Hauswartsaufgaben bei Stockwerkeigentum

24.02.2023

Ein:e Hauswart:in erledigt die Wartung der gemeinschaftlichen Bereiche beim Stockwerkeigentum. Die genauen Aufgaben werden von der Verwaltung oder den Eigentümer:innen in einem Pflichtenheft geregelt.

Hauswartsaufgaben bei Stockwerkeigentum

Verfügt deine Stockwerkeigentümerschaft über eine speziell eingesetzte Verwaltung, so hat diese den Zustand der Liegenschaft zu kontrollieren. Dazu gehören die Hauswartung sowie der Gartenunterhalt.

Von Vorteil ist es daher, dass die Verwaltung Serviceverträge mit einem Hauswart sowie mit einer Gärtnerin abschliesst.

Anstellung des Hauswarts ist Aufgabe der Verwaltung

Die Anstellung sowie die Beaufsichtigung eines allfälligen Hauswarts gehört zum Aufgabenbereich der Verwaltung.

Diese schliesst mit ihm einen Hauswartvertrag ab und regelt in einem Pflichtenheft dessen genauen Aufgaben. Darunter fallen beispielsweise die Bewirtschaftung und Wartung der Heizung oder das Schneeräumen im Winter.

Übernimmt ein: einzelne:r Stockwerkeigentümer:in die Verwaltungsaufgaben oder werden diese unter mehreren Eigentümer:innen aufgeteilt, so sind entsprechend sie für die Anstellung und Beaufsichtigung des Hauswarts zuständig.

Hauswartslohn über gemeinschaftliche Kosten abgerechnet

Die Verwaltung der Liegenschaft bezahlt schliesslich auch den Lohn des Hauswarts, der sich aus den Beiträgen an die gemeinschaftlichen Kosten der Stockwerkeigentümer:innen zusammensetzt. Diese wiederum richten sich nach der Höhe der Wertquoten und werden jeweils im Voraus bezahlt. Da es sich beim Hauswartvertrag um einen Arbeitsvertrag handelt, müssen ebenfalls Beiträge an die Sozialversicherung bezahlt werden.

Aufgabenbereich des Hauswarts

Der Hauswart einer Stockwerkeigentümerschaft ist grundsätzlich für die Reinigung sowie die Betreuung der gemeinschaftlichen Teile und für Umgebungsarbeiten verantwortlich. Im Hauswartsvertrag werden die genauen Pflichten festgehalten, die dementsprechend variieren können.

Zu den Aufgaben gehören beispielsweise:

  • Reinigung und Instandhaltung von Lift, Treppenhaus und Eingangsbereich
  • Bewirtschaftung von Sicherungs- und Tankanlagen
  • Wartung von gemeinschaftlicher Waschmaschinen oder auch Heiz- und Wasseraufbereitungsanlagen
  • Überwachung von Service- und Reparaturarbeiten an der gemeinschaftlichen Sache
  • Umgebungsarbeiten wie Pflege der Grünanlage oder Schneeräumen im Winter

Achtung Sonderrechtsräume: Was hingegen die Sonderrechtsräume anbelangt, ist nicht der Hauswart zuständig. Denn für den Unterhalt sowie bauliche Massnahmen ist der jeweilige Stockwerkeigentümer bzw. die -eigentümerin selbst und auf eigene Kosten zuständig.