Terreno agricolo acquistare: Biberstein

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CHF 1’448’700.–
5000 Aarau

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Altstadt Aarau, ruhige Wälder und Aare - die Umgebung dieser 479 m² grossen Baulandparzelle ist beinahe so spannend wie das Grundstück selbst. Die wichtigsten Eckdaten auf einen Blick: • 479 m² grosse Baulandparzelle • Maximal erstellbare Bruttogeschossfläche von 359 m² • Erstellung von drei Vollgeschossen + Attika möglich • Maximale Gesamthöhe (Flachdach) von 14 Metern • Hanglage mit Aare- und Weitsicht • Dieses Bauland wird im Rahmen eines Bieterverfahrens verkauft Interessiert? Weitere Informationen, Bilder und einen virtuellen Rundgang zur Immobilie sowie Besichtigungsmöglichkeiten unter: https://www.propertyowner.ch/immobilien/22-37897/Referenznummer: 22-37897Werden Sie heute noch kostenlos Mitglied im Grundeigentümer Verband Schweiz und profitieren Sie von den zahlreichen Mitgliedervorteilen: www.propertyowner.ch- Verbandsmitglieder können die vorliegende oder andere Immobilien mit Unterstützung unserer Finanzierungsabteilung finanzieren.- Verbandsmitglieder haben Zugang zu unserem Rechtsdienst (30-minütige kostenlose telefonische Erstberatung).- Kostenlose, professionelle Immobilienbewertung - Kostenlose Beratung zur und Berechnung der GrundstückgewinnsteuerSind Sie neugierig geworden? Erfahren Sie mehr auf unserer Website https://www.propertyowner.ch/immobilien/ und lassen Sie sich von unseren Angeboten inspirieren. Wir freuen uns auf die Möglichkeit, Sie persönlich kennenzulernen und Ihre Immobilienträume zu verwirklichen!

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CHF 1’900.–
5502 Hunzenschwil

Bauland in der Dorfkernzone inklusiv MFH-Projekt

Mehrfamilienhaus-Neubauprojekt mit 8 EinheitenModernes Mehrfamilienhaus-ProjektSehr interessantes, modernes Neubau-Projekt in der Dorfkernzone mit 7 Wohnungen und einem Büro.Es besteht keine Achitekturverpflichtung. Das Projekt kann so übernommen und angepasst werden. Maximal erlaubte Höhe bei Schrägdach 12.5 m, Fassadenhöhe 9.50 mDie Dorfkernzone D dient der Erhaltung des dörflichen Charakters des historischen Dorfkerns und dem Erhalt des typischen engen Strassenraumes. Sie ist bestimmt für Wohnen sowie nicht störende Gewerbebetriebe.Bei der Beurteilung des Bauvorhabens in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen; Stellung, Staffelung, Volumen, und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung. Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung von 30 Grad und 40 Grad aufzuweisen. Für untergeordnetet Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig. Hauptbauten sind in der ersten Bautiefe zu alten Schulweg, bzw. zur Dorfgasse giebelständig auszurichten. Für Nebenbauten und bei Kreuzgiebel sind Abweichungen zulässig. Die Gebäude, welche für den Erhalt des engen Strassenraums wichtig sind, sind im Bauzonenplan blau bezeichnet. Ersatzneubauten haben die Stellung und den Abstand zur Strasse zu beachten. Geringfügige Abweichungen sind aus verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Gründen möglich, sofern es für den Ortsbildschutz nicht wichtig ist. Alle Bauten und alle baulichen Massnahmen sowie Abbrüche von Bauten oder Bauteilen sind bewilligungspflichtig. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für Sende- und Empfangsanlagen.