Umzug: Anmelden bei der Gemeinde

17.02.2023

Du wohnst nach dem Umzug in einer anderen Gemeinde? Dann musst du dich bei deren Einwohnerkontrolle anmelden. Je nach Gemeinde hast du dafür 8 bis 14 Tage Zeit.

Umzug: Anmelden bei der Gemeinde

In der Schweiz gibt es 2352 Gemeinden. Je nachdem, wohin du in der Schweiz ziehst, gelten andere Richtlinien.

Eines ist aber überall gleich: Du musst dich bei der alten Wohngemeinde ab- und bei der neuen anmelden.

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Persönlich anmelden oder via Internet

In den meisten Fällen musst du dich persönlich innerhalb von 8 bis 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle melden. An manchen Orten kannst du dich auch schriftlich oder via Online-Formular anmelden.

Die Anmeldegebühr kostet normalerweise zwischen 20 und 40 Franken. Du kannst sie gleich vor Ort begleichen.

Achtung: Auch wer innerhalb der Wohngemeinde umzieht, muss die Adressänderung der Einwohnerkontrolle fristgerecht melden.

Heimatschein ist am aktuellen Wohnort deponiert

Der Heimatschein ist eine Urkunde, die unbefristet gültig ist und vom Zivilstandesamt Ihres Heimatortes ausgestellt wurde. Der Heimatschein muss immer beim aktuellen Wohnort hinterlegt sein.

Von vielen Gemeinden wird der Heimatschein direkt an den neuen Wohnort geschickt. So musst du dich nicht mehr darum kümmern.

Neben Heimatschein sind auch andere Unterlagen nötig

Je nach Gemeinde werden andere Unterlagen für die Anmeldung verlangt. Am besten rufst du vorher auf der Amtsstelle an oder liest die Angaben im Internet, damit du weisst, was du mitbringen musst. Unter anderem können folgende Dokumente verlangt werden:

  • Heimatschein
  • Amtlicher Ausweis wie Pass, Identitätskarte oder Führerausweis
  • Mietvertrag
  • Familienbüchlein (für verheiratete Paare mit Kindern)
  • AHV-Ausweis
  • Geburtsschein (für Kinder von ledigen Personen)
  • Scheidungsurteil
  • Dienst- oder Zivilschutzbüchlein (für Dienstpflichtige)
  • Krankenversicherungsausweis