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Wohnungen zum Kaufen in St-Gingolph: 7 Treffer

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  • Aussicht
  • Kinderfreundlich
4.5 Zimmer100m²CHF 890'000.–
1898 St-Gingolph

Charmant duplex au centre de St-Gingolph

Au coeur du village pittoresque de St-Gingolph, entre lac et montagnes, se cache une adresse rare... Un duplex de caractère où le charme du XVIIIe siècle rencontre le confort contemporain.Construit en 1750 et entièrement rénové en 2022 avec un soin remarquable, ce bien d'environ 100 m² a su préserver son âme authentique : poutres apparentes, charpente d'époque et parquet en chêne massif vieilli racontent une histoire... la vôtre peut commencer ici.Nichée dans un environnement paisible, cette propriété bénéficie d'un emplacement privilégié où toutes les commodités, écoles, commerces, gare, port et frontière, sont accessibles à pied en quelques minutes. Un équilibre parfait entre tranquillité et praticité, sublimé par une vue panoramique spectaculaire sur le lac Léman et les Alpes vaudoises.Niveau nuit : confort et intimité- Hall d'entrée avec armoires murales intégrées et colonne de lavage- Salle de bain avec WC- Deux chambres lumineuses, dont une avec dressing encastré- Suite parentale avec dressing sur mesure et salle de douche/WCNiveau jour : convivialité et caractère- Magnifique espace de vie baigné de lumière- Cuisine ouverte sur salle à manger et séjour- Poêle à pellets pour une ambiance chaleureuse- WC visiteursUne cave vient compléter ce bien.Ce bien est une invitation à vivre autrement, entre tradition et modernité.Contactez-nous dès maintenant pour plus d'informations ou pour organiser une visite : 079 174 66 19Im Herzen des malerischen Dorfes St-Gingolph, zwischen See und Bergen, verbirgt sich eine seltene Adresse... Eine charaktervolle Maisonettewohnung, wo der Charme des 18. Jahrhunderts auf zeitgenössischen Komfort trifft.Das 1750 erbaute und 2022 mit bemerkenswerter Sorgfalt vollständig renovierte Objekt mit einer Fläche von ca. 100 m² hat seine authentische Seele bewahrt: Sichtbare Balken, historisches Gebälk und Parkett aus massiver, gealterter Eiche erzählen eine Geschichte ... Ihre kann hier beginnen.Eingebettet in eine friedliche Umgebung, genießt dieses Anwesen eine privilegierte Lage, in der alle Annehmlichkeiten, Schulen, Geschäfte, Bahnhof, Hafen und Grenze in wenigen Minuten zu Fuß erreichbar sind. Ein perfektes Gleichgewicht zwischen Ruhe und Zweckmäßigkeit, sublimiert durch einen spektakulären Panoramablick auf den Genfer See und die Waadtländer Alpen.Ebene Nacht: Komfort und Privatsphäre- Eingangshalle mit eingebauten Wandschränken und Waschsäule.- Badezimmer mit WC- Zwei helle Schlafzimmer, eines davon mit eingebauter Ankleide.- Mastersuite mit maßgefertigtem Ankleidezimmer und Duschbad/WCTagesebene: Geselligkeit und Charakter- Wunderschöner, lichtdurchfluteter Wohnbereich.- Offene Küche mit Ess- und Wohnzimmer.- Pelletofen für eine gemütliche Atmosphäre- Besucher-WCEin Keller vervollständigt diese Immobilie.Diese Immobilie ist eine Einladung, anders zu leben, zwischen Tradition und Moderne.Kontaktieren Sie uns jetzt für weitere Informationen oder um eine Besichtigung zu vereinbaren: 079 174 66 19In the heart of the picturesque village of St-Gingolph, between lake and mountains, lies a rare address... A characterful duplex where 18th-century charm meets contemporary comfort.Built in 1750 and completely renovated in 2022 with remarkable care, this 100 m² property has preserved its authentic soul: exposed beams, period framework and aged solid oak parquet tell a story... yours can begin here.Nestled in a peaceful setting, this property enjoys a privileged location where all amenities - schools, shops, train station, port and border - are just a few minutes away on foot. A perfect balance of tranquility and convenience, enhanced by spectacular panoramic views of Lake Geneva and the Vaud Alps.Night level: comfort and privacy- Entrance hall with built-in wardrobes and laundry column- Bathroom with WC- Two bright bedrooms, one with built-in dressing room- Master suite with custom-made dressing room and shower room/WCDay level: conviviality...

  • Aussicht
  • Kinderfreundlich
Wegzeit
-
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4.5 ZimmerPreis auf Anfrage
Impasse de la Vigne C, 1898 St-Gingolph

Wohnung 4.5 Zimmer mit Terrassen

Wohnung 4.5 Zimmer mit Terrassen 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden unterteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel :Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.Schulen :Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.Geschäfte :Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist, insbesondere im Sommer: der Ort besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und vielen Wanderwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel). 2. BESCHREIBUNG DER WOHNUNG LOT 5153 WOHNUNG N° 21Wohnung 4.5 Zimmer mit Doppelterrasse • Eingangshalle mit Einbauschränken • Wohnzimmer mit Seeblick • 3 Schlafzimmer • 1 Badezimmer • 1 separates WC • 1 Küche mit Zugang zum Garten und Blick auf die Berge • 1 Keller Nr. 14 • 1 Gemeinschaftswaschküche • 1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder • 1 Parkplatz in der Garage (U-V oder W)(COP 688) • 1 Außenparkplatz (COP 271) 3. INDIKATIVER PREISWichtige Hinweise :Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Indikative Verkaufspreis : Fr. 510'000.-Wohnung wird frei verkauft.Gebühren : Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit : Sofort, nach Abschluss des Angebotsverfahrens.Sanierungsreserve per 30.06.2025 :Ca. Fr. 57'000.--Monatliche PPE-Kosten :Ca. Fr. 410.--/Monat 4. ABLAUF UND PRINZIPIEN DER VERKAUFEGebäude des OFCLAblauf und Prinzipien der Verkäufe :I. Anforderungen an KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Ausschreibung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben, innerhalb der angegebenen Frist (Poststempel oder E-Mail), an die angegebene Dienststelle (in einer Print- oder Online-Anzeige) mit dem Hinweis "Kaufangebot für die Wohnung PPE Nr. 5153" eingereicht werden.Nur die innerhalb der angegebenen Frist (Poststempel oder E-Mail) eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach dem ersten Angebot (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den angegebenen Verkaufspreis anzubieten);- kurzer Zeitplan für die Übertragung von Nutzen und Risiken;- Informationen über die geplante Nutzung oder den geplanten Umbau;- Zustimmung ohne Vorbehalt zum Verfahren und den Richtlinien des Kaufvertrags sowie diesem Dokument "Gebäude des OFCL - Ablauf und Prinzipien der Verkäufe"; - rechtsgültige Unterschrift.II. Ablauf der VerkäufeWenn innerhalb der angegebenen Frist Angebote eingegangen sind, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, ein neues Angebot einholt oder die Immobilie im Immobilienbestand des OFCL behält. Es informiert die interessierten Käufer schriftlich über seine Entscheidung. Der Finanzierungsnachweis einer Bank muss bereits im ersten Angebot eingereicht werden.Nach dem ersten Angebot und bei einem eventuellen zweiten Angebot werden alle Interessenten, die innerhalb der Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Angebot teilgenommen haben, zu den folgenden Angeboten eingeladen. Die im neuen Angebot abgegebenen Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.Die eingegangenen Angebote werden nach den geltenden Verfahren des OFCL bearbeitet.Während der Verkaufsverhandlungen ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote zu geben.Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Kauf bekundet haben, die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu kaufen (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht nach Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich dem OFCL zu bestätigen.Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder ein neues Angebot einholt. Wenn nicht genug Angebote eingehen, behält es sich das Recht vor, den Verkauf abzusagen. III. VertragsabschlussDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationspapiere getroffen:- offizielles Ausweisdokument (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen. Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis bei Abschluss des Kaufvertrags abgezogen. Wenn durch Verschulden des interessierten Käufers kein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, wird diese Anzahlung nicht zurückgezahlt (Strafzahlung).Alle Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer nach kantonalem Brauch zu tragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises oder nach Erhalt einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank als Sicherheit vor der Beglaubigung des Kaufvertrags.Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder den Umbau der Immobilie zu beschaffen.Er muss auch die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen rechtzeitig abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Police gibt.Bundesamt für Bauten und Logistik OFCL 5. HAFTUNGSAUSSCHLUSSKLAUSEL Die in diesem Dokument enthaltenen Angaben werden als allgemeine Informationen und ohne Gewähr bereitgestellt. Sie stellen keine vertragliche Verpflichtung dar. Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt. 6. WEITERE INFORMATIONEN - Erstes Angebot bis 30. Juni 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweites Angebot (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis- Drittes Angebot (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis - Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder etwaiger Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine Sanierung oder einen eventuellen Umbau sind vom Käufer zu tragen, z.B. Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen

Wegzeit
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1 / 12
4.5 ZimmerPreis auf Anfrage
Impasse de la Vigne C, 1898 St-Gingolph

Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (2. Stock)

Appartement 4.5 Zimmer mit Balkonen 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden unterteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel:Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.Schulen:Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.Geschäfte:Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Frenay, das sehr frequentiert ist: der Ort besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und vielen Spazierwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).2. APPARTEMENT-BESCHREIBUNG LOT 5157 APPARTEMENT N° 25Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und SeeblickEingangshalle mit EinbauschränkenWohnzimmer mit Balkon und Seeblick3 Schlafzimmer1 Badezimmer1 separates WC1 Küche mit Balkon und Bergblick1 Keller Nr. 191 Gemeinschaftswaschküche1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder1 Parkplatz in der Tiefgarage (U-V oder W)(COP 688)1 Außenparkplatz (COP 271)3. INDIKATIVER PREISWichtige Hinweis:Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Indikatorischer Verkaufspreis: Fr. 520'000.-Appartement wird frei verkauft.Gebühren: Die Notargebühren und die Gebühren für das Grundbuch sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens.Sanierungsbeitrag per 30.06.2025:Ca. Fr. 57'000.--Monatliche PPE-Gebühren:Ca. Fr. 410.--/Monat 4. ABLAUF UND GRUNDSÄTZE DER VERSTEIGERUNGGebäude des OFCLAblauf und Grundsätze der Versteigerung:I. Anforderungen an die KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben sein und innerhalb der gesetzten Frist (Poststempel- oder E-Mail-Datum) beim bezeichneten Dienst eingereicht werden.Nur die innerhalb der Frist eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach der ersten Offerte (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den indikatorischen Verkaufspreis anzubieten);- kurzer Zeitplan für die Übertragung der Nutzen und Risiken;- Informationen über die beabsichtigte Nutzung oder Umwidmung;- uneingeschränkte Zustimmung zum Verfahren und den Richtlinien des Kaufvertrags sowie zu diesem Dokument "Gebäude des OFCL - Ablauf und Grundsätze der Versteigerung"; - rechtsgültige Unterschrift.II. Ablauf der VersteigerungWenn innerhalb der Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe durchführt oder die Immobilie im Immobilienportfolio des OFCL behält.Das OFCL informiert die interessierten Käufer über seine Entscheidung schriftlich.Bei der ersten Runde der Angebotsabgabe muss eine Finanzierungsgarantie einer Bank vorgelegt werden.Nach der ersten Runde und bei einer möglichen zweiten Runde werden alle Interessenten, die innerhalb der Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.Danach werden nur die Bieter, die in der vorherigen Runde ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Runden eingeladen.Die bei den neuen Aufrufen zur Angebotsabgabe eingereichten Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot genügen.Die eingereichten Angebote werden nach den geltenden Prozessen des OFCL bearbeitet.Während der Verkaufsverhandlungen ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote preiszugeben.Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Kauf bekundet haben, die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC).Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht verzichten.Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich dem OFCL mitzuteilen.Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe veröffentlicht.Wenn nicht genug Angebote eingereicht werden, behält sich das OFCL das Recht vor, den Verkauf abzusagen. III. VERTRAGSABSCHLUSSDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationsdokumente getroffen:- offizielle Identitätsdokumente (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen.Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen.Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis abgezogen, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wird.Wenn kein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, weil der interessierte Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt, wird diese Anzahlung nicht zurückgezahlt (Strafzahlung).Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank als Sicherheit vor der Beurkundung des Kaufvertrags.Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder Umwidmung der Immobilie zu beschaffen.Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen.Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Versicherungspolice gibt.Bundesamt für Bauten und LogistikOFCL 5. HAFTUNGSABSAAGERKLÄRUNGDie in diesem Dokument enthaltenen Angaben dienen nur der allgemeinen Information und sind ohne Gewähr.Sie stellen kein vertragliches Engagement dar.Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt. 6. WEITERE INFORMATIONEN- Erster Aufruf zur Angebotsabgabe bis 30. Juni 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweiter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis- Dritter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis- Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder erforderlicher Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine Sanierung oder einen möglichen Umbau sind vom Erwerber zu tragen, z.B. Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen

Wegzeit
-
1 / 11
4.5 ZimmerPreis auf Anfrage
Impasse de la Vigne C, 1898 St-Gingolph

Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (1. Stock)

Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden aufgeteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel:Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den Regellinien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.SchulenDie Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.GeschäfteEs gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.Auf den Höhen des Dorfes liegt das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist: der Ort besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und vielen Spazierwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).2. APARTMENT-BESCHREIBUNG LOT 5155 APARTMENT NR. 23Appartement 4,5 Zimmer mit Balkon und SeeblickEingangshalle mit EinbauschränkenWohnzimmer mit Balkon und Seeblick3 Schlafzimmer1 Badezimmer1 separates WC1 Küche mit Balkon und Bergblick1 Keller Nr. 131 Gemeinschaftswaschküche1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder1 Parkplatz in der Tiefgarage (U-V oder W)(COP 688)1 Außenparkplatz (COP 271)3. INDIKATIVER PREISWichtige Hinweis:Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Indikatorischer Verkaufspreis: Fr. 510'000.-Appartement wird frei verkauft.Gebühren: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens.Sanierungs fonds per 30.06.2025:Ca. Fr. 57'000.--Monatliche PPE-Gebühren:Ca. Fr. 410.--/Monat4. ABLAUF UND GRUNDSÄTZE DER VERKÄUFEGebäude des OFCLAblauf und Grundsätze der Verkäufe:I. Anforderungen an die KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Ausschreibung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben eingereicht werden, innerhalb der festgelegten Frist (Poststempel- oder E-Mail-Datum), an die im Angebot genannte Dienststelle (veröffentlicht in einem Printmedium oder online auf einem spezialisierten Portal), mit dem Hinweis «Kaufangebot für die Wohnung PPE Nr. 5155».Nur die innerhalb der festgelegten Frist (Poststempel- oder E-Mail-Datum) eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach dem ersten Angebot (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den indikativ angegebenen Preis vorzuschlagen);- kurzer Zeitplan für die Übertragung der Erträge und Risiken;- Informationen über die beabsichtigte Nutzung oder den geplanten Umbau;- Zustimmung ohne Vorbehalt zum Verfahren der Verkäufe, wie im Verkaufsdokument detailliert und in den Richtlinien des Kaufvertrags sowie in diesem Dokument «Gebäude des OFCL - Ablauf und Grundsätze der Verkäufe» beschrieben; - rechtsgültige Unterschrift.II. Ablauf der VerkäufeWenn innerhalb der festgelegten Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe durchführt oder die Immobilie im Immobilienportfolio des OFCL behält. Es informiert die interessierten Käufer über seine Entscheidung schriftlich. Der Finanzierungsnachweis einer Bank muss bereits im ersten Aufruf zur Angebotsabgabe vorgelegt werden.Nach dem ersten Aufruf zur Angebotsabgabe und im Falle eines zweiten Aufrufs werden alle Interessenten, die innerhalb der festgelegten Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Aufruf ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Aufrufen eingeladen. Die im Rahmen der neuen Aufrufe abgegebenen Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.Die eingereichten Angebote werden gemäß den im OFCL geltenden Verfahren behandelt.Während der Verkaufsverhandlungen ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote zu geben.Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Kauf bekundet haben, (in dieser Reihenfolge der Priorität) die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht gemäß Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.Die Kantone und Gemeinden haben eine Frist von 30 Tagen, um ihr Interesse schriftlich gegenüber dem OFCL zu bestätigen.Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe veröffentlicht. Wenn es nicht genug Angebote erhält, behält es sich das Recht vor, auf den Verkauf zu verzichten.III. VERTRAGSABSCHLUSSDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationsdokumente getroffen:- amtlicher Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen.Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis bei Abschluss des Kaufvertrags abgezogen. Wenn kein Kaufvertrag aufgrund eines Verschuldens des interessierten Käufers abgeschlossen werden kann, wird diese Anzahlung nicht erstattet (Strafzahlung).Alle Kosten im Zusammenhang mit der Übertragung des Eigentums, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer gemäß den kantonalen Gepflogenheiten zu tragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Zahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank als Sicherheit vor der Beglaubigung des Kaufvertrags.Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder den Umbau der Immobilie zu beschaffen.Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Versicherungspolice gibt.Bundesamt für Bauten und LogistikOFCL5. HAFTUNGSABSCHEIDDie in diesem Dokument enthaltenen Angaben werden als allgemeine Informationen und ohne Gewähr bereitgestellt. Sie stellen keine vertragliche Verpflichtung dar. Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt.6. WEITERE INFORMATIONEN- Erster Aufruf zur Angebotsabgabe bis 30. Juni 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweiter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis- Dritter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis- Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder wegen erforderlicher Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine mögliche Sanierung oder einen Umbau sind vom Käufer zu tragen, z.B. Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen

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