Terrain à bâtir à vendre: 5323 (Rietheim)

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CHF 898’260.–
Leigrube, 4313 Möhlin

2 Baulandparzellen an bester Wohnlage - voll erschlossen und sofort bebaubar in Möhlin zu verkaufen

Objekt2 Grundstücke mit einer Fläche 510 - 540 m², voll erschlossen, mit optimaler Besonnung an bester WohnlageTopografieDas gesamte Grundstück weist eine leichte Hanglage auf.BauzoneWohnzone 1, Ausnützungsziffer 0.4, für weitere Details wird auf die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Möhlin verwiesen.LageAn bestmöglicher Lage auf dem Sonnenhügel von Möhlin, mit Weitsicht in den Schwarzwald und in die Jurahöhen. Die Grundstücke befinden sich im ruhigen Einfamilienhausquartier ohne Durchgangsverkehr. Die Landwirtschaftszone befindet sich lediglich 50 m entfernt und bietet zahlreiche Spazierwege. Schule und Kindergarten sind sehr sicher und bestens zu Fuss zu erreichen. In wenigen Gehminuten gelangt man ins Dorf mit diversen Einkaufsmöglichkeiten, Fachgeschäften, Banken, Post und Restaurants. Die nächste Bushaltestelle ist ca. 550 m entfernt mit guten Anbindungen in alle Richtungen. Zum Bahnhof gelangt man am schnellsten mit dem Fahrrad und braucht für die 1.6 km nur 6 Minuten. Mit dem Auto ist man unter einer Minute (ca. 450 Meter) auf der Landstrasse Richtung Wallbach/Mumpf, Zeiningen und Rheinfelden. Zum Autobahnanschluss in Rheinfelden fährt man nur 5 Minuten.Interessiert? Gerne senden wir Ihnen unsere ausführliche Dokumentation und stehen bei Fragen zur Verfügung.Möchten Sie den Wert Ihrer Immobilie wissen? Unser kostenloses und unverbindliches Immobilienbewertungstool hilft Ihnen gerne weiter unter https://www.remax.ch/de/immobilien/bewertenEine grosse Auswahl an Immobilien im Fricktal und in der ganzen Schweiz finden Sie auf www.remax.ch

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CHF 1’790.–
5502 Hunzenschwil

Bauland in der Dorfkernzone inklusiv MFH-Projekt

Mehrfamilienhaus-Neubauprojekt mit 8 EinheitenModernes Mehrfamilienhaus-ProjektSehr interessantes, modernes Neubau-Projekt in der Dorfkernzone mit 7 Wohnungen und einem Büro.Es besteht keine Achitekturverpflichtung. Das Projekt kann so übernommen und angepasst werden. Maximal erlaubte Höhe bei Schrägdach 12.5 m, Fassadenhöhe 9.50 mDie Dorfkernzone D dient der Erhaltung des dörflichen Charakters des historischen Dorfkerns und dem Erhalt des typischen engen Strassenraumes. Sie ist bestimmt für Wohnen sowie nicht störende Gewerbebetriebe.Bei der Beurteilung des Bauvorhabens in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen; Stellung, Staffelung, Volumen, und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung. Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung von 30 Grad und 40 Grad aufzuweisen. Für untergeordnetet Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig. Hauptbauten sind in der ersten Bautiefe zu alten Schulweg, bzw. zur Dorfgasse giebelständig auszurichten. Für Nebenbauten und bei Kreuzgiebel sind Abweichungen zulässig. Die Gebäude, welche für den Erhalt des engen Strassenraums wichtig sind, sind im Bauzonenplan blau bezeichnet. Ersatzneubauten haben die Stellung und den Abstand zur Strasse zu beachten. Geringfügige Abweichungen sind aus verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Gründen möglich, sofern es für den Ortsbildschutz nicht wichtig ist. Alle Bauten und alle baulichen Massnahmen sowie Abbrüche von Bauten oder Bauteilen sind bewilligungspflichtig. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für Sende- und Empfangsanlagen.