Das Koppelungsgeschäft in der Schweiz

02.02.2023

Heutzutage sind Wohnungen so begehrt, dass mit dem Mietvertrag manchmal ein Koppelungsgeschäft verbunden ist: Nur wer die alte Waschmaschine kauft, bekommt den Mietvertrag. Dabei geht nicht immer alles mit rechten Dingen zu.

Das Koppelungsgeschäft in der Schweiz

Was ist ein Koppelungsgeschäft?

Als Koppelungsgeschäft bezeichnet man in der Schweiz eine Zusatzvereinbarung, von der das Zustandekommen oder die Weiterführung des Mietvertrags abhängig gemacht wird.

Der Mieter muss dabei gegenüber dem Vermieter oder einer Drittperson (oft der Vormieter) eine Verpflichtung übernehmen, die nicht unmittelbar mit dem Gebrauch der Mietsache zusammenhängt.

Ist ein Koppelungsgeschäft legal?

Rechtlich gesehen ist ein solches Koppelungsgeschäft nichtig, d.h. ungültig – es entfaltet also keinerlei Rechtswirkung und ist nicht zu beachten.

Die Abmachung, die dich zur Übernahme der alten Waschmaschine zwingt, ist ungültig: Du musst die Maschine nicht kaufen. Der Mietvertrag gilt trotzdem.

Im Artikel 254 OR steht klar, dass ein Koppelungsgeschäft beim Abschluss eines Mietvertrages ungültig ist.

Gibt es Grenzfälle?

Ein anderer «Klassiker» ist die Übernahme von Möbeln des Vormieters oder des Vermieters. Bekommst du den Mietvertrag nur, wenn du auch die alten Möbel kaufst, handelt es sich um ein nicht zulässiges Koppelungsgeschäft. Allerdings darfst du aus freien Stücken die Möbel kaufen.

Darf der Vermieter die Versicherungsgesellschaft vorschreiben?

In der Praxis geht es oft darum, dass der Vermieter von dir verlangt, die Privathaftpflichtversicherung bei einer bestimmten Gesellschaft abzuschliessen. Das darf er nicht. Der Mietvertrag ist gültig, auch wenn du woanders versichert bist.
Ein anderer Fall ist es aber, wenn der Vermieter lediglich den Abschluss eine Haftpflichtversicherung verlangt. Das ist okay, so lange du den Anbieter wählen kannst.