Verkaufspreis
CHF 740'000.–
"Bauparzelle in Wohngebiet in Avry-sur-Matran"
Adresse
Impasse des Agges 20, 1754 Avry-sur-MatranWegzeit
- 13 min.Station: Avry-Matran
Umgebungsinformationen
Supermarkt
6 min.ALDIApotheke
8 min.En plein coeur Kinésiologie - Emma ClémentSchule
8 min.Ecole primaire AvryÖffentliche Verkehrsmittel
5 min.Avry-sur-Matran
Die Zeiten beziehen sich auf die Strecke zu Fuss.
Preis
- Kaufpreis:
- CHF 740'000.–
Hauptangaben
- Verfügbarkeit:
- Sofort
- Objekttyp:
- Bauland
- Grundstücksfläche:
- 928 m2
Dokumente (0)
Beschreibung
Wir haben das Vergnügen, Ihnen diese Bauparzelle von 928 m2 anzubieten, die eine alte, ausgebaut werden könnende Haus enthält, die renoviert oder abgerissen werden kann, in einem Wohngebiet mit geringer Dichte.
Dieses liegt im Herzen eines Wohnviertels der Gemeinde Avry, nur wenige Schritte von den Geschäften (Avry-Centre) und den Annehmlichkeiten entfernt.
Als Information könnte das Grundstück 2 Villen mit 4,5 Zimmern beherbergen und jede könnte über 2 Parkplätze verfügen, vorausgesetzt, die zuständigen Behörden erteilen eine günstige Genehmigung.
Die kommunale Bauordnung definiert den Typ der auf der Parzelle zulässigen Bauweise wie folgt:
IBUS: 0,60
IOS: 0,35
Abstand zu den Grenzen: h/2 mindestens 4 Meter
Gesamthöhe: 8 Meter
Anzahl der Ebenen: Zwei plus Dachboden, Attikawohnung oder bewohnbarer Keller. Ein bewohnbarer Keller ist auf einem Grundstück mit einer durchschnittlichen Neigung von über 10% zulässig, seine bewohnbare Fläche darf die 25% der Fläche des Erdgeschosses nicht überschreiten.
Die oben genannten Informationen sind über diesen Link zugänglich: hier
Wir stehen Ihnen natürlich bei Fragen oder für einen Besuch vor Ort zur Verfügung!
Dieses liegt im Herzen eines Wohnviertels der Gemeinde Avry, nur wenige Schritte von den Geschäften (Avry-Centre) und den Annehmlichkeiten entfernt.
Als Information könnte das Grundstück 2 Villen mit 4,5 Zimmern beherbergen und jede könnte über 2 Parkplätze verfügen, vorausgesetzt, die zuständigen Behörden erteilen eine günstige Genehmigung.
Die kommunale Bauordnung definiert den Typ der auf der Parzelle zulässigen Bauweise wie folgt:
IBUS: 0,60
IOS: 0,35
Abstand zu den Grenzen: h/2 mindestens 4 Meter
Gesamthöhe: 8 Meter
Anzahl der Ebenen: Zwei plus Dachboden, Attikawohnung oder bewohnbarer Keller. Ein bewohnbarer Keller ist auf einem Grundstück mit einer durchschnittlichen Neigung von über 10% zulässig, seine bewohnbare Fläche darf die 25% der Fläche des Erdgeschosses nicht überschreiten.
Die oben genannten Informationen sind über diesen Link zugänglich: hier
Wir stehen Ihnen natürlich bei Fragen oder für einen Besuch vor Ort zur Verfügung!

Gratis
Erstelle ein Konto für noch mehr Möglichkeiten
Mit einem Konto verwaltest du deine Favoriten auf allen Geräten, behältst den Überblick über deine Suchabos und verpasst kein Update mehr. Alles, was du für deine Immobiliensuche brauchst – an einem Ort!
Besichtigung
Kontakt für Besichtigung
Laurent Champé
Kontakt
- Inseratenummer
- 4003128687
- Objekt-Ref.
- 68.40.06.001





