Hier erfährst du alles über deine Rechte und Pflichten in der Mietwohnung.
Katzenleiter und -netz: Was ist erlaubt?
Wer mit seiner Katze im dritten Stock wohnt, braucht eine Katzenleiter. Da die Fassade des Hauses jedoch nicht zur Mietwohnung gehört, muss der Vermieter um Erlaubnis gefragt werden.
Eigentlich wäre die rechtliche Lage bei Schimmelbefall ganz einfach: Wer den Schimmel verursacht, ist dafür auch verantwortlich. Allerdings ist die Schuldzuweisung nicht immer so simpel.
Motten, Schaben, Mäuse und Ratten: Bei diesen ungebetenen Gästen wird es in der Mietwohnung ungemütlich und die Kammerjäger müssen kommen. Aber wer trägt die Kosten?
Keller und Estrich als Abstellkammern: Das sagt das Mietrecht
Keller- und Estrichabteile sind ideale Abstellkammern. Doch welche Regeln gelten? Und worauf musst du bei der Abgabe der Wohnung achten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen.
Dein Nachbar macht die Nacht zum Tag. Seine Lampen leuchten direkt in dein Schlafzimmer. In der Schweiz gilt das Recht auf Dunkelheit, wenn auch kein absolutes. Du kannst dich zur Not per Anzeige gegen zu viel Licht wehren.
Der Schweizer Nationalfeiertag ist erst seit einigen Jahren ein gesetzlicher Feiertag. Für Feste, Böller und Lärm gilt: Alles muss im Rahmen bleiben – trotzdem ist mehr erlaubt, als an einem gewöhnlichen Sonntag.
Auf dem Parkplatz basteln oder Autozubehör lagern statt nur parken: Ein Garagenplatz verführt viele Mieter:innen zur Umnutzung. Doch nicht alles ist erlaubt.
Vermieter:innen dürfen wertvermehrende Investitionen in der Regel in Form eines höheren Mietzinses auf die Mieter:innen abwälzen. Dies gilt jedoch nicht in jedem Fall: Erhalten sie Fördergelder, müssen diese abgezogen werden.
Mietkautionsbürgschaften für Mieter:innen von Wohnungen und Geschäftsräumen stellen eine Alternative zum traditionellen Mietzinsdepot dar. Das eigene Geld wird nicht über Jahre blockiert.