Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern

09.01.2024

Bei einem Hausverkauf im Kanton Bern gibt es einiges zu beachten. Ein zentraler finanzieller Aspekt ist die Grundstückgewinnsteuer. In diesem Artikel gehen wir auf die wichtigen Aspekte der Grundstückgewinnsteuer in Bern ein: Wie sie berechnet wird, welche Faktoren die Steuer beeinflussen können und wie du sie reduzieren kannst.

Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern

Grundstückgewinnsteuerpflicht im Kanton Bern

Jeder Immobilienverkauf im Kanton Bern mit einem Gewinn über 5’200 CHF unterliegt der Grundstückgewinnsteuer. Gewinne unterhalb dieses Betrags sind steuerfrei.

Berechnung der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern

Die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern wird auf Basis des Verkaufspreises deiner Immobilie abzüglich der Anlagekosten berechnet.

Zu den Anlagekosten gehören der Kaufpreis, zusätzliche Kosten wie beispielsweise die Handänderungssteuer, Gebühren für das Grundbuchamt, Notariatskosten und Ausgaben für wertsteigernde Massnahmen. Auch Maklerkosten zählen dazu, wenn du dein Haus mit einem Makler oder einer Maklerin verkaufst.

Der Verkaufspreis ist der mit dem Käufer oder der Käuferin vereinbarte Preis, der sowohl über als auch unter dem Marktwert der Immobilie liegen kann.

Grundstückgewinnsteuer Steuersätze im Kanton Bern

Abstufung nach Gewinn

erste 2’700 CHF = 1.44%
weitere 2’700 CHF = 2.4%
weitere 7’900 CHF = 4.08%
weitere 13’000 CHF = 4.92%
weitere 26’100 CHF = 6.41%
weitere 78’100 CHF = 7.26%
weitere 195’300 CHF = 7.81%
weitere Gewinne = 8.10%

Zuschlag für Besitzdauer

weniger als 1 Jahr = 70%
von 1 bis weniger als 2 Jahre = 50%
von 2 bis weniger als 3 Jahre = 35%
von 3 bis weniger als 4 Jahre = 20%
von 4 bis weniger als 5 Jahre = 10%

Wenn du eine Immobilie mehr als fünf Jahre besitzt, reduziert sich der Steuersatz für jedes volle Jahr um zwei Prozent. Die maximale Reduktion liegt bei 70%, du erreichst sie nach 35 Jahren Besitzdauer.

Die Steuersätze und alle weiteren Details zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern findest du ab Artikel 146 des kantonalen Steuergesetzbuchs.

Berechnungsbeispiel Kanton Bern

Das Beispiel spielt sich im Steuerjahr 2023 in der Gemeinde Bern ab. Du hast eine Käuferin für deine Immobilie gefunden. Besitzdauer: 5 Jahre.

  • Erlös: 900’000 CHF
  • Anlagekosten: 800’000 CHF
  • Rohgewinn: 100’000 CHF
  • Besitzesdauerabzug (5 Jahre = 10 Prozent): 10’000 CHF
  • Steuerbarer Grundstückgewinn: 90’000 CHF
  • Einfache Steuer: 5’468.40 CHF
  • x 3.025 (Steuerfuss Kanton) = 16’541.90 CHF
  • x 1.54 (Steuerfuss Gemeinde Bern) = 8’421.35 CHF
  • Total Kantons- und Gemeindesteuer: 24’963.25 CHF

Falls du nachrechnen willst, wie die Grundstückgewinnsteuer in Bern bei dir in einem konkreten Fall berechnet wird, kannst du das mit dem Online-Rechner des Kantons tun.

Wie kann man die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern minimieren?

Um die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern zu minimieren, gibt es mehrere Ansätze:

Abzüge geltend machen

Die wohl wichtigste Möglichkeit: Stell sicher, dass du alle möglichen Ausgaben geltend gemacht hast. Diese Posten können nämlich den steuerbaren Gewinn reduzieren und haben so einiges an Sparpotenzial in sich.

Saubere Dokumentation

Indem du alle deine Ausgaben im Zusammenhang mit deiner Immobilie sorgfältig aufzeichnest und aufbewahrst, kannst du alle deine Abzüge effektiv nutzen und verlierst so nie die Übersicht.

Steuer aufschieben

Unter bestimmten Voraussetzungen (siehe folgendes Kapitel) kann die Zahlung der Grundstückgewinnsteuer aufgeschoben werden. Das kann dir dabei helfen, eine höhere Reduktion aufgrund der Besitzdauer zu erreichen. Aber aufgepasst: Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Irgendwann wird die Steuer fällig.

Zeitpunkt der Steuer und Besitzdauer

Die Fälligkeit der Grundstückgewinnsteuer tritt ein, sobald eine Immobilie – sei es ein Haus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück – im Kanton Bern verkauft wird. Dieser Zeitpunkt ist entscheidend. Du solltest ihn daher besonders im Hinblick auf die Besitzdauer beachten, schliesslich sind für die Bestimmung dieser oft ganze Jahre massgebend. Du könntest also potenziell mit wenigen Monaten doch einiges an Geld sparen.

Aufschub der Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern

Im Kanton Bern hast du die Möglichkeit, die Besteuerung des Grundstückgewinns unter bestimmten Umständen aufzuschieben. Dies trifft zu, wenn du dein Eigentum durch Schenkung, Erbschaft oder ähnliche unentgeltliche Übertragungen wechselst.

Ebenso gilt dies, wenn du den Erlös aus dem Verkauf deiner Immobilie in eine neue, von dir selbst bewohnte Liegenschaft investierst. Wichtig ist, dass diese Ersatzbeschaffung innerhalb einer angemessenen Frist von zwei Jahren erfolgt. So wird die Steuerlast auf später verschoben.

Häufig gestellte Fragen zum Grundstückgewinnsteuer in Bern

Kann ich die Grundstückgewinnsteuer in Bern durch eine lange Besitzdauer senken?

Die Dauer des Immobilienbesitzes kann die Höhe der Steuer reduzieren. Je länger du Eigentümer:in bist, desto niedriger kann die Steuer sein.

Wenn du eine Immobilie mehr als fünf Jahre besitzt, reduziert sich der Steuersatz für jedes volle Jahr um zwei Prozent. Die maximale Reduktion liegt bei 70%, du erreichst sie nach 35 Jahren Besitzdauer.

Beeinflusst die Höhe meiner Hypothek die Grundstückgewinnsteuer?

Die Höhe einer Hypothek beeinflusst nicht direkt die Grundstückgewinnsteuer. Es zählt der Gewinn aus dem Verkauf, der sich aus der Differenz von Verkaufspreis und Anlagekosten ergibt.

Entfällt die Grundstückgewinnsteuer, wenn ich mein Haus im Kanton Bern an ein Mitglied meiner Familie verkaufe?

Ein Verkauf an ein Familienmitglied kann unter bestimmten Bedingungen zu einem Aufschub der Steuer führen. Die Steuerpflicht bleibt jedoch bestehen und die Grundstückgewinnsteuer wird entsprechend später fällig.