Die ortsüblichen Kündigungstermine

Die ortsüblichen Kündigungstermine

15.09.2025

Hier findest du eine Auflistung aller ortsüblichen Kündigungstermine – und kannst gezielt nach deiner Postleitzahl suchen.

Die wichtigste Info gleich zuerst: Für die Kündigung deiner alten Wohnung zählt nur der Ort der alten Wohnung – auch wenn du in einen anderen Kanton ziehst, das spielt keine Rolle.

Darüber hinaus gilt in erster Linie gilt immer der Kündigungstermin, der in deinem Mietvertrag angegeben ist – ansonsten greifen die ortsüblichen Kündigungstermine. Im Gesetz steht: Als Kündigungstermin gilt der Ortstermin.

Damit du da aber nicht lange suchen musst, kannst du hier einfach die Postleitzahl eingeben und den ortsüblichen Kündigungstermin checken:

Kündigungstermin: Monatsende

Seit einiger Zeit kann der Mietvertrag jedoch jeweils auch auf das Monatsende gekündigt werden (ausgenommen der 31. Dezember). Weshalb? Die Antwort ist einfach: Die ortsüblichen Termine haben sich geändert.

Welche Termine bei dir ortsüblich sind, kannst du bei deiner Gemeindeverwaltung nachfragen oder bei deiner zuständigen Schlichtungsbehörde.

Kündigungstermine sind meistens im März und September

Die gängigen Quartals- oder Halbjahrestermine für die Kündigung sind zwar nicht mehr so gebräuchlich wie früher, aber immer noch anzutreffen. In manchen Kantonen heisst dies auf Ende März und Ende September.

  • Aargau: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Appenzell AI: Jedes Monatsende, ausser Dezember
  • Appenzell AR: Jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Baselstadt: Jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Baselland: Jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Bern: Stadt Bern; 30. April, 31. Oktober Gemeinden ausserhalb; Jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Freiburg: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Genf: Keine festen Kündigungstermine
  • Glarus: Jedes Monatsende
  • Graubünden: Je nach Gemeinde unterschiedlich; teilweise zusätzlich am 30. Juni
  • Jura: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Luzern: Keine ortsüblichen Termine
  • Neuenburg: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Nidwalden: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Obwalden: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Schaffhausen: Jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Schwyz: Jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Solothurn: Je nach Gemeinde unterschiedlich; teilweise auf den 30. Juni nicht möglich
  • St. Gallen: Jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Tessin: Je nach Gemeinden unterschiedlich: im Raum Lugano 29. März, 29. September
  • Thurgau: Je nach Gemeinden unterschiedlich; entweder jedes Monatsende ausser 31. Dezember oder 31. März und 30. September
  • Uri: Jedes Monatsende, ausser 31. Dezember
  • Waadt: Meistens 1. April, 1. Juli, 1. Oktober
  • Wallis: Unterschiedliche örtliche Kündigungstermine
  • Zug: 31. März, 30. Juni, 30. September
  • Zürich: Stadt Zürich; 31. März, 30. September Bezirke; 31. März, 30. Juni, 30. September

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