Verkaufspreis
CHF 740'000.–
"Bauparzelle in Wohngebiet in Avry-sur-Matran"
Adresse
Impasse des Agges 20, 1754 Avry-sur-MatranWegzeit
Neu- 13 min.Station: Avry-Matran
Umgebungsinformationen
Supermarkt
6 min.ALDIApotheke
8 min.En plein coeur Kinésiologie - Emma ClémentSchule
8 min.Ecole primaire AvryÖffentliche Verkehrsmittel
5 min.Avry-sur-Matran
Die Zeiten beziehen sich auf die Strecke zu Fuss.
Preis
- Kaufpreis:
- CHF 740'000.–
Hauptangaben
- Verfügbarkeit:
- Sofort
- Objekttyp:
- Bauland
- Grundstücksfläche:
- 928 m2
Dokumente (0)
Beschreibung
Wir haben den Vorteil, Ihnen diese Bauparzelle von 928 m2 anzubieten, die eine alte, ausgebautete Villa enthält, die renoviert oder abgerissen werden kann, in einem Wohngebiet mit geringer Dichte.
Letztere liegt im Herzen eines Wohnviertels der Gemeinde Avry, nur wenige Schritte von den Geschäften (Avry-Centre) und den Annehmlichkeiten entfernt.
Als Information könnte das Grundstück 2 Villen mit 4,5 Zimmern beherbergen und jede könnte über 2 Parkplätze verfügen, vorausgesetzt, die zuständigen Behörden erteilen eine günstige Genehmigung.
Die kommunale Bauordnung definiert den Typ der auf der Parzelle zulässigen Bauweise wie folgt:
IBUS: 0,60
IOS: 0,35
Abstand zu den Grenzen: h/2 Mindestens 4 Meter
Gesamthöhe: 8 Meter
Anzahl der Ebenen: Zwei plus Dachboden, Attika oder bewohnbarer Keller. Ein bewohnbarer Keller ist auf einem Grundstück mit einer durchschnittlichen Neigung von mehr als 10% zulässig, seine bewohnbare Fläche darf die 25% der Fläche des Erdgeschosses nicht überschreiten.
Die oben genannten Informationen sind über diesen Link zugänglich: hier
Wir stehen Ihnen natürlich für Fragen oder für einen Besuch vor Ort zur Verfügung!
Letztere liegt im Herzen eines Wohnviertels der Gemeinde Avry, nur wenige Schritte von den Geschäften (Avry-Centre) und den Annehmlichkeiten entfernt.
Als Information könnte das Grundstück 2 Villen mit 4,5 Zimmern beherbergen und jede könnte über 2 Parkplätze verfügen, vorausgesetzt, die zuständigen Behörden erteilen eine günstige Genehmigung.
Die kommunale Bauordnung definiert den Typ der auf der Parzelle zulässigen Bauweise wie folgt:
IBUS: 0,60
IOS: 0,35
Abstand zu den Grenzen: h/2 Mindestens 4 Meter
Gesamthöhe: 8 Meter
Anzahl der Ebenen: Zwei plus Dachboden, Attika oder bewohnbarer Keller. Ein bewohnbarer Keller ist auf einem Grundstück mit einer durchschnittlichen Neigung von mehr als 10% zulässig, seine bewohnbare Fläche darf die 25% der Fläche des Erdgeschosses nicht überschreiten.
Die oben genannten Informationen sind über diesen Link zugänglich: hier
Wir stehen Ihnen natürlich für Fragen oder für einen Besuch vor Ort zur Verfügung!

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Besichtigung
Kontakt für Besichtigung
Laurent Champé
Kontakt
- Inseratenummer
- 4003128687
- Objekt-Ref.
- 68.40.06.001





