- Wohnungsbesichtigung: Was du beachten solltest
- Die erste eigene Wohnung: Checkliste & Tipps
- Das kostet ein Auszug aus dem Hotel Mama
- WG gründen – das gilt es zu beachten
- Was gilt als halbes Zimmer?
- Unterschied 1-Zimmer-Wohnung und Studio
- Checklisten für den Umzug
- Umzug: So hast du die Kosten im Griff
- Zügeltage Schweiz: Wann sie sind und worauf du Anspruch hast
- Umzug: Anmelden bei der Gemeinde
- Neue Adresse: Wen muss ich informieren?
- Wohnsitzwechsel - wo bin ich steuerpflichtig?
- Sich den neuen Nachbarn vorstellen
- Betreibungsauszug über Dritte einholen
- Virtuelle Wohnungsbesichtigung
- Vermieter:innen müssen sich anmelden
- Nachmieter:in per Einschreiben melden
- Umzug in die Schweiz: Welche Lohnabzüge werden gemacht?
- 10 Tipps für ein erfolgreiches Inserat
- Gemeinderatgeber
- Sofa entsorgen – das musst du wissen
- Klavier zügeln
Wohnsitzwechsel - wo bin ich steuerpflichtig?
In der Schweiz dürfen Kantone und Gemeinden die Steuern selber festlegen. Auch bei gleichbleibendem Einkommen zahlst du daher je nach Wohnort unterschiedlich hohe Steuern. Entscheidend ist das Umzugsdatum.
Umzug im gleichen Kanton
Vorwiegend gilt: Du bezahlst deine Steuern für das ganze Jahr in der Gemeinde, in der du am 31. Dezember wohnst. Dies trifft für die folgenden Kantone zu:
- Aargau
- Basel-Landschaft
- Basel-Stadt
- Bern
- Genf
- Jura
- Luzern
- Schaffhausen
- Schwyz
- St. Gallen
- Tessin
- Thurgau
- Waadt
In folgenden Kantonen ist die Regel ähnlich, Stichtag ist dort allerdings der 1. Januar. Du bezahlst die Steuern für das ganze Jahr in der Gemeinde, in der du am 1. Januar gewohnt hast:
- Zürich
- Glarus
- Nidwalden
- Obwalden
Freiburg und Neuenburg sind die Ausnahme: Die Steuern werden anteilig auf die Gemeinden aufgeteilt. Du bezahlst deine Steuern also in beiden Gemeinden, in denen du während dieses Jahres gewohnt hast.
Umzug in einen anderen Kanton
Zügelst du in einen anderen Kanton, bezahlst du die Steuern immer dort, wo du am 31. Dezember wohnst. Hier entscheidet allerdings der Stichtag. Beispiel: Falls du zehn Monate im Kanton Schwyz (tiefer Steuerfuss) gelebt hast und im November in den Kanton Genf (hoher Steuerfuss) zügelst, musst du die Steuern für die ganzen zwölf Monate dem Kanton Genf bezahlen – nicht nur für zwei Monate. Falls du mit dem Umzug bis im Januar wartest, sparst du viel Geld. Aber es gilt auch der umgekehrte Fall: Wenn du zehn Monate in einem teuren Kanton lebst und im November in einen Tiefsteuerkanton umziehst, kommst du günstig weg – obwohl du nur acht Wochen am neuen Ort gewohnt hast.