Terreno agricolo acquistare: Ehrendingen

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CHF 1’705’860.–
Landhausstrasse 4, 4663 Aarburg

Dreifamilienhaus mit Schopf und Garage

Wirtschaftliches Baualter45 Jahre = 1979Unter wirtschaftlichem Baualter versteht man das Alter einer Baute, unter Berücksichtigung des Erstellungsjahres, der Altersentwertung infolge Abnützung und Altersschäden, unzeitgemässen Ausbaustandes, sowie Verjüngung infolge Umbau und Renovation.Bei neueren Gebäuden ist das wirtschaftliche Alter in der Regel identisch mit dem effektiven Alter.Bei älteren Gebäuden, besonders wenn modernisiert wurde, ist das wirtschaftliche Alter zu bestimmen.Besonnung und AussichtDie Liegenschaft wird mehrheitlich gut besonnt, mit einer Einschränkungen durch den Zusammenbau mit der Nachbarliegenschaft.AusbaustandardKüchenEinbauküchen, jeweils mit einfacher Geräteausstattung: • Backofen, Glaskeramik-Kochfeld, Spülbecken, Kühlschrank (im EG Küche mit Geschirrspüler) Badezimmer • Waschtisch/Möbel, Spiegel, Duschwanne, Klosett, Handtuchradiator (im EG mit Doppelwaschtisch und Spiegelschrank) BodenbelägeDie Bodenbeläge sind gemischt und den verschiednen Nutzungen angepasst: • Laminat, Teppich, Platten BildungIn Aarburg können der Kindergarten, die Primarschule und die Oberstufe (Real-/Sekundar- und die Bezirksschule) besucht werden. Die nächstgelegenen Kantonsschulen (Gymnasien) befinden sich in Aarau und Zofingen.EinkaufsmöglichkeitenIm Ort besteht die Möglichkeit für den täglichen Einkauf. Für grössere Einkäufe stehen das nahe Oftringen, Olten, Zofingen und Rothrist zur Verfügung.

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CHF 2’030.–
5502 Hunzenschwil

Bauland in der Dorfkernzone inklusiv MFH-Projekt

Mehrfamilienhaus-Neubauprojekt mit 8 EinheitenModernes Mehrfamilienhaus-ProjektSehr interessantes, modernes Neubau-Projekt in der Dorfkernzone mit 7 Wohnungen und einem Büro.Es besteht keine Achitekturverpflichtung. Das Projekt kann so übernommen und angepasst werden. Maximal erlaubte Höhe bei Schrägdach 12.5 m, Fassadenhöhe 9.50 mDie Dorfkernzone D dient der Erhaltung des dörflichen Charakters des historischen Dorfkerns und dem Erhalt des typischen engen Strassenraumes. Sie ist bestimmt für Wohnen sowie nicht störende Gewerbebetriebe.Bei der Beurteilung des Bauvorhabens in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen; Stellung, Staffelung, Volumen, und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung. Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung von 30 Grad und 40 Grad aufzuweisen. Für untergeordnetet Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig. Hauptbauten sind in der ersten Bautiefe zu alten Schulweg, bzw. zur Dorfgasse giebelständig auszurichten. Für Nebenbauten und bei Kreuzgiebel sind Abweichungen zulässig. Die Gebäude, welche für den Erhalt des engen Strassenraums wichtig sind, sind im Bauzonenplan blau bezeichnet. Ersatzneubauten haben die Stellung und den Abstand zur Strasse zu beachten. Geringfügige Abweichungen sind aus verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Gründen möglich, sofern es für den Ortsbildschutz nicht wichtig ist. Alle Bauten und alle baulichen Massnahmen sowie Abbrüche von Bauten oder Bauteilen sind bewilligungspflichtig. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für Sende- und Empfangsanlagen.