Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und Seeblick (2. Stock)
Appartement 4.5 Zimmer mit Balkonen 1. LAGESaint-Gingolph ist in zwei Gemeinden unterteilt: die erste ist schweizerisch und liegt im Kanton Wallis, die zweite ist französisch und gehört zur Haute-Savoie.Am Ufer des Genfersees liegt Saint-Gingolph auch von majestätischen Bergen (Grammont, Blanchard) umgeben und verfügt über eine 8 Kilometer lange Uferpromenade am Genfersee.Dieses Dorf ist mit dem Auto, der Eisenbahn oder dem Schiff der Compagnie Générale de Navigation erreichbar.Verkehrsmittel:Zug: Der Bahnhof CFF (schweizerische Seite) verbindet Saint-Gingolph direkt mit den regulären Linien des Chablais.-Schiff: Die Anlegestelle CGN ermöglicht die Verbindung zu den anderen Ufern des Genfersees.Schulen:Die Schule von St-Gingolph, in der Nähe des Gebäudes, nimmt Schüler von 1H bis 8H auf.Der Cycle d'orientation von Vouvry nimmt Schüler ab der 9H bis zur 11H auf.Geschäfte:Es gibt mehrere Geschäfte des täglichen Bedarfs in St.-Gingolph, Frankreich, und Einkaufszentren, die 10 Minuten mit dem Auto entfernt sind.Auf den Höhen des Dorfes befindet sich das Dorf Frenay, das sehr frequentiert ist: der Ort besteht aus Wäldern, Lichtungen, Picknickplätzen und vielen Spazierwegen (Tanay-See, Lovenex-See und Darbon-See, Grammont, Dent d'Oche, Cornettes de Bise,?.Dorf Novel).2. APPARTEMENT-BESCHREIBUNG LOT 5157 APPARTEMENT N° 25Appartement 4.5 Zimmer mit Balkon und SeeblickEingangshalle mit EinbauschränkenWohnzimmer mit Balkon und Seeblick3 Schlafzimmer1 Badezimmer1 separates WC1 Küche mit Balkon und Bergblick1 Keller Nr. 191 Gemeinschaftswaschküche1 Gemeinschaftsraum für Fahrräder1 Parkplatz in der Tiefgarage (U-V oder W)(COP 688)1 Außenparkplatz (COP 271)3. INDIKATIVER PREISWichtige Hinweis:Das Gebäude wird im Prinzip an den Höchstbietenden verkauft (siehe Kapitel 4).Indikatorischer Verkaufspreis: Fr. 520'000.-Appartement wird frei verkauft.Gebühren: Die Notargebühren und die Gebühren für das Grundbuch sind vom Käufer zu tragen.Verfügbarkeit: Sofort, nach Abschluss des Ausschreibungsverfahrens.Sanierungsbeitrag per 30.06.2025:Ca. Fr. 57'000.--Monatliche PPE-Gebühren:Ca. Fr. 410.--/Monat 4. ABLAUF UND GRUNDSÄTZE DER VERSTEIGERUNGGebäude des OFCLAblauf und Grundsätze der Versteigerung:I. Anforderungen an die KaufangeboteWenn Immobilien des Bundesamtes für Bauten und Logistik (OFCL) durch öffentliche Versteigerung verkauft werden, müssen die Kaufangebote schriftlich und unterschrieben sein und innerhalb der gesetzten Frist (Poststempel- oder E-Mail-Datum) beim bezeichneten Dienst eingereicht werden.Nur die innerhalb der Frist eingereichten Angebote, die die folgenden Angaben enthalten, werden berücksichtigt:- Name und Adresse des interessierten Käufers; eine Änderung des Bieters nach der ersten Offerte (z.B. Austausch einer natürlichen Person gegen eine juristische Person oder umgekehrt) führt automatisch zum Ausschluss aus dem Verfahren;- Preis (ohne Zweifel erkennbar, absoluter Betrag, ohne Vorbehalt, ohne Bedingungen, in der Landeswährung, Möglichkeit, einen niedrigeren oder höheren Preis als den indikatorischen Verkaufspreis anzubieten);- kurzer Zeitplan für die Übertragung der Nutzen und Risiken;- Informationen über die beabsichtigte Nutzung oder Umwidmung;- uneingeschränkte Zustimmung zum Verfahren und den Richtlinien des Kaufvertrags sowie zu diesem Dokument "Gebäude des OFCL - Ablauf und Grundsätze der Versteigerung"; - rechtsgültige Unterschrift.II. Ablauf der VersteigerungWenn innerhalb der Frist Angebote eingereicht wurden, entscheidet das OFCL in der Regel innerhalb von 30 Tagen, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft, einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe durchführt oder die Immobilie im Immobilienportfolio des OFCL behält.Das OFCL informiert die interessierten Käufer über seine Entscheidung schriftlich.Bei der ersten Runde der Angebotsabgabe muss eine Finanzierungsgarantie einer Bank vorgelegt werden.Nach der ersten Runde und bei einer möglichen zweiten Runde werden alle Interessenten, die innerhalb der Frist ein Angebot abgegeben haben, erneut eingeladen.Danach werden nur die Bieter, die in der vorherigen Runde ein Angebot abgegeben haben, zu den folgenden Runden eingeladen.Die bei den neuen Aufrufen zur Angebotsabgabe eingereichten Angebote müssen den gleichen formellen Anforderungen wie das erste Angebot genügen.Die eingereichten Angebote werden nach den geltenden Prozessen des OFCL bearbeitet.Während der Verkaufsverhandlungen ist es verboten, Informationen über die abgegebenen Angebote preiszugeben.Wenn der angebotene Preis den Erwartungen des OFCL entspricht, haben die Kantone und Gemeinden, die ein Angebot abgegeben oder ihr Interesse an dem Kauf bekundet haben, die Möglichkeit, die Immobilie zum besten angebotenen Preis zu erwerben (Art. 13 OILC).Die Angebote der interessierten privaten Käufer werden berücksichtigt, wenn die Kantone und Gemeinden auf ihr Vorkaufsrecht verzichten.Die Kantone und Gemeinden haben 30 Tage Zeit, um ihr Interesse schriftlich dem OFCL mitzuteilen.Nach Ablauf dieser Frist entscheidet das OFCL, ob es die Immobilie an den Höchstbietenden verkauft oder einen neuen Aufruf zur Angebotsabgabe veröffentlicht.Wenn nicht genug Angebote eingereicht werden, behält sich das OFCL das Recht vor, den Verkauf abzusagen. III. VERTRAGSABSCHLUSSDie endgültige Entscheidung über den Verkauf wird erst nach Erhalt der folgenden Legitimationsdokumente getroffen:- offizielle Identitätsdokumente (Reisepass oder Personalausweis) für natürliche Personen;- aktueller Auszug aus dem Handelsregister für juristische Personen.Das OFCL behält sich das Recht vor, innerhalb von 10 Tagen nach der Verkaufsentscheidung eine Anzahlung von 20% zu verlangen.Dieser Betrag wird vom Verkaufspreis abgezogen, wenn der Kaufvertrag abgeschlossen wird.Wenn kein Kaufvertrag abgeschlossen werden kann, weil der interessierte Käufer seine Verpflichtungen nicht erfüllt, wird diese Anzahlung nicht zurückgezahlt (Strafzahlung).Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Preises oder nach Vorlage einer unwiderruflichen Zahlungsgarantie einer schweizerischen Bank als Sicherheit vor der Beurkundung des Kaufvertrags.Es obliegt dem Käufer, die erforderlichen Baugenehmigungen für die zukünftige Nutzung oder Umwidmung der Immobilie zu beschaffen.Er muss auch rechtzeitig die obligatorischen kantonalen Immobilien- und Sachversicherungen abschließen.Die Schweizerische Eidgenossenschaft versichert sich selbst, weshalb es keine Versicherungspolice gibt.Bundesamt für Bauten und LogistikOFCL 5. HAFTUNGSABSAAGERKLÄRUNGDie in diesem Dokument enthaltenen Angaben dienen nur der allgemeinen Information und sind ohne Gewähr.Sie stellen kein vertragliches Engagement dar.Die endgültige Zuschlagserteilung ist ausdrücklich dem aktuellen Eigentümer vorbehalten. Diese Dokumentation ist für die interessierten Personen bestimmt. 6. WEITERE INFORMATIONEN- Erster Aufruf zur Angebotsabgabe bis 30. Juni 2026 + Finanzierungsnachweis- Zweiter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis- Dritter Aufruf zur Angebotsabgabe (falls erforderlich) + Finanzierungsnachweis- Die Immobilie wird in ihrem aktuellen Zustand und ohne jegliche Gewähr verkauft; keine Ansprüche können wegen einer Anpassung an die Normen oder erforderlicher Arbeiten geltend gemacht werden, alle Kosten für eine Sanierung oder einen möglichen Umbau sind vom Erwerber zu tragen, z.B. Verordnung über die elektrischen Anlagen (OIBT), Radon, Asbest usw..- Die Schweizerische Eidgenossenschaft behält sich das Recht vor, die Immobilie aus dem Verkauf zurückzuziehen, ohne Angabe von Gründen- Die Provisionen sind von der Schweizerischen Eidgenossenschaft zu tragen