"Appartement 3,5 Zimmer + Galerie, Blick auf den See"
Adresse
Rue du Lac 3, 1898 St-GingolphWegzeit
- 3 min.Station: Saint-Gingolph
Umgebungsinformationen
Apotheke
5 min.Pharmacie de FranceSchule
4 min.École primaire André ZenoniÖffentliche Verkehrsmittel
3 min.Saint-Gingolph
Die Zeiten beziehen sich auf die Strecke zu Fuss.
Preis
- Kaufpreis:
- CHF 430'000.–
- Bei Preissenkung benachrichtigen
Hauptangaben
- Verfügbarkeit:
- Nach Vereinbarung
- Objekttyp:
- Attikawohnung
- Anzahl Zimmer:
- 3.5
- Anzahl Badezimmer:
- 1
- Etage:
- 4
- Wohnfläche:
- 100 m2
- Baujahr:
- 1979
Eigenschaften
Balkon / Terrasse
Aussicht auf den See
Aussicht auf die Berge
Ruhige Lage
Garage
Dokumente (0)
Beschreibung
1. LAGE
Saint-Gingolph ist in zwei Gemeinden aufgeteilt: Die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.
Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.
Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.
Verkehrsmittel:
Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regelmäßigen Linien des Chablais.
-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.
Schulen:
Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.
Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.
Geschäfte:
Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.
Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Frenay, das sehr frequentiert wird, insbesondere im Sommer: Der Ort besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und zahlreichen Spazierwegen (See von Tanay, Lovenex und Darbon, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).
2. BESCHREIBUNG DER WOHNUNG LOT 5089
Wohnung 3,5 Zimmer mit Balkon und Seeblick
Eingangshalle mit Einbauschränken
Wohnzimmer mit Balkon und Seeblick
3 Schlafzimmer
1 Badezimmer
1 Küche mit Balkon und Bergblick
1 Keller Nr. 16
1 Gemeinschaftswaschküche
1 Parkplatz in der Garage (C), inklusive, Fr. 25'000.-
3. INDIKATIVER PREIS
Wichtige Bemerkung:
Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).
Indikatives Verkaufspreis: Fr. 430'000.-
Wohnung wird frei verkauft.
Gebühren: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind vom Käufer zu tragen.
Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Angebotsverfahrens.
Sanierungsreserve per 31.12.2026: ca. Fr. 210'000.-
PPE-Gebühren pro Monat: ca. Fr. 358.-/Monat
4. ABLAUF UND PRINZIPIEN DER VERSTEIGERUNG
Gebäude des OFCL
Ablauf und Prinzipien der Versteigerung:
I. Anforderungen an die Kaufangebote
Wenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben sein und innerhalb der festgelegten Frist (Poststempel oder E-Mail) beim bezeichneten Dienst eingereicht werden (in einer gedruckten oder online auf einem spezialisierten Portal veröffentlichten Ankündigung), mit dem Hinweis «Kaufangebot für die Wohnung PPE Nr. 5089».
Nur die innerhalb der festgelegten Frist (Poststempel oder E-Mail) eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:
- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach dem ersten Angebot (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;
- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den angegebenen Verkaufspreis anzubieten);
- kurzer Zeitplan für die Übertragung der Erträge und Risiken;
- Informationen über die geplante Nutzung oder Umwidmung;
- Zustimmung ohne Vorbehalt zum Verfahren der Versteigerung, wie in den Verkaufsdokumenten detailliert und in den Richtlinien des Kaufvertrags sowie in diesem Dokument «Gebäude des OFCL - Ablauf und Prinzipien der Versteigerung» festgelegt; - rechtsgültige Unterschrift.
II. Ablauf der Versteigerung
Wenn innerhalb der festgelegten Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe organisiert oder die Immobilie im Immobilienportfolio des OFCL behält. Es informiert die interessierten Käufer schriftlich über seine Entscheidung. Der Finanzierungsnachweis einer Bank muss bereits im ersten Aufruf zur Angebotsabgabe vorgelegt werden.
Nach dem ersten Aufruf zur Angebotsabgabe und im Falle eines zweiten Aufrufs werden alle Interessenten, die innerhalb der festgelegten Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.
Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Aufruf ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Aufrufen eingeladen. Die im Rahmen der neuen Aufrufe abgegebenen Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.
Die eingereichten Angebote werden gemäß den im OFCL geltenden Verfahren behandelt.
Während der Verhandlungen über den Verkauf ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote zu geben.
Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Verkauf bekundet haben, (in dieser Reihenfolge der Priorität) die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht gemäß Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.
Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich dem OFCL zu bestätigen.
Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe veröffentlicht. Wenn es nicht genug Angebote erhält, behält es sich das Recht vor, auf den Verkauf zu verzichten.
III. ABSCHLUSS DES KAUFVERTRAGS
Die endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationspapiere getroffen:
- amtlicher Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;
- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen.
Das OFCL behält sich das Recht vor, die Zahlung einer Kaution von 20 % innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis bei Abschluss des Kaufvertrags abgezogen. Wenn kein Kaufvertrag aufgrund eines Verschuldens des interessierten Käufers abgeschlossen werden kann, wird diese Kaution nicht zurückerstattet (Strafzahlung).
Alle Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer gemäß den kantonalen Gepflogenheiten zu tragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank als Sicherheit vor der Beurkundung des Kaufvertrags.
Es obliegt dem Käufer, gegebenenfalls notwendige Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder Umwidmung der Immobilie zu beschaffen.
Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Police gibt.
Bundesamt für Bauten und Logistik
OFCL
5. HAFTUNGSABERKENNUNG
Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben werden als allgemeine Informationen und ohne Gewähr bereitgestellt. Sie stellen kein vertragliches Engagement dar. Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt.
6. WEITERE INFORMATIONEN
- Erster Aufruf zur Angebotsabgabe bis 31. Oktober 2026 + Finanzierungsnachweis
- Zweiter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis
- Dritter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis
- Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Garantie verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an Normen oder etwaiger Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine mögliche Sanierung oder Reinigung sind vom Erwerber zu tragen, z.B.: Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..
- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen
- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen
Hypothekenrechner
Vom Traumhaus zum Eigenheim: Der Hypothekenrechner kann dir helfen, die Tragbarkeit dieser Immobilie abzuschätzen.

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Kontakt
Stéphane JAQUEROD
- Inseratenummer
- 4003401996
- Objekt-Ref.
- cf222cff-9c95-11f1-a4e0-069ae14c7a06



