Zügeltage Schweiz: Wann sie sind und worauf du Anspruch hast

12.10.2023

Du ziehst bald in eine neue Wohnung um? Dann solltest du genau wissen, wie die Zügeltage in der Schweiz geregelt sind. In diesem Beitrag erfährst du die genauen Termine in allen Kantonen und ob du Anspruch auf einen freien Tag für deinen Umzug hast.

Zügeltage Schweiz: Wann sie sind und worauf du Anspruch hast

Inhaltsverzeichnis

Bekomme ich am Zügeltag frei?
Habe ich am Zügeltag Anspruch auf meinen Lohn?
Wann sind die offiziellen Zügeltage in der Schweiz?
Was bedeuten ortsübliche Kündigungstermine für meinen Umzug?

Umziehen bedeutet oft viel Vorfreude – aber auch viel Arbeit. Denn bevor der Umzug starten kann, gibt es erstmal jede Menge Organisatorisches zu klären: Umzugstag festlegen, Umzugskartons besorgen und dann auch noch alle Kündigungstermine und Fristen im Blick behalten.

Klingt stressig? Dann bist du hier genau richtig. Wir können dich zwar nicht beim Packen unterstützen, aber wir helfen dir dabei, deinen Umzug entspannter zu gestalten. Erfahre alles über deine rechtlichen Ansprüche am Zügeltag sowie die ortsüblichen Kündigungstermine in deinem Kanton.

Bekomme ich am Zügeltag frei?

Ja, du hast für deinen Umzug einen freien Tag zugute. Das Gesetz schreibt vor, dass Arbeitgeber:innen für besondere Anlässe ein Anrecht auf Freizeit gewähren müssen. Das schliesst den Umzug mit ein. Gemäss dem privaten Arbeitsrecht (OR Art. 329 Abs. 3) steht dir somit ein freier Tag zu, wenn du umziehst.

Dein:e Arbeitgeber:in muss dir zwar frei geben, aber nicht unbedingt an dem Tag, an dem du möchtest. Sprich den Bezug des Zügeltags also möglichst frühzeitig mit deinen Vorgesetzten ab. Besonders dann, wenn du ein Umzugsunternehmen beauftragen willst, sonst musst du den Auftrag im schlimmsten Fall kurzfristig stornieren.

Gut zu wissen: Du musst nicht genau an deinem freien Tag zügeln. Du kannst die Zeit auch nutzen, um alles in Ruhe einzupacken oder in der neuen Wohnung einzuräumen.

Habe ich am Zügeltag Anspruch auf meinen Lohn?

Ob du am Zügeltag bezahlt wirst, hängt von deinem Gesamtarbeitsvertrag oder deinem Arbeitsvertrag ab und ob du im Monatslohn oder im Stundenlohn angestellt bist.

Arbeitnehmer:innen im Monatslohn erhalten im Normalfall ihren Lohn, da die Abwesenheit als bezahlte Arbeitszeit gilt.

Arbeitnehmer:innen im Stundenlohn erhalten ihren Lohn nur dann, wenn der Umzug unfreiwillig ist, und sie ihre jährlich erlaubte Abwesenheitsdauer noch nicht ausgeschöpft haben (Art. 324a OR). Ein Beispiel für einen unfreiwilligen Umzug ist eine Zwangsräumung.

Im ersten Arbeitsjahr beträgt die maximale Abwesenheitsdauer 3 Wochen. Danach richtet sie sich nach der Dauer des Arbeitsverhältnisses und individuellen Abmachungen mit den Vorgesetzten. Dies schliesst andere Abwesenheitsgründe wie Krankheit, Schwangerschaft oder Militärdienst mit ein. Die Ferien sind ausgenommen.

Tipp: Du hast die Möglichkeit, mit deinem Arbeitgeber oder deiner Arbeitgeberin entsprechende vertragliche Vereinbarungen zu treffen, damit du am Zügeltag bezahlt wirst.

Wann sind die offiziellen Zügeltage in der Schweiz?

Um deinen Umzug optimal zu planen, ist es natürlich von Vorteil, die offiziellen Zügeltermine in deinem Kanton oder deiner Gemeinde zu kennen. Denn diese unterscheiden sich je nach Kanton und Gemeinde.

Wichtig: Die im Mietvertrag vereinbarten Kündigungstermine haben immer Vorrang. Nur wenn der Vertrag keine Angaben dazu macht, treten die ortsüblichen Kündigungstermine in Kraft. Des Weiteren musst du auf die Kündigungsfrist achten. Willst du vor Ablauf der Frist umziehen? Dann musst du ausserterminlich kündigen.

Im Folgenden haben wir für dich alle Regelungen in den Kantonen aufgelistet.

Zügeltage am Ende jedes Monats

  • Glarus
  • Jura (einzelne Gemeinden haben weniger Zügeltage)
  • Tessin (einzelne Gemeinden haben weniger Zügeltage)

Zügeltage am Ende jedes Monats, ausser dem 31. Dezember

  • Appenzell Ausserrhoden
  • Appenzell Innerrhoden
  • Basel-Landschaft
  • Basel-Stadt
  • Bern (einzelne Gemeinden haben weniger Zügeltage)
  • Schaffhausen
  • Schwyz
  • St. Gallen
  • Thurgau (einzelne Gemeinden haben weniger Zügeltage)
  • Uri

Zügeltage am 31. März, 30. Juni und 30. September

  • Aargau
  • Freiburg
  • Graubünden (einzelne Gemeinden haben weniger Zügeltage)
  • Neuenburg
  • Nidwalden
  • Obwalden
  • Solothurn (einzelne Gemeinden haben mehr Zügeltage)
  • Zug
  • Zürich (einzelne Gemeinden haben weniger Zügeltage)

Zügeltage am 1. Juli und 1. Oktober

  • Waadt (einzelne Gemeinden haben mehr Zügeltage)

Keine ortsüblichen Kündigungstermine

In diesen Kantonen kannst du deine Wohnung auf Ende jedes Monats kündigen, sofern du die minimale Kündigungsfrist einhältst.

  • Genf
  • Luzern
  • Wallis

Weitere Informationen zu den offiziellen Kündigungsterminen in der Schweiz findest du hier. Detaillierte Angaben für jede Gemeinde findest du auf der Webseite des Mieterinnen- und Mieterverbandes. Du kannst im Suchfeld einfach die Postleitzahl deiner Gemeinde eingeben.

Was bedeuten ortsübliche Kündigungstermine für meinen Umzug?

Die ortsüblichen Kündigungstermine solltest du immer im Blick behalten, denn sie können einen Einfluss auf deine Umzugsplanung und -kosten haben.

Wenn du an einem offiziellen Termin umziehst, sind mehr freie Mietwohnungen ausgeschrieben. Und wo mehr Angebot ist, sind oft auch die Preise niedriger.

Um diese Zeit ist jedoch auch die Nachfrage nach Reinigungs- oder Umzugsfirmen sowie Lieferwagen grösser. Plane also früh genug, wenn du an diesen Terminen zügeln möchtest. Sonst gehst du das Risiko ein, dass viele Betriebe schon ausgebucht sind.

Wir wünschen dir viel Erfolg bei deinem Umzug! Und denk dran: Eine gute Planung ist der Schlüssel zum Erfolg.

Brauchst du Hilfe bei der Umzugsplanung oder der Wohnungsübergabe? Wir helfen dir dabei!