Terreno edificabile in vendita: Stöckacker

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CHF 1’587’600.–
Golpisbergstrasse, 3512 Walkringen

Attraktive Baulandparzelle an leicht erhöhter Aussichtslage

Das Bauland liegt an leicht erhöhter, sonniger Aussichtslage im Dorfkern von Walkringen. Die Parzelle mit rund 2'500 m² bietet Potenzial für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten. Von einer Wohnüberbauung mit Einfamilienhäusern, Doppel-Einfamilienhäusern und/oder Mehrfamilienhäusern - hier ist vieles realisierbar. Die Gemeinde Walkringen liegt an einer ideale Verkehrslage an der Burgdorf-Thun-Strasse sowie an der BLS-Linie Solothurn-Burgdorf-Thun.Auszug BaureglementDas Bauland befindet sich in der Ortkernschutzzone von Walkringen. Folgende Nutzungsart gilt gemäss dem Baureglement der Gemeinde Walkringen: Ortskerne, die in ihrer Gesamterscheinung, ihren traditionellen Elementen und charakteristischen Einzelheiten sowie in ihren Strassenraum- und Platzverhältnissen weitgehend zu erhalten sind. Einzelne Ergänzungen von Gebäuden und Gebäudegruppen sind möglich.Wohn-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe. Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe sind im Rahmen der Lärmschutzverordnung zugelassen. Anbauten, Kleinbauten und Neubauten können nur bewilligt werden, wenn sie: a) den Schutzzweck der gesamten Kernzone und der einzelnen Objekte nicht beeinträchtigen;b) das einheitliche Strassen- und Platzbild sinnvoll ergänzen;c) sich gut in das Ortsbild integrierenFür Bauvorhaben ist die Bauvoranfrage bei der Gemeinde empfohlen, da für die betroffene Parzelle teilweise noch das alte Baureglement von 2004 gilt. Hier die Präzisierung der involvierten Raumplanerin über die aktuelle Sachlage: "Es wurde dannzumal eine ZPP a Walkringen Dorf vorgeschlagen, die dann aber nie über den Planungsstand hinauskam. Um den Perimeter verdichtet bebauen zu können, wäre eine ZPP sinnvoll und anzustreben (aber nicht zwingend) - dies müsste aber von den Grundeigentümern initiiert und geplant werden. Die Parzellen 1281 und 243 können individuell beplant werden. Die Grundeigentümer können heute nach den Vorschriften des GBR 2004 bauen (d.h. gemäss Kernzone K2) und zweigeschossige Bauten mit einer MAXIMALEN Ausnützungsziffer von 0.65 erstellen. Eine MINIMALE Ausnützung gibt es gemäss den alten Vorschriften nicht. Dazu wird die Sistierung mittels Schreiben an den Kanton aufgehoben. Dank der Sistierung kann die Parzelle auch in eine neue Zone (eine der Grundzonen gemäss GBR 2014) oder aber (bei spezielleren Anliegen) einer Zone mit Planungspflicht ZPP oder gar einer Überbauungsordnung überführt werden. Dazu ist eine ordentliche Zonenplanänderung nötig (Dauer 1.5 bei Grundzone, 2 Jahre bei UeO). Sinnvollerweise wird die Parzelle mit der Sistierung veräussert, da die Zuordnung zu einer neuen Zone erst Sinn macht, wenn die Bebauungsabsichten geklärt sind."Eckdaten BaulandUntenstehend finden Sie weitere wichtige Fakten: Erschliessung:Die Baulandparzelle ist zurzeit noch nicht erschlossen. Da sich die Baulandparzelle direkt an die Hauptstrasse angrenzt, wird die Zuführung problemlos und kostengünstig erfolgen können.Altlasten:Das Gelände ist als nicht belasteter oder sanierungsbedürftiger Standort im Kataster des Kantons Bern eingetragen.Erdwärme und Fernwärme:Bohrungen für Erdwärmesonden sind erlaubt. Der Anschluss an den Wärmeverbund Walkringen ist möglich.

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Prezzo su richiesta
2575 Täuffelen

Zentrales Bauland mit bewilligtem Projekt

Dieses Grundstück bietet eine aussergewöhnliche Flexibilität, da es die Möglichkeit für bis zu drei Geschosse und einen Wohnanteil von 50 % bietet, was es zu einer idealen Wahl für Entwickler und Investoren macht, die verschiedene Nutzungskonzepte erkunden möchten.Die Mischzone ermöglicht eine vielfältige Nutzung sowohl für Wohn- als auch Gewerbezwecke, was die Attraktivität dieses Grundstücks weiter steigert.Durch seine erstklassige Lage in unmittelbarer Nähe zu Schulen, Einkaufsmöglichkeiten und Verkehrsanbindungen bietet es eine optimale Erreichbarkeit und Annehmlichkeit für zukünftige Bewohner oder Geschäftsinhaber.Nutzen Sie diese einzigartige Gelegenheit, um Ihre Bauprojekte und Visionen zu verwirklichen. Kontaktieren Sie uns noch heute für weitere Informationen und eine persönliche Besichtigung vor Ort.Hier werden also keine Wünsche offen gelassen. Profitieren Sie und überzeugen Sie sich selbst!Dieses PREMIUM HOMES Angebot bietet: • Bewilligtes Projekt • Mischzone W3 • Ideale Lage • Nähe zu Schulen • Vielseitige Nutzungsmöglichkeiten • Einkaufsmöglichkeiten in der Nähe • Gute Anbindung an den öffentlichen Verkehr • Potenzial für Wertsteigerung • Investitionsmöglichkeit • Kreative Gestaltungsfreiheit • Attraktive Lage für Geschäfte • und vieles mehr.... Interessiert? Gerne führen wir Sie durch eine unverbindliche Besichtigung!Sie wollen Ihr Haus oder Ihre Wohnung sorgenfrei verkaufen?Wir sagen Ihnen den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie, diskret und unverbindlich! Haben Sie Interesse an einem ersten unverbindlichen Gedankenaustausch? Zögern Sie nicht und kontaktieren Sie uns.Wir freuen uns auf Sie.

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3.5 locali, CHF 3’916’080.–
Bussalpstrasse 63, 3818 Grindelwald

Neubauchalet (Erstwohnen), Chalet Teiffi

Objektbeschreibung Das Einfamilienchalet Teiffi besticht nebst dem modernsten Ausbaustandart durch folgende Vorzüge:· Offene Wohnküche· Grosszügiger und heller Ess? und Wohnbereich mit Herzstück Cheminée· 3 Schlafzimmer, 2 mit Zugang zur Terrasse· 2 Badezimmer mit Badewanne/Dusche/WC· 2 grossflächige Süd-Balkone mit Panoramasicht auf die Grindelwalder BergweltDie 2 Kellerräume im Untergeschoss bieten viel Stauraum. Die geräumige Waschküche verfügt über Waschmaschine und Tumbler.Ein Autoeinstellhallenplatz kann für CHF 45'000.- dazu gekauft werden. Wohnsitznahme in Grindelwald ist erforderlich! LageDer Ortsteil Oberäll, hoch über dem Tal gelegen, bietet Ihnen ein einmaliges Bergpanorama. Das Chalet Teiffi wird an einer ruhigen und sehr sonnigen Lage an der Bussalpstrasse 63 in Grindelwald erbaut. Die nächstgelegene Bushaltestelle befindet sich in der Nähe der Liegenschaft. DisclaimerDie in dieser Publikation gezeigten Visualisierungen der Objekte dienen zur Vermittlung von Eindrücken und der Visualisierung möglicher Ausführungsvarianten. Diese sind kein Bestandteil der Vertragsbedingungen! Copyright: 2024©GriwaTreuhand AG.Alle Rechte vorbehalten. Gilt für die ganze Publikation. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten.