Seltenes, sehr großes gewerbliches/industrielles Grundstück in Grône/VS
Mögliche Nutzungen: •Als Wohnraum, aber nur wenn er der Überwachung der Anlagen dient und in das Gebäude integriert ist •Für den Einzelhandel •Für Werkstätten •Für Materiallager, siehe Art. 107 der Gemeindeverordnung •Für landwirtschaftliche Zwecke Lärmempfindlichkeit: Laut der Lärmschutzverordnung vom 15.2.86 (OPB) beträgt das zulässige Maß 4. Bauordnung: Die Bauordnung ist verteilt, aber Doppel- oder Reihenhäuser sind mit Dienstbarkeiten oder einem Quartierplan nach Art. 53 der Gemeindeverordnung erlaubt Nutzungsindex: 75% Maximale Höhe: 12 m, 3 Etagen Mindestabstand zwischen Gebäuden: 5 m, gleichzeitig der Abstand zum öffentlichen Bereich Keine ästhetische Klausel Quartierplan: Möglich ab 8'000 m2 Belegung des Grundstücks durch das Gebäude: Max. 50% der Grundstücksfläche