Hausverkauf Schweiz: Diese Steuern erwarten dich

Hausverkauf Schweiz: Diese Steuern erwarten dich

04.01.2024

Der Verkauf einer Immobilie in der Schweiz bringt verschiedene steuerliche Verpflichtungen mit sich. Die Höhe und Art der anfallenden Steuern hängt stark von deinem Kanton und der Dauer des Immobilienbesitzes ab. In diesem Artikel geben wir dir einen umfassenden Überblick über die Steuern, die beim Hausverkauf anfallen, sowie wertvolle Tipps, wie du deine Steuerlast minimieren kannst.

Hausverkauf Schweiz: Diese Steuern erwarten dich

Anfallende Steuern beim Hausverkauf

Die Höhe und Art der Besteuerung, die beim Verkauf einer Immobilie fällig wird, variiert je nach dem Standort deines Grundstücks. In der Regel sind in der Schweiz vor allem die Grundstückgewinnsteuer und die Handänderungssteuer zu berücksichtigen. Darüber hinaus solltest du auch weitere mögliche Gebühren und Kosten im Blick behalten, die im Rahmen des Verkaufsprozesses entstehen können.

Grundstückgewinnsteuer

Wenn du eine Immobilie mit Gewinn verkaufst, musst du die Grundstückgewinnsteuer zahlen. Der Gewinn wird folgendermassen berechnet: Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Anlagewert (Kaufpreis plus wertvermehrende Aufwendungen) abzüglich weiterer Kosten. Die Höhe der Steuer variiert je nach Kanton, Haltedauer und Reingewinn.

Handänderungssteuer

Beim Wechsel des Immobilieneigentümers oder der Immobilieneigentümerin wird die Handänderungssteuer fällig. Diese Steuer wird meist vom Käufer oder der Käuferin getragen, kann aber auch von dir als Verkäufer:in oder gemeinsam übernommen werden. Die Höhe und Anwendung dieser Steuer unterscheidet sich ebenfalls auf kantonaler Ebene.

Möglichkeiten zur Reduzierung der Steuerlast

Es gibt mehrere Möglichkeiten, die Steuerlast beim Hausverkauf zu senken. Der Grundsatz: Alle möglichen Abzüge in der Steuererklärung geltend machen. Dazu zählen:

  • Lange Besitzdauer: Je länger du eine Immobilie besitzt, desto geringer fällt die Grundstückgewinnsteuer aus.
  • Abzüge: Mache alle zulässigen Abzüge geltend, wie Renovationskosten, Maklerprovisionen oder Inseratskosten.
  • Aufschiebung der Grundstückgewinnsteuer: Bei einem Immobilienkauf innerhalb der Familie oder bei einer Ersatzbeschaffung kann die Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden.

Es lohnt sich, deine individuellen Gegebenheiten mit einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin zu besprechen. So kannst du sicher sein, dass du aus steuerlicher Sicht die besten Entscheidungen triffst.
 

Erbschaft und Steuern beim Immobilienverkauf

Die Erbschaftssteuer fällt an, wenn du eine Immobilie erbst. Ob und wie hoch deine Erbschaft besteuert, hängt vom Kanton und dem Verwandtschaftsgrad ab. In einigen Kantonen ist die Übertragung unter Ehegatten oder Nachkommen steuerfrei. Beim Verkauf einer geerbten Immobilie wird die Grundstückgewinnsteuer fällig.

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