Die Wohnung termingerecht kündigen
Eine Kündigung des Mietvertrages ist streng geregelt. Im Normalfall beträgt die Kündigungsfrist drei Monate. Erfahre hier, wann du rechtzeitig kündigst und lade gleich die Vorlage fürs Kündigungsschreiben herunter.

Wer die Wohnung kündigen möchte, muss dies schriftlich tun. Am besten mit einem eingeschriebenen Brief. Damit keine wichtigen Details vergessen gehen, haben wir eine Vorlage zum Download vorbereitet:
Auf welches Datum kann man kündigen?
Die Kündigungsfrist für Wohnräume beträgt mindestens drei Monate, für Gewerberäume sind es sechs Monate und für ein möbliertes Zimmer zwei Wochen.
In erster Linie gilt immer der Kündigungstermin, der in deinem Mietvertrag angegeben ist. Häufig kann jeweils auf das Monatsende gekündigt werden (ausgenommen der 31. Dezember). Ist nichts angegeben, gelten die ortsüblichen Kündigungstermine. Diese sind zwar nicht mehr so gebräuchlich wie früher, aber immer noch anzutreffen. In vielen Kantonen heisst dies auf Ende März und Ende September.
Beispiel: Beträgt die Kündigungsfrist drei Monate und der Kündigungstermin ist der 30. September, dann muss die Kündigung spätestens am 30. Juni bei der Vermietung eintreffen. Wird die Frist nicht eingehalten, so gilt die Kündigung auf den nächstmöglichen Termin.
Bis wann muss die Kündigung beim Vermieter eintreffen?
Die Kündigung muss termingerecht beim Vermieter eintreffen. Dabei ist nicht das Datum des Poststempels entscheidend, sondern wann der Vermieter die Kündigung empfangen hat. Dies sollte am letzten Werktag vor Beginn der Kündigungsfrist sein. Alle Daten und Termine sind im Mietvertrag festgehalten. Bevor du deine Kündigung aufsetzt, solltest du einen Blick in den Vertrag werfen.
Diese Termine und Daten stehen im Mietvertrag
Als Mietbeginn werden ein Datum und manchmal auch ein exakter Zeitpunkt angegeben.
- Beispiel: 1. Oktober 2017 um 12.00 Uhr
Die Mietdauer kann entweder auf unbestimmte Zeit festgelegt oder auf eine bestimmte Anzahl Jahre beschränkt werden. Ist die Vertragsdauer beschränkt und beträgt diese Dauer mindestens fünf Jahre, kann die Miete indexiert werden.
- Beispiel 1: Mietdauer auf unbestimmte Zeit.
- Beispiel 2: Mietdauer von sechs Jahren, erstmals kündbar am 30. Juni 2020.
Wer kann den Mietvertrag kündigen?
Ein «normaler Mietvertrag» lautet auf eine Person. Diese muss die Kündigung einreichen.
Haben mehrere Personen den Mietvertrag unterschrieben, so müssen alle die Kündigung unterschreiben oder je einzeln fristgerecht kündigen.
Ein Sonderfall bildet die Familienwohnung: Auch wenn nicht beide Ehepartner den Mietvertrag unterschrieben haben, müssen beide die Wohnung kündigen.