Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (2. Stock)
Appartement 4.5 Zimmer mit Balkonen 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden unterteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, dem Zug oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel:Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.Schulen:Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.Geschäfte:Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Le Frenay, das sehr frequentiert ist: der Ort besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und zahlreichen Wanderwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel). 2. BESCHREIBUNG DER WOHNUNG LOT 5157 WOHNUNG N° 25Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und SeeblickEingangshalle mit EinbauschränkenWohnzimmer mit Balkon und Seeblick3 Schlafzimmer1 Badezimmer1 separates WC1 Küche mit Balkon und Bergblick1 Keller Nr. 191 Gemeinschaftswaschküche1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder1 Parkplatz in der Tiefgarage (U-V oder W)(COP 688)1 Außenparkplatz (COP 271)3. INDIKATIVER PREISWichtige Bemerkung:Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Indikative Verkaufspreis: Fr. 520'000.-Die Wohnung wird frei verkauft.Gebühren: Die Gebühren des Notars und des Grundbuchamtes sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Angebotsverfahrens.Sanierungsreserve per 30.06.2025:Circa Fr. 57'000.--PPE-Gebühren pro Monat:Circa Fr. 410.--/Monat 4. ABLAUF UND GRUNDSÄTZE DER VERSTEIGERUNGGebäude des OFCLAblauf und Grundsätze der Versteigerung:I. Anforderungen an die KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben sein und innerhalb der angegebenen Frist (Poststempel oder E-Mail) bei der im Angebot genannten Stelle eingereicht werden, mit dem Hinweis «Kaufangebot für die Wohnung PPE Nr. 5157».Nur die innerhalb der Frist eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach der ersten Offerte (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den angegebenen Verkaufspreis anzubieten);- kurzer Zeitplan für die Übertragung von Nutzen und Risiken;- Informationen über die geplante Nutzung oder Umwidmung;- Zustimmung ohne Vorbehalt zum Verfahren und den Richtlinien des Kaufvertrags sowie zu diesem Dokument «Gebäude des OFCL - Ablauf und Grundsätze der Versteigerung»;- rechtsgültige Unterschrift.II. Ablauf der VersteigerungWenn innerhalb der Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, ein neues Angebot einholt oder die Immobilie im Immobilienbestand des OFCL behält. Es informiert die interessierten Käufer schriftlich über seine Entscheidung. Der Finanzierungsnachweis einer Bank ist bereits im ersten Angebot vorzulegen.Nach dem ersten Angebot und im Falle eines zweiten Angebots werden alle Interessenten, die ein Angebot innerhalb der Frist abgegeben haben, erneut eingeladen.Danach werden nur die Bieter, die im vorherigen Angebot teilgenommen haben, zu den folgenden Runden eingeladen. Die im neuen Angebot abgegebenen Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot entsprechen.Die eingereichten Angebote werden nach den geltenden Verfahren des OFCL bearbeitet.Während der Verkaufsverhandlungen ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote zu geben.Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Kauf bekundet haben, die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu kaufen (Art. 13 OILC). Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht gemäß Art. 13, Abs. 2, OILC verzichten.Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich dem OFCL zu bestätigen.Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder ein neues Angebot einholt. Wenn es nicht genug Angebote erhält, behält es sich das Recht vor, den Verkauf abzusagen. III. VertragsabschlussDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationspapiere getroffen:- amtlicher Ausweis (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktuelle Ausgabe aus dem Handelsregister für juristische Personen. Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen. Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis abgezogen, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wird. Wenn kein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, weil der interessierte Käufer seine Pflichten nicht erfüllt, wird diese Anzahlung nicht zurückerstattet (Strafzahlung).Alle Kosten, die mit der Übertragung des Eigentums verbunden sind, einschließlich der Grunderwerbsteuer, sind vom Käufer und Verkäufer nach den kantonalen Gepflogenheiten zu tragen. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank als Sicherheit vor der Beglaubigung des Kaufvertrags.Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder Umwidmung der Immobilie zu beschaffen.Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen. Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Police gibt.Bundesamt für Bauten und Logistik OFCL 5. HAFTUNGSAUSSCHLUSSDie in diesem Dokument enthaltenen Angaben dienen lediglich der allgemeinen Information und sind ohne Gewähr. Sie stellen kein vertragliches Engagement dar. Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt. 6. WEITERE INFORMATIONEN- Erstes Angebot bis zum 5. Oktober 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweites Angebot (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis- Drittes Angebot (gegebenenfalls) + Finanzierungsnachweis - Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder etwaiger Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine Sanierung oder einen möglichen Abbau sind vom Käufer zu tragen, z.B.: Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen