Nach dem Kauf: Pflichten der Hauseigentümer:innen

Nach dem Kauf: Pflichten der Hauseigentümer:innen

17.02.2023

Es ist so weit, der Kauf der Immobilie ist abgeschlossen und du freust dich auf den Einzug. Doch Achtung: Du bist nun nicht nur Hauseigentümer:in, sondern agierst auch als Hausverwaltung. Auf was du bei deinen neuen Pflichten achten solltest.

Nach dem Kauf: Pflichten der Hauseigentümer:innen

Der Erwerb eines Hauses gibt dir zum einen grosse Freiheit: Auf dem eigenen Grundstück kannst du – im Rahmen der Rechtsordnung – alles machen, was du willst. Das sollte Hauseigentümer:innen aber nicht dazu verleiten, die Liegenschaft zu vernachlässigen. Wir haben für dich die Pflichten der Hauseigentümer:innen zusammengefasst.

Genereller Unterhalt des Hauses

Als Mieter:in einer Wohnung hast du das Privileg, dir um den Unterhalt eines Hauses absolut keine Gedanken machen zu müssen. Reinigung, Sträucher nachschneiden, Abfall-Entsorgung, Heizung etc. - das alles fällt klar in den Zuständigkeitsbereich des Eigentümers bzw. der Eigentümerin und ist dessen oder deren Pflicht. Wenn du dich nicht selbst um den ständigen Unterhalt kümmern möchtest, kannst du natürlich eine professionelle Verwaltung oder eine:n Hauswart:in verpflichten.

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Kontrollen gehören auch zum Unterhalt

Kontrollen, die im Zusammenhang mit Sicherheit stehen – zum Beispiel die regelmässige Inspektion der Elektroinstallationen – zählen auch zum Unterhalt. Die Durchführung ist in der Verordnung über die elektrischen Niederspannungsinstallationen (NIV) vorgeschrieben und muss von dir als Hauseigentümer:in selbst arrangiert werden. Mit der Luftreinhalteverordnung (LRV) verlangt der Bund zudem die regelmässige Kontrolle von Öl- und Gas-Heizungen sowie von Holzfeuerungen durch den Kaminfeger. Damit stellst du sicher, dass die Emissionen deiner Heizung die Limite für eine gute Luftqualität nicht überschreiten.

Es ist zudem sinnvoll, alle fünf Jahre das Leitungsnetz durchzuspülen und die Entwässerungspumpen von einer Sanitärfirma kontrollieren zu lassen.

Dritte dürfen nicht zu Schaden kommen

Als Eigentümer:in hast du eine sogenannte Verkehrssicherungspflicht und musst die Rechte Dritter wahren. Dies bedeutet, dass du dein Haus plus Umschwung so bewirtschaften musst, dass niemand zu Schaden kommen kann. Dies kann die Sicherung des Daches und der Hausfassade bedeuten, aber auch das Entfernen von Schnee und Eis auf Geh- und Zuwegen oder die gute Beleuchtung von Treppen und Treppengeländern. Denn: Sollte sich jemand auf deinem Grundstück verletzen, wirst du (bzw. deine Versicherung) dafür haften.

Nachbarrecht: Schutz vor übermässiger Beeinträchtigung

Die Pflege und der Unterhalt des eigenen Grundstücks hängen auch mit dem Nachbarrecht bzw. den nachbarrechtlichen Bestimmungen (ZGB Art. 679 und 684ff.) zusammen. Gemäss dem ZGB-Artikel darf ein:e Hauseigentümer:in sein:ihr Eigentum nur so nutzen, dass die Nachbarn nicht übermässig beeinträchtigt oder sogar geschädigt werden.

Eine Beeinträchtigung oder Schädigung kann durch lästige Gerüche (Komposthaufen direkt an der Grundstücksgrenze, Abfall im Garten), Staub, Rauch oder Russ sowie durch Abwasser, Lärm und sogar durch eine Verletzung des ästhetischen Empfindens passieren. Ein Gericht muss schliesslich die beanstandeten Immissionen überprüfen.

Auch die Pflege des Gartens – beispielsweise das Zurückschneiden der Pflanzen an der Grundstücksgrenze – geht aus diesen Bestimmungen hervor.

Werterhaltung der Immobilie durch den Eigentümer bzw. die Eigentümerin

Abgesehen von rechtlichen Aspekten ist auch der Werterhalt ein entscheidender Faktor für den Unterhalt eines Hauses. Vernachlässigt nämlich ein:e Eigentümer:in den Unterhalt über längere Zeit, sinkt der Wert einer Immobilie, was bei einem möglichen Wiederverkauf zum Problem werden kann. Neben der Pflege der Innenräume sollte ein:e Eigentümer:in deshalb auch das Dach und die Fassade pflegen und allenfalls sanieren lassen.

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