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1. August: (fast) wie ein Sonntag
Der Schweizer Nationalfeiertag ist erst seit einigen Jahren ein gesetzlicher Feiertag. Für Feste, Böller und Lärm gilt: Alles muss im Rahmen bleiben – trotzdem ist mehr erlaubt, als an einem gewöhnlichen Sonntag.
Kantonale Regelungen
Der 1. August ist arbeitsrechtlich ein dem Sonntag gleichgestellter arbeitsfreier Tag.
Was die Vorschriften über die Sonntagsruhe betrifft, verweist das Gesetz ausdrücklich auf die kantonalen Regelungen. Wenn es um Immissionen wie Lärm und Rauch geht, sind zwei unterschiedliche Bereiche zu beachten: Einerseits die kommunalen Lärmvorschriften und andererseits das Nachbarrecht.
Kommunale Lärmvorschriften
Praktisch alle Gemeinden verfügen über kommunale Vorschriften, welche die Nachtruhe aber auch den Umgang mit Feuerwerk regeln.
Du kannst aber beruhigt sein: Die meisten Vorschriften erlauben das Abfeuern von Feuerwerk am 1. August ausdrücklich (wie meist auch an Silvester). Allerdings kann es sein, dass die Gemeinde dafür verschiedene Zonen bestimmt.
Nachtruhe am Nationalfeiertag einhalten
Die Nachtruhe gilt allerdings auch am 1. August. Meist zeigt sich die Polizei aber kulanter als «normal». Dennoch: Du darfst auch am 1. August nicht bis morgens um 4 Uhr auf deinem Balkon eine Party feiern.
1. August und das Nachbarschaftsrecht
Auch die Nachbarn müssen am Nationalfeiertag etwas mehr «ertragen» als an üblichen Sonntagen. Allerdings musst du die Nachtruhe von 22.00 bis 6.00 Uhr in den Grundzügen einhalten.
Trotzdem: Am 1. August sollten sich die Nachbarn etwas kulanter zeigen und auch mal akzeptieren, dass du etwas mehr grillieren und etwas länger auf dem Balkon sitzen bleibst. Hier gilt es, den gesunden Menschenverstand walten zu lassen.
Vorsicht beim Feuerwerk und beim Grill
Pass auf, dass der Grill nicht zum Brandherd wird. Und achte auch darauf, wo und in welche Richtung du die Feuerwerkskörper loslässt. Schon eine kleine Unachtsamkeit kann zu heftigen Bränden führen.