Doppeleinfamilienhaus Mieten in Neudorf (St. Gallen): 1 Treffer

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6.5 Zimmer172m²CHF 3'950.–
Hüttenwiesstrasse 12d, 9016 St. Gallen

Modernes 6-Zimmer-Doppeleinfamilienhaus in St. Gallen

Willkommen in dieser exklusiven, neu gebauten Doppeleinfamilienhaus-Hälfte an der Hüttenwiesstrasse 12d in St. Gallen. Das grosszügige Objekt überzeugt mit modernem Design, hochwertiger Ausstattung und einem angenehmen Wohnklima – ideal für alle, die Komfort suchen.Das Haus bietet folgende Highlights: • Neubau 2025: Modernste Bauqualität und zeitgemässer Standard. • Grosszügige Wohnfläche: 172 m² verteilt auf 4 Stockwerke mit 6.5-Zimmern und 2 modernen Badezimmern sowie einem separaten Gäste-WC. • Aussenbereich: Sitzplatz und Balkon mit schöner Rasenfläche - perfekt zum Entspannen und Geniessen • Swimmingpool: Ein besonderes Highlight für die warmen Sommermonate ist der geteilte Swimmingpool, der mitbenutzt werden kann • Praktische Ausstattung: Waschküche im Untergeschoss und Küche im Erdgeschoss mit den modernsten Geräten ausgestattet. • Sonnenlage: Das Haus profitiert im Sommer von viel Sonne und ist das ganze Jahr über eine helle und freundliche Wohnoase. Die Lage ist zudem angenehm ruhig – sowohl tagsüber als auch nachts. • Parken: Ein überdachter Carport bietet optimalen Schutz für Ihr Fahrzeug. Lage und Umgebung: Das Haus liegt in einer gut erschlossenen Wohnlage in St. Gallen. Die wichtigsten Alltagseinrichtungen sind bequem zu Fuss erreichbar: • Einkaufen: Denner-Supermarkt in nur 5 Gehminuten. • Öffentlicher Verkehr: Bushaltestelle Neudorf/Rorschacher Strasse in 5 Gehminuten sowie der Bahnhof St. Gallen St. Fiden in 12 Gehminuten. • Gesundheit: Die Amavita Apotheke Gallusmarkt ist in 14 Gehminuten erreichbar. Achtung: Haustiere sind in dieser Liegenschaft nicht erlaubt. Im Netto-Mietzins sind keinerlei Heiz-/Nebenkosten enthalten. Entweder werden diese vom Mieter direkt getragen oder einmal jährlilch vom Vermieter abgerechnet (Akonto Fr. 250.00/Mt.) inkl. Anteil Pool-Unterhalt zu 50%. Der Garten wird durch einen Gärtner unterhalten, die Kosten sind durch den Mieter zu tragen (Rasenmähroboter vorhanden). Einzig die Bewässerung kann der Mieter selbständig übernehmen, falls gewünscht.

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