Terrain commercial acheter: Zuzgen

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CHF 1’024’130.–
Leigrube, 4313 Möhlin

Noch 2 von 3 Baulandparzellen angrenzend an die Landwirtschaftszone in Möhlin "Leigrube" zu verkaufe

Objekt2 Grundstücke mit einer Fläche 542 m² und 731 m², voll erschlossen, mit optimaler Besonnung an bester WohnlageInfoDie Parzelle 1291 mit 557 m² ist verkauft.TopografieDas gesamte Grundstück weist eine leichte Hanglage auf.BauzoneWohnzone 1, Ausnützungsziffer 0.4, für weitere Details wird auf die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Möhlin verwiesen.LageAn bestmöglicher Lage auf dem Sonnenhügel von Möhlin, mit Weitsicht in den Schwarzwald und in die Jurahöhen. Die Grundstücke befinden sich im ruhigen Einfamilienhausquartier ohne Durchgangsverkehr. Die Landwirtschaftszone befindet sich lediglich 50 m entfernt und bietet zahlreiche Spazierwege. Schule und Kindergarten sind sehr sicher und bestens zu Fuss zu erreichen. In wenigen Gehminuten gelangt man ins Dorf mit diversen Einkaufsmöglichkeiten, Fachgeschäften, Banken, Post und Restaurants. Die nächste Bushaltestelle ist ca. 550 m entfernt mit guten Anbindungen in alle Richtungen. Zum Bahnhof gelangt man am schnellsten mit dem Fahrrad und braucht für die 1.6 km nur 6 Minuten. Mit dem Auto ist man unter einer Minute (ca. 450 Meter) auf der Landstrasse Richtung Wallbach/Mumpf, Zeiningen und Rheinfelden. Zum Autobahnanschluss in Rheinfelden fährt man nur 5 Minuten.Interessiert? Gerne senden wir Ihnen unsere ausführliche Dokumentation und stehen bei Fragen zur Verfügung.Möchten Sie den Wert Ihrer Immobilie wissen? Unser kostenloses und unverbindliches Immobilienbewertungstool hilft Ihnen gerne weiter unter https://www.remax.ch/de/immobilien/bewerten Eine grosse Auswahl an Immobilien im Fricktal und in der ganzen Schweiz finden Sie auf www.remax.ch

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CHF 1’856’400.–
5322 Koblenz

GIGANTISCHES BAULAND IN KOBLENZ

In Koblenz, unweit der Deutschen Grenze, verkaufen wir diese gigantische Baulandparzelle. Die Projektstudie sieht die Errichtung von vier exquisiten Doppeleinfamilienhäusern vor, doch das Potential geht noch weiter: • Die Parzelle bietet eine optimal ausnutzbare Fläche von 4'130 m² • Zwei Vollgeschosse + Dachgeschoss möglich • Durchführung der Bau-und Nutzungsänderung (2024/2025) ermöglicht Vergrösserung der Ausnützungsziffer und Errichtung eines weiteren Doppeleinfamilienhauses (Preis bei 5 DEFH beträgt CHF 1'700'000.-) • Optimale Ausnutzungsziffer von 0.35 • Mehrl. Zuschlag max. 4 Meter Interessiert? Weitere Informationen, Bilder und einen virtuellen Rundgang zur Immobilie sowie Besichtigungsmöglichkeiten unter: https://www.propertyowner.ch/immobilien/24-87289/Referenznummer: 24-87289Werden Sie heute noch kostenlos Mitglied im Grundeigentümer Verband Schweiz und profitieren Sie von den zahlreichen Mitgliedervorteilen: www.propertyowner.ch- Verbandsmitglieder können die vorliegende oder andere Immobilien mit Unterstützung unserer Finanzierungsabteilung finanzieren.- Verbandsmitglieder haben Zugang zu unserem Rechtsdienst (30-minütige kostenlose telefonische Erstberatung).- Kostenlose, professionelle Immobilienbewertung - Kostenlose Beratung zur und Berechnung der GrundstückgewinnsteuerSind Sie neugierig geworden? Erfahren Sie mehr auf unserer Website https://www.propertyowner.ch/immobilien/ und lassen Sie sich von unseren Angeboten inspirieren. Wir freuen uns auf die Möglichkeit, Sie persönlich kennenzulernen und Ihre Immobilienträume zu verwirklichen!

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CHF 1’920.–
5502 Hunzenschwil

Bauland in der Dorfkernzone inklusiv MFH-Projekt

Mehrfamilienhaus-Neubauprojekt mit 8 EinheitenModernes Mehrfamilienhaus-ProjektSehr interessantes, modernes Neubau-Projekt in der Dorfkernzone mit 7 Wohnungen und einem Büro.Es besteht keine Achitekturverpflichtung. Das Projekt kann so übernommen und angepasst werden. Maximal erlaubte Höhe bei Schrägdach 12.5 m, Fassadenhöhe 9.50 mDie Dorfkernzone D dient der Erhaltung des dörflichen Charakters des historischen Dorfkerns und dem Erhalt des typischen engen Strassenraumes. Sie ist bestimmt für Wohnen sowie nicht störende Gewerbebetriebe.Bei der Beurteilung des Bauvorhabens in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen; Stellung, Staffelung, Volumen, und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung. Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung von 30 Grad und 40 Grad aufzuweisen. Für untergeordnetet Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig. Hauptbauten sind in der ersten Bautiefe zu alten Schulweg, bzw. zur Dorfgasse giebelständig auszurichten. Für Nebenbauten und bei Kreuzgiebel sind Abweichungen zulässig. Die Gebäude, welche für den Erhalt des engen Strassenraums wichtig sind, sind im Bauzonenplan blau bezeichnet. Ersatzneubauten haben die Stellung und den Abstand zur Strasse zu beachten. Geringfügige Abweichungen sind aus verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Gründen möglich, sofern es für den Ortsbildschutz nicht wichtig ist. Alle Bauten und alle baulichen Massnahmen sowie Abbrüche von Bauten oder Bauteilen sind bewilligungspflichtig. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für Sende- und Empfangsanlagen.