Terrain à bâtir à vendre: Tägerig

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CHF 1’309’930.–
5712 Beinwil am See

Sonniges Grundstück mit unverbaubarer Seesicht

Eine echte Rarität: An herrlicher Seesicht-Lage in einer der beliebtesten Wohngemeinden im Kanton bietet dieses Grundstück die perfekte Grundlage, Ihre Vision zu realisieren. Zum Verkauf Eine echte Rarität: An herrlicher Seesicht-Lage in einer der beliebtesten Wohngemeinden im Kanton bietet dieses Grundstück die perfekte Grundlage, Ihre Vision zu realisieren. Zum Verkauf stehen zwei Parzellen, die Sie entweder getrennt oder zusammen erwerben können. Parzelle A verfügt über 935 m² Grundstückfläche. Sie befindet sich in der Bauzone W2b mit Höhenbeschränkung auf ein Geschoss. Hier ist ein Bungalow realisierbar.Parzelle B ist 1'139 m² gross. Auch dieses Grundstück befindet sich in der Bauzone W2b. Es sind bis zu drei Einheiten realisierbar. Für beide Grundstücke sind erste Studien vorhanden. Was auch immer Sie vorhaben: Ruhig und privat gelegen, nur wenige Gehminuten vom Dorfzentrum und vom See entfernt, ist die Lage überaus attraktiv. Ob für den Eigengebrauch oder als Anlage, hier investieren Sie in einen langfristigen Wert.Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich zum Grundstück, die angrenzende Landhausvilla zu erwerben.stehen zwei Parzellen, die Sie entweder getrennt oder einzeln erwerben können. Parzelle A verfügt über 935 m² Grundstückfläche. Sie befindet sich in der Bauzone W2b mit Höhenbeschränkung auf ein Geschoss. Hier ist ein Bungalow realisierbar.Parzelle B ist 1'139 m² gross. Auch dieses Grundstück befindet sich in der Bauzone W2b. Es sind bis zu drei Einheiten realisierbar. Für beide Grundstücke sind erste Studien vorhanden. Was auch immer Sie vorhaben: Ruhig und privat gelegen, nur wenige Gehminuten vom Dorfzentrum und vom See entfernt, ist die Lage überaus attraktiv. Ob für den Eigengebrauch oder als Anlage, hier investieren Sie in einen langfristigen Wert.

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CHF 2’030.–
5502 Hunzenschwil

Bauland in der Dorfkernzone inklusiv MFH-Projekt

Mehrfamilienhaus-Neubauprojekt mit 8 EinheitenModernes Mehrfamilienhaus-ProjektSehr interessantes, modernes Neubau-Projekt in der Dorfkernzone mit 7 Wohnungen und einem Büro.Es besteht keine Achitekturverpflichtung. Das Projekt kann so übernommen und angepasst werden. Maximal erlaubte Höhe bei Schrägdach 12.5 m, Fassadenhöhe 9.50 mDie Dorfkernzone D dient der Erhaltung des dörflichen Charakters des historischen Dorfkerns und dem Erhalt des typischen engen Strassenraumes. Sie ist bestimmt für Wohnen sowie nicht störende Gewerbebetriebe.Bei der Beurteilung des Bauvorhabens in Bezug auf ihre Einordnung in das Orts- und Strassenbild orientiert sich der Gemeinderat am Charakter der historischen Überbauung und Umgebung. Insbesondere sind folgende Kriterien zu prüfen; Stellung, Staffelung, Volumen, und kubische Erscheinung, Dachgestaltung, Dachaufbauten, Material- und Farbwahl sowie die Gestaltung der Umgebung. Es sind nur Schrägdächer wie Sattel-, Krüppelwalm- und Walmdächer zulässig. Die Schrägdächer haben in der Regel eine Neigung von 30 Grad und 40 Grad aufzuweisen. Für untergeordnetet Gebäudeteile und Kleinbauten sind abweichende Dachneigungen sowie andere Dachformen zulässig. Hauptbauten sind in der ersten Bautiefe zu alten Schulweg, bzw. zur Dorfgasse giebelständig auszurichten. Für Nebenbauten und bei Kreuzgiebel sind Abweichungen zulässig. Die Gebäude, welche für den Erhalt des engen Strassenraums wichtig sind, sind im Bauzonenplan blau bezeichnet. Ersatzneubauten haben die Stellung und den Abstand zur Strasse zu beachten. Geringfügige Abweichungen sind aus verkehrstechnischen und verkehrsplanerischen Gründen möglich, sofern es für den Ortsbildschutz nicht wichtig ist. Alle Bauten und alle baulichen Massnahmen sowie Abbrüche von Bauten oder Bauteilen sind bewilligungspflichtig. Diese Bestimmung gilt insbesondere auch für Sende- und Empfangsanlagen.

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