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Was darf ich als Wohneigentümer von der Steuer abziehen?
Eigenheimbesitzer müssen für den Unterhalt ihrer Immobilie oft tief in die Tasche greifen. Umso wichtiger ist es, die steuerlichen Rechte und Pflichten gut zu kennen. Wir zeigen dir, was du vom steuerbaren Einkommen abziehen darfst und was nicht abzugsfähig ist.
Das darf von den Steuern abgezogen werden
Unterhalt und Renovierung
Grundsätzlich sind alle Kosten für Unterhalt und Renovierung des Eigenheims abzugsfähig. Dazu zählen werterhaltende Reparaturen, wie zum Beispiel Maler-, Garten- oder Renovierungsarbeiten.
Energiesparmassnahmen
Investitionen in Energiesparmassnahmen am Gebäude können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Wer beispielsweise in eine Fotovoltaik- oder Solaranlage installiert, darf die Kosten dafür von der Steuer abziehen. Fallen damit auch Spengler- bzw. Dachdeckerkosten an, sind diese als Gebäudeunterhalt abzugsfähig.
Schuldzinsen
Neben den Unterhaltkosten dürfen laut Schweizer Steuerrecht auch Schuldzinsen geltend gemacht werden – unabhängig davon, ob beim Eigentumserwerb eine Hypothek oder ein anderes verzinstes Darlehen aufgenommen wurde. Bei vermieteten Liegenschaften sind Baurechtszinsen ebenso abziehbar.
Das muss versteuert werden
Wertvermehrende Investitionen
Wertvermehrende Investitionen sind vom Grundsatz her nicht abzugsberechtigt. Baust du beispielsweise dein Badezimmer zu einer Wellness-Oase um, darfst du den wertvermehrenden Anteil nicht vom zu versteuernden Einkommen abziehen. Das gilt auch für Energiekosten. Der Bezug von Elektrizität, Gas, Öl oder Wasser zählt zu den normalen Lebenshaltungs- und Betriebskosten. Darunter fallen auch Gebühren für Telefon, Internet und TV.
Eigenmietwert
Versteuert werden muss auch der Eigenmietwert, also die zu erwarteten Mieteinnahmen. Grössere Sanierungen und Investitionen führen zu einer Erhöhung der Eigenmietwerte – was sich negativ auf die Steuerlast auswirken kann.
Voraussetzungen für die Wirksamkeit steuerlicher Abzüge
Eigenheimbesitzer:innen können in jedem Kanton der Schweiz zwischen einem Pauschalabzug oder einem Abzug der effektiven Kosten wählen. Die Pauschale beläuft sich in der Regel auf 10 bis 20 Prozent des Eigenmietwerts bzw. der Mietzinseinnahmen. Wenn du auf einen Pauschalabzug verzichtest und die effektiven Kosten als Grundlage bemisst, ist das Sammeln von Belegen unausweichlich. Sämtliche Rechnungen und Quittungen für abzugsberechtige Kosten müssen bei den Steuerbehörden eingereicht werden. Sind Belege unvollständig oder fehlen sie sogar, wird nur der Pauschalabzug zugelassen.
Fazit: Als Wohneigentümer:in kannst du Unterhaltskosten, energiesparende Investitionen und Schuldzinsen steuerlich geltend machen. Dabei hast du die Wahl zwischen pauschalen und differenzierten Abzügen. Was du hingegen versteuern musst, sind Kosten für Energie und Lebenshaltung sowie der Eigenmietwert, der durch Sanierungsmassnahmen steigen kann. Eigenheimbesitzer:innen sollten daher jede Investition in ihre Liegenschaft gut prüfen.