Kann ich als Mieter:in meine Steuerrechnung optimieren?

27.06.2023

Hauseigentümer:innen können ihre jährlichen Steuern mit diversen Abzügen für Unterhalt und Renovationen reduzieren. Doch wie sieht es bei den Mieter:innen aus?

Kann ich als Mieter:in meine Steuerrechnung optimieren?

Tatsache ist: Der Spielraum für eine optimierte Steuerrechnung ist gering. Als Wohnungsmieter:in kannst du deinen monatlichen Mietzins nicht von den Steuern abziehen – genauso wenig, wie du das Essen oder deine Kleider abziehen darfst. Denn die Miete gehört zu den normalen Lebenshaltungskosten. Diese sind unabhängig von der jeweiligen persönlichen Lebenssituation – und somit keine steuerlich abzugsfähigen Ausgaben.

Jetzt sagst du, dass sei unfair im Vergleich zu Hauseigentümer:innen? Dann vergiss nicht, dass Hauseigentümer:innen den sogenannten Eigenmietwert versteuern müssen, was zu einer beachtlichen Erhöhung der Steuerlast führen kann ­­– ohne dass konkret mehr Bareinkommen vorhanden ist.

Vorsorge als Sparweg

Wenn du nicht selbstständig erwerbstätig bist, musst du dich wohl oder übel mit den wenigen Möglichkeiten der Steuerreduktion abfinden: So kannst du zum Beispiel während deiner Erwerbstätigkeit in die Säule 3a investieren. Diese Gelder lassen sich dann vom steuerbaren Einkommen abziehen – und damit kannst du deine finanzielle Belastung etwas senken. Eine weitere Option ist der Einkauf ins BVG – in die zweite Säule. Ebenfalls kannst du die gestaffelte Auszahlung deiner Vorsorge im Rentenalter für steuerliche Vorteile nutzen. Durch mehrmalige Auszahlungen anstatt einer einmaligen lassen sich Tausende von Franken sparen.

Ausnahme Wochenaufenthalter

Ein Spezialfall sind Wochenaufenthalter:innen. Im Gegensatz zu normalen Mieter:innen dürfen diese einen bestimmen Betrag von der Steuer abziehen. Mehr dazu erfährst du in diesem Artikel.