfort.Built in 1750 and completely renovated in 2022 with remarkable attention to detail, this approximately 100 m² property has preserved its authentic character: exposed beams, period roof trusses, and aged solid oak flooring all tell a story... Your story can begin here.Nestled in a peaceful setting, this property enjoys a prime location where all amenities--schools, shops, the train station, the port, and the border--are within a few minutes' walk. A perfect balance between tranquility and convenience, enhanced by a spectacular panoramic...

  • Aussicht
  • Kinderfreundlich
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4.5 Zimmer100m²Preis auf Anfrage
Impasse de la Vigne C, 1898 St-Gingolph

Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (2. Stock)

Appartement 4.5 Zimmer mit Balkonen 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden unterteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zum Département Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees gelegen, ist Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, dem Zug oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel:Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.Schulen:Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.Geschäfte:Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist: die Stätte besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und zahlreichen Spazierwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).2. BESCHREIBUNG DER WOHNUNG LOT 5157 WOHNUNG N° 25Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und SeeblickEingangshalle mit EinbauschränkenWohnzimmer mit Balkon und Seeblick3 Schlafzimmer1 Badezimmer1 separates WC1 Küche mit Balkon und Bergblick1 Keller Nr. 191 Gemeinschaftswaschküche1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder1 Parkplatz in der Garage (U-V oder W)(COP 688)1 Außenparkplatz (COP 271)3. INDIKATIVER PREISWichtige Hinweis:Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Indikativpreis: Fr. 520'000.-Die Wohnung wird frei verkauft.Gebühren: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamts sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Angebotsverfahrens.Renovationsfonds per 30.06.2025:Ca. Fr. 57'000.--Monatliche PPE-Gebühren:Ca. Fr. 410.--/Monat 4. ABLAUF UND PRINZIPIEN DER VERSTEIGERUNGGebäude des OFCLAblauf und Prinzipien der Versteigerung:I. Anforderungen an die KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamts für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben eingereicht werden, innerhalb der gesetzten Frist (Poststempel oder E-Mail), an den im Angebot genannten Dienst, mit dem Hinweis «Kaufangebot für die Wohnung PPE Nr. 5157».Nur die innerhalb der gesetzten Frist (Poststempel oder E-Mail) eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach der ersten Offerte (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den indikativen Verkaufspreis anzubieten);- vereinfachter Zeitplan für die Übertragung von Nutzen und Risiken;- Informationen über die geplante Nutzung oder den geplanten Umbau;- Zustimmung ohne Vorbehalt zum Verfahren der Versteigerung, wie im Verkaufsdokument detailliert beschrieben, sowie zu den Richtlinien des Kaufvertrags und diesem Dokument «Gebäude des OFCL - Ablauf und Prinzipien der Versteigerung»;- rechtsgültige Unterschrift.II. Ablauf der VersteigerungWenn innerhalb der gesetzten Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe durchführt oder die Immobilie im Immobilienbestand des OFCL behält. Es informiert die interessierten Käufer über seine Entscheidung schriftlich. Der Finanzierungsnachweis einer Bank muss bereits im ersten Aufruf zur Angebotsabgabe eingereicht werden.Nach dem ersten Aufruf zur Angebotsabgabe und im Falle eines zweiten Aufrufs werden alle Interessenten, die innerhalb der gesetzten Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Aufruf ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Aufrufen eingeladen. Die im Rahmen der neuen Aufrufe abgegebenen Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.Die eingereichten Angebote werden gemäß den im OFCL geltenden Verfahren behandelt.Während der Verhandlungen über den Verkauf ist es untersagt, Informationen über die abgegebenen Angebote zu geben.Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Verkauf bekundet haben, die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht gemäß Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.Die Kantone und Gemeinden haben eine Frist von 30 Tagen, um ihr Interesse schriftlich gegenüber dem OFCL zu bestätigen.Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe veröffentlicht. Wenn nicht genügend Angebote eingereicht werden, behält es sich das Recht vor, auf den Verkauf zu verzichten. III. Abschluss des VertragsDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationspapiere getroffen:- offizielles Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen. Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis bei Abschluss des Kaufvertrags abgezogen. Wenn aufgrund des Verschuldens des interessierten Käufers kein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, wird diese Anzahlung nicht zurückerstattet (Strafzahlung).Alle Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer gemäß den kantonalen Gepflogenheiten zu tragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank als Sicherheit vor der Beurkundung des Kaufvertrags.Es obliegt dem Käufer, gegebenenfalls die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder den Umbau der Immobilie zu beschaffen.Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Versicherungspolice gibt.Bundesamt für Bauten und Logistik OFCL 5. HAFTUNGSFREISTELLUNGSKLAUSELDie in diesem Dokument enthaltenen Angaben werden als allgemeine Informationen und ohne Gewähr bereitgestellt. Sie stellen keine vertragliche Verpflichtung dar. Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt. 6. WEITERE INFORMATIONEN- Erster Aufruf zur Angebotsabgabe bis 5. Oktober 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweiter Aufruf zur Angebotsabgabe (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis- Dritter Aufruf zur Angebotsabgabe (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis - Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an Normen oder etwaiger Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine mögliche Sanierung oder Instandsetzung sind vom Käufer zu tragen, z.B.: Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen- Die Courtagekosten sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen

Wegzeit
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4.5 Zimmer100m²Preis auf Anfrage
Impasse de la Vigne C, 1898 St-Gingolph

Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (1. Stock)

Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden aufgeteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel:Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regelmäßigen Linien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.SchulenDie Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.GeschäfteEs gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist: der Ort besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und zahlreichen Wanderwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).2. BESCHREIBUNG DER WOHNUNG LOT 5155 WOHNUNG N° 23Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und SeeblickEingangshalle mit EinbauschränkenWohnzimmer mit Balkon und Seeblick3 Schlafzimmer1 Badezimmer1 separates WC1 Küche mit Balkon und Bergblick1 Keller Nr. 131 Gemeinschaftswaschküche1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder1 Parkplatz in der Garage (U-V oder W)(COP 688)1 Außenparkplatz (COP 271)3. INDIKATIVER PREISWichtige Hinweise:Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Indikative Verkaufspreis: Fr. 510'000.-Die Wohnung wird frei verkauft.Gebühren: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Angebotsverfahrens.Renovationsfonds per 30.06.2025:Ca. Fr. 57'000.--Monatliche PPE-Gebühren:Ca. Fr. 410.--/Monat 4. ABLAUF UND GRUNDSÄTZE DER VERKÄUFEGebäude des OFCLAblauf und Grundsätze der Verkäufe:I. Anforderungen an die KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Ausschreibung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben, innerhalb der angegebenen Frist (Poststempel- oder E-Mail-Datum), an die im Angebot genannte Stelle (veröffentlicht in einem Printmedium oder online auf einem spezialisierten Portal) eingereicht werden, mit dem Hinweis «Kaufangebot für die Wohnung PPE Nr. 5155».Nur die innerhalb der angegebenen Frist (Poststempel- oder E-Mail-Datum) eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach dem ersten Angebot (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der lokalen Währung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den indikativen Verkaufspreis anzubieten);- kurzer Zeitplan für die Übertragung der Gewinne und Risiken;- Informationen über die geplante Nutzung oder Umwidmung;- Zustimmung ohne Vorbehalt zum Verfahren und den Richtlinien des Kaufvertrags sowie zu diesem Dokument «Gebäude des OFCL - Ablauf und Grundsätze der Verkäufe»;- rechtsgültige Unterschrift.II. Ablauf der VerkäufeWenn innerhalb der angegebenen Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe durchführt oder die Immobilie im Immobilienportfolio des OFCL behält. Es informiert die interessierten Käufer schriftlich über seine Entscheidung. Der Finanzierungsnachweis einer Bank muss bereits im ersten Aufruf zur Angebotsabgabe eingereicht werden.Nach dem ersten Aufruf zur Angebotsabgabe und im Falle eines zweiten Aufrufs werden alle Interessenten, die innerhalb der angegebenen Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Aufruf ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Aufrufen eingeladen. Die im Rahmen der neuen Aufrufe abgegebenen Angebote müssen den gleichen formalen Anforderungen wie das erste Angebot genügen.Die eingereichten Angebote werden gemäß den im OFCL geltenden Verfahren behandelt.Während der Verhandlungen über den Verkauf ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote zu geben.Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Verkauf bekundet haben, (in dieser Reihenfolge der Priorität) die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht gemäß Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.Die Kantone und Gemeinden haben eine Frist von 30 Tagen, um ihr Interesse schriftlich gegenüber dem OFCL zu bestätigen.Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe veröffentlicht. Wenn es nicht genügend Angebote erhält, behält es sich das Recht vor, den Verkauf abzusagen. III. VertragsabschlussDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationspapiere getroffen:- offizielle Identitätsdokumente (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktuelle Auszüge aus dem Handelsregister für juristische Personen.Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis bei Abschluss des Kaufvertrags abgezogen. Wenn kein Kaufvertrag aufgrund des Verschuldens des interessierten Käufers abgeschlossen werden kann, wird diese Anzahlung nicht erstattet (Strafzahlung).Alle Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums, einschließlich der Grunderwerbsteuer, trägt der Käufer und der Verkäufer gemäß den kantonalen Gepflogenheiten. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank vor der Beurkundung des Kaufvertrags.Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder Umwidmung der Immobilie zu beschaffen.Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Versicherungspolice gibt.Bundesamt für Bauten und LogistikOFCL 5. HAFTUNGSAUSSCHLUSSDie in diesem Dokument enthaltenen Angaben werden als allgemeine Informationen und ohne Gewähr bereitgestellt. Sie stellen kein vertragliches Versprechen dar. Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt. 6. WEITERE INFORMATIONEN- Erster Aufruf zur Angebotsabgabe bis zum 5. Oktober 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweiter Aufruf zur Angebotsabgabe (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis- Dritter Aufruf zur Angebotsabgabe (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis- Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder wegen erforderlicher Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine Sanierung oder einen möglichen Umbau sind vom Käufer zu tragen, z.B.: Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen

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