Der Untermietvertrag in der Schweiz

10.02.2023

Der Untermietvertrag regelt das Zusammenleben, wenn du deine Mietwohnung untervermieten möchtest. Wir erklären dir, worauf du dabei achten solltest und stellen dir eine Vorlage zum Download zur Verfügung.

Der Untermietvertrag in der Schweiz

Der Untermietvertrag

Die Untermiete ist grundsätzlich erlaubt. Allerdings musst du dafür die Zustimmung der Verwaltung einholen. Am besten schriftlich und noch besser eingeschrieben. Die schriftliche Form ist allerdings nicht vorgeschrieben.

Die Verwaltung kann eine:n Untermieter:in nur aus drei Gründen nicht erlauben:

  1. Die Bedingungen der Untermiete werden nicht klar dargelegt.
    Ein Beispiel: Wenn sich der Hauptmieter weigert, die Personalien der Untermieterin bekannt zu geben oder eine Kopie des Mietvertrags zuzustellen.
  2. Missbräuchliche Bedingungen der Untermiete
    Ein Beispiel: Wenn die Hauptmieterin an der Untermiete verdient.
  3. Durch die Untervermietung entstehen der Verwaltung wesentliche Nachteile.
    Ein Beispiel: Wenn zu viele Personen in der Wohnung leben oder wenn die Wohnung als Proberaum einer Band genutzt wird.

Für Familienmitglieder, Ehe- und Konkubinatspartner:innen ist ein Untermietvertrag nicht nötig.

Braucht es einen schriftlichen Vertrag für die Untermiete?

Rechtlich ist es nicht zwingend nötig, aber es wird empfohlen, immer einen Untermietvertrag abzufassen. Wie der gewöhnliche Mietvertrag ist zwar auch jener für die Untermiete nicht an eine spezielle Form gebunden, aber vor dem Einzug sollten alle Konditionen auf Papier festgehalten werden.

Wie viel soll für die Untermiete bezahlt werden?

Der Mietzins, welcher für die Untermiete anfällt, soll nicht unverhältnismässig sein. Wird nur ein Zimmer einer 4-Zimmer-Wohnung untervermietet, kann sicherlich nicht die Hälfte der Miete dafür geschuldet werden.

Unser Tipp: Wenn du nicht die ganze Wohnung untervermietest, berechnest du die Miete am besten pro Quadratmeter.

Neben dem Mietzins sollten auch die Neben-, Telefon- und Internetkosten aufgeteilt werden.

Wer von seinem Untermieter oder seiner Untermieterin eine Kaution verlangt, muss diese auf ein spezielles Mietzinskonto hinterlegen, welches auf den Namen der untermietenden Person läuft. Diese Kaution darf nicht mehr als drei Monatsmieten betragen.

Wenn der Mieter zum Vermieter wird

Mit dem Untermietvertrag übernimmt der Mieter gegenüber seinem Untermieter alle Rechte und Pflichten eines Vermieters.

Das heisst, er muss

Achtung: Als neue:r Vermieter:in haftest du weiterhin als Vertragspartner:in der Verwaltung für den gesamten Mietzins und eventuelle Schäden. Zerschlägt beispielsweise deine Untermieterin die Glaskeramikplatte des Herdes, schuldest du der Verwaltung die Kosten. Du kannst diese allerdings bei deiner Untermieter:in einfordern.

Die Dauer

Der Vertrag kann nicht länger dauern als das Hauptmietverhältnis. Aus diesem Grund ist eine Erstreckung des Untermietvertrages auch nur bis zum Ende des Hauptmietvertrages gültig.