
Der Untermietvertrag in der Schweiz
Der Untermietvertrag regelt das Zusammenleben, wenn Sie Ihre Mietwohnung untervermieten möchten. Hier finden Sie eine Vorlage des Untermietvertrags zum Downloaden.

Der Untermietvertrag
Die Untermiete ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings muss die Zustimmung des Hauptvermieters dafür eingeholt werden. Am besten schriftlich und noch besser eingeschrieben. Die schriftliche Form ist allerdings nicht vorgeschrieben.
Der Hauptvermieter kann den Untermieter nur aus drei Gründen nicht erlauben:
- Die Bedingungen der Untermiete werden nicht klar dargelegt.
Beispiel: Wenn sich der neue Vermieter weigert, die Personalien des Mieters bekannt zu geben oder eine Kopie des Mietvertrags zuzustellen. - Missbräuchliche Bedingungen der Untermiete
Beispiel: Wenn der Vermieter an der Untermiete verdient. - Durch die Untervermietung entstehen dem Hauptvermieter wesentliche Nachteile.
Beispiel: Wenn zu viele Personen in der Wohnung leben oder wenn die Wohnung als Proberaum einer Band genutzt wird.
Für Familienmitglieder, Ehe- und Konkubinatspartner ist ein Untermietvertrag nicht nötig.
Braucht es einen schriftlichen Vertrag für die Untermiete?
Rechtlich ist es nicht zwingend nötig, aber es wird empfohlen, immer einen Untermietvertrag abzufassen. Wie der gewöhnliche Mietvertrag ist zwar auch jener für die Untermiete nicht an eine spezielle Form gebunden, aber vor dem Einzug sollten alle Konditionen auf Papier festgehalten werden.
Wie viel soll der Untermieter bezahlen?
Der Mietzins, welchen der Untermieter zahlt, soll nicht unverhältnismässig sein. Wird nur ein Zimmer einer 4-Zimmer-Wohnung untervermietet, kann sicherlich nicht die Hälfte der Miete geschuldet werden.
Tipp: Wenn nicht die ganze Wohnung untervermietet wird: Berechnen Sie die Miete pro Quadratmeter.
Neben dem Mietzins sollten auch die Neben-, Telefon- und Internetkosten aufgeteilt werden.
Wer von seinem Untermieter eine Kaution verlangt, muss diese auf ein spezielles Mietzinskonto, das auf den Untermieter lautet, hinterlegen. Die Kaution darf nicht mehr als drei Monatsmieten betragen.
Wenn der Mieter zum Vermieter wird
Mit dem Untermietvertrag übernimmt der Mieter gegenüber seinem Untermieter alle Rechte und Pflichten eines Vermieters.
Das heisst, er muss
- gemeldete Mängel beheben
- Mietzinserhöhung rechtzeitig und formrichtig mitteilen
- rechtzeitig und formrichtig kündigen
Achtung: Der neue Vermieter haftet weiterhin als Vertragspartner des Hauptvermieters für den gesamten Mietzins und eventuelle Schäden. Zerschlägt beispielsweise der Untermieter die Glaskeramikplatte des Herdes, schuldet der Vermieter dem Hauptvermieter die Kosten. Er kann Sie beim Untermieter jedoch einfordern.
Die Dauer
Der Vertrag kann nicht länger dauern als das Hauptmietverhältnis. Aus diesem Grund ist eine Erstreckung des Untermietvertrages auch nur bis zum Ende des Hauptmietvertrages gültig.