Von der Mietwohnung ins Eigenheim: Welche Versicherungen brauche ich?
Anders als bei einer Mietwohnung bist du als Eigentümerin oder Eigentümer eines Eigenheims auch für Schäden am Gebäude verantwortlich sowie für Schäden, die durch dein Gebäude bei anderen Personen entstehen. In diesem Ratgeber erfährst du, wie du dich optimal absicherst.
Eigenheim versichern: Der Inhalt in Kürze
- Deckung anpassen: Lass deine Hausrat- und deine Privathaftpflichtversicherung an dein Eigenheim anpassen. Andernfalls riskierst du eine Unterversicherung und im schlimmsten Fall hohe Kosten im Schadenfall.
- Doppelversicherungen vermeiden: Versichere Einbruchschäden und Glasbruch am Gebäude am besten über die Hausratversicherung, da dies im Vergleich zur Gebäudeversicherung meistens günstiger ist. Versuche, Doppelversicherungen zwischen der Hausrat- und der Gebäudeversicherung zu vermeiden.
- Sinnvolle Ergänzungen: In den meisten Fällen ist bei der Gebäudeversicherung ergänzend zur Feuer- und Elementarversicherung der Grunddeckung eine Gebäudewasserversicherung und ein Grobfahrlässigkeitsschutz sinnvoll. Lass dich beraten, welche weiteren Zusatzversicherungen für dein Eigenheim sinnvoll sein könnten.
Was ändert sich bei den Versicherungen, wenn ich von der Mietwohnung ins Eigenheim ziehe?
Schäden am Gebäude
Der grösste Unterschied ist die Gebäudeversicherung, die neu hinzukommt. Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Eigenheims bist du nämlich auch für Schäden am Gebäude zuständig. Hier erfährst du, was du beim Abschluss einer Gebäudeversicherung beachten musst.
Schäden bei Dritten
Als Wohneigentümer haftest du ausserdem für Schäden bei Dritten, die auf dein Haus oder deine Eigentumswohnung zurückgeführt werden können (sogenanntes 'Werkrisiko'). Typische Beispiele sind, wenn ein Ziegel vom Dach deines Hauses auf ein fremdes Auto fällt oder wenn jemand auf der Treppe in deiner Eigentumswohnung stürzt und sich das Bein bricht, weil das Geländer locker war.
Wenn du deine Privathaftpflichtversicherung nicht an die neue Wohnsituation anpasst, bleibst du bei solchen Schäden im schlimmsten Fall auf existenzbedrohenden Kosten sitzen. Denn Werkeigentümerrisiken sind in der Privathaftpflichtversicherung einer Mieterin oder eines Mieters nicht gedeckt.
Schäden an deinem Hab und Gut
Beim Wechsel ins Eigenheim ändern sich in der Regel die Risikofaktoren, anhand derer deine Versicherung die Prämie und die Deckung berechnet: Im Eigenheim gibt es zum Beispiel oft mehr Zimmer und insgesamt mehr Wohnfläche. Vielleicht hast du neu auch einen Garten mit Terrasse, auf der teure Lounge-Möbel oder ein teurer Grill stehen.
Unabhängig davon, ob sich der Wert deines Hab und Guts ändert, solltest du deshalb deine Hausratversicherung an die neue Wohnsituation anpassen. Wenn du deine Hausratversicherung nicht an die neue Wohnsituation anpasst, riskierst du im Schadenfall eine Kürzung der Auszahlung wegen Unterversicherung.
Okay, die Hausrat- und die Privathaftpflichtversicherung sollten beim Wechsel ins Eigenheim angepasst werden. Aber wie sieht es mit der Haushaltsversicherung aus? Hier besteht ein häufiges Missverständnis: Der Begriff 'Haushaltsversicherung' bezeichnet die Kombination aus Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung.
Welche Versicherungen sind sinnvoll bei einem Eigenheim?
Für die Versicherung deines Eigenheims sind mindestens eine Gebäudeversicherung, eine Hausratversicherung und eine Privathaftpflichtversicherung sinnvoll. Wenn du von der Mietwohnung ins Eigenheim ziehst, solltest du die Hausrat- und die Privathaftpflichtversicherung unbedingt an die neue Wohnsituation anpassen lassen.
In den folgenden Abschnitten erfährst du, worauf du bei den einzelnen Versicherungen achten solltest. Lass dich ergänzend dazu am besten von unserer Partnerin, der Mobiliar, kostenlos beraten.
Was ist in Bezug auf die Gebäudeversicherung zu beachten?
Das Wichtigste bei der Versicherung eines Gebäudes ist, dass die Versicherungssumme dem effektiven Wiederaufbauwert entspricht. Bei älteren Gebäuden besteht aufgrund steigender Baukosten ein hohes Risiko einer Unterversicherung. Wenn dein Gebäude im Schadenfall unterversichert ist, übernimmt die Versicherung auch bei kleineren Schäden einen Teil der Kosten nicht.
Glasbruch und Einbruchschäden am Gebäude lassen sich über Zusätze in der Hausratversicherung meistens günstiger versichern als über die Gebäudeversicherung. Im Folgenden erfährst du, wie die Gebäudeversicherung in der Schweiz geregelt ist und worauf du beim Vergleich der Zusatzversicherungen achten solltest. Versuche, eine Doppelversicherung zwischen der Gebäude- und der Hausratversicherung zu vermeiden, indem du dich dazu beraten lässt.
Was müssen Eigentümer bei der Hausratversicherung beachten?
Passe deine Hausratversicherung an deine neue Wohnsituation an und prüfe, ob die Versicherungssumme noch aktuell ist. So erlebst du im Schadenfall keine unliebsame Überraschung wegen Unterversicherung. Beachte, dass die Hausratversicherung nur Schäden an beweglichen Gegenständen übernimmt. Für Schäden an fest verbauten Gebäudeteilen, wie dem Parkett oder der Einbauküche, ist grundsätzlich die Gebäudeversicherung zuständig.
Für Einbruchschäden am Gebäude kommt wiederum meistens die Hausratversicherung auf. Stelle sicher, dass du bei Einbruchschäden am Gebäude eine Deckungssumme von mindestens 20’000 Franken versichert hast. Prüfe ausserdem, ob du den Zusatz für Glasbruch am Gebäude in die Hausratversicherung aufnehmen möchtest. Das ist in der Regel günstiger als über die Gebäudeversicherung. Da der Zusatz auch für Schäden an Lavabos, WC-Schüsseln oder dem Kochfeld gilt, kann er sich auch bei Gebäuden ohne grosse Fenster lohnen.
Achte darauf, dass du Einbruchschäden, Glasbruch, bauliche Veränderungen durch den Eigentümer und Schäden an Gegenständen in der Umgebung des Hauses in der Hausrat- und der Gebäudeversicherung nicht doppelt versicherst.
Was müssen Eigentümer bei der Haftpflichtversicherung beachten?
Lass deine Privathaftpflichtversicherung an dein Wohneigentum anpassen. Wenn du zuvor in einer Mietwohnung gelebt hast, musst du neu zusätzlich Schäden versichern, die durch dein Gebäude bei Dritten entstehen können (sogenanntes 'Werkrisiko'). Wenn du das Wohneigentum selbst bewohnst, kannst du dieses Risiko über deine Privathaftpflichtversicherung abdecken. Stelle sicher, dass auch grobfahrlässig herbeigeführte Schäden gedeckt sind.
Vermietest du das Wohneigentum, ist zur Versicherung des Werkrisikos meistens eine zusätzliche Gebäude-Haftpflichtversicherung erforderlich, sofern es sich nicht nur um eine Einliegerwohnung handelt. Auch in diesem Fall solltest du dich vergewissern, dass grobfahrlässig herbeigeführte Schäden gedeckt sind. Bei Stockwerkeigentum wird die Gebäude-Haftpflichtversicherung in der Regel über die Stockwerkeigentümergemeinschaft abgeschlossen.
Anders als bei Mietern sind bei Wohneigentümern versehentliche Schäden an fest eingebauten Gebäudeteilen (wie dem Parkett oder der Einbauküche) nicht durch die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Denn diese kommt nur für Schäden auf, die du bei Dritten verursachst. Da das Gebäude dir gehört, sind solche Schäden nicht gedeckt.
Wenn du versehentliche Schäden an fest eingebauten Gebäudeteilen versichern möchtest, benötigst du den Zusatz 'Gebäude-Kaskoversicherung' in der Gebäudeversicherung (auch 'All-Risk-Deckung' genannt). Da dieser Zusatz kostspielig ist, schliessen ihn weniger als zehn Prozent aller Wohneigentümer in der Schweiz ab.
Zusammenfassung: Was müssen Wohneigentümerinnen und Wohneigentümer bei der Versicherung ihres Eigenheims beachten?
Lass sowohl deine Hausrat- als auch deine Privathaftpflichtversicherung an die neue Wohnsituation anpassen. Prüfe bei deinem Gebäude, welche Zusatzversicherungen ergänzend zur Feuer- und Elementarschadenversicherung sinnvoll sind und lass dich dazu beraten. Die Zusätze 'Gebäudewasserversicherung' und 'Grobfahrlässigkeitsschutz' sind bei den meisten Wohngebäuden sinnvoll.
Versichere Glasbruch am Gebäude am besten über die Hausratversicherung, da dies im Vergleich zur Gebäudeversicherung in der Regel günstiger ist. Dieser Zusatz ist in den meisten Fällen sinnvoll, da er auch Schäden an WC-Schüsseln, Lavabos und dem Kochfeld abdeckt. Achte darauf, dass du bei Einbruchschäden am Gebäude in der Hausratversicherung mindestens 20’000 Franken versichert hast. Versuche, Doppelversicherungen zwischen Hausrat- und Gebäudeversicherung zu vermeiden.
Wenn du dein Wohneigentum selbst bewohnst, musst du in der Privathaftpflichtversicherung zusätzlich Schäden versichern, die durch dein Gebäude bei Dritten entstehen können (sog. 'Werkrisiko'). Wenn du dein Wohneigentum oder Teile davon vermietest, benötigst du dafür meistens eine zusätzliche Gebäude-Haftpflichtversicherung (Ausnahme: Einliegerwohnungen). In beiden Fällen solltest du sicherstellen, dass die Versicherung auch für grobfahrlässig verursachte Schäden aufkommt.