Terreno commerciale acquistare: Rosshäusern

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CHF 1’476’000.–
Golpisbergstrasse, 3512 Walkringen

Attraktive Baulandparzelle an leicht erhöhter Aussichtslage

Das Bauland liegt an leicht erhöhter, sonniger Aussichtslage im Dorfkern von Walkringen. Die Parzelle mit rund 2'500 m² bietet Potenzial für verschiedene Nutzungsmöglichkeiten. Von einer Wohnüberbauung mit Einfamilienhäusern, Doppel-Einfamilienhäusern und/oder Mehrfamilienhäusern - hier ist vieles realisierbar. Die Gemeinde Walkringen liegt an einer ideale Verkehrslage an der Burgdorf-Thun-Strasse sowie an der BLS-Linie Solothurn-Burgdorf-Thun.Auszug BaureglementDas Bauland befindet sich in der Ortkernschutzzone von Walkringen. Folgende Nutzungsart gilt gemäss dem Baureglement der Gemeinde Walkringen: Ortskerne, die in ihrer Gesamterscheinung, ihren traditionellen Elementen und charakteristischen Einzelheiten sowie in ihren Strassenraum- und Platzverhältnissen weitgehend zu erhalten sind. Einzelne Ergänzungen von Gebäuden und Gebäudegruppen sind möglich.Wohn-, Geschäfts- und Dienstleistungsbetriebe. Gewerbe- und Landwirtschaftsbetriebe sind im Rahmen der Lärmschutzverordnung zugelassen. Anbauten, Kleinbauten und Neubauten können nur bewilligt werden, wenn sie: a) den Schutzzweck der gesamten Kernzone und der einzelnen Objekte nicht beeinträchtigen;b) das einheitliche Strassen- und Platzbild sinnvoll ergänzen;c) sich gut in das Ortsbild integrierenFür Bauvorhaben ist die Bauvoranfrage bei der Gemeinde empfohlen, da für die betroffene Parzelle teilweise noch das alte Baureglement von 2004 gilt. Hier die Präzisierung der involvierten Raumplanerin über die aktuelle Sachlage: "Es wurde dannzumal eine ZPP a Walkringen Dorf vorgeschlagen, die dann aber nie über den Planungsstand hinauskam. Um den Perimeter verdichtet bebauen zu können, wäre eine ZPP sinnvoll und anzustreben (aber nicht zwingend) - dies müsste aber von den Grundeigentümern initiiert und geplant werden. Die Parzellen 1281 und 243 können individuell beplant werden. Die Grundeigentümer können heute nach den Vorschriften des GBR 2004 bauen (d.h. gemäss Kernzone K2) und zweigeschossige Bauten mit einer MAXIMALEN Ausnützungsziffer von 0.65 erstellen. Eine MINIMALE Ausnützung gibt es gemäss den alten Vorschriften nicht. Dazu wird die Sistierung mittels Schreiben an den Kanton aufgehoben. Dank der Sistierung kann die Parzelle auch in eine neue Zone (eine der Grundzonen gemäss GBR 2014) oder aber (bei spezielleren Anliegen) einer Zone mit Planungspflicht ZPP oder gar einer Überbauungsordnung überführt werden. Dazu ist eine ordentliche Zonenplanänderung nötig (Dauer 1.5 bei Grundzone, 2 Jahre bei UeO). Sinnvollerweise wird die Parzelle mit der Sistierung veräussert, da die Zuordnung zu einer neuen Zone erst Sinn macht, wenn die Bebauungsabsichten geklärt sind."Eckdaten BaulandUntenstehend finden Sie weitere wichtige Fakten: Erschliessung:Die Baulandparzelle ist zurzeit noch nicht erschlossen. Da sich die Baulandparzelle direkt an die Hauptstrasse angrenzt, wird die Zuführung problemlos und kostengünstig erfolgen können.Altlasten:Das Gelände ist als nicht belasteter oder sanierungsbedürftiger Standort im Kataster des Kantons Bern eingetragen.Erdwärme und Fernwärme:Bohrungen für Erdwärmesonden sind erlaubt. Der Anschluss an den Wärmeverbund Walkringen ist möglich.

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Prezzo su richiesta
Friedhofweg 3a-c, 4537 Wiedlisbach

Herrschaftshaus mit Baulandreserve

LageDas Grundstück befindet sich in einem gemischt bebauten Quartier. Es ist nicht vollständig genutzt. Ein bauliches Potential ist aufgrund der reglementarischen Bestimmung vorhanden. Das Terrain ist vieleckigen Grundstücks senkt sich von Norden nach Süden um ca. 5.8 m. Die Distanz des öffentlichen Verkehrsmittel ist 450 Meter und beträgt ca. 5 Minuten Gehweg. Das Gebäude ist nach Süden ausgerichtet und bietet dadurch eine sehr gute Beleuchtung. Das Grundstück wird im Norden durch die Quartierstrasse, im Osten und im Westen durch Wohnhäuser bebaute Grundstücke sowie im Süden durch ein weiteres Strassengrundstück begrenzt.Die am schnellsten mit dem motorisierten Individualverkehr von Wiedlisbach aus erreichbaren Zentren sind Herzogenbuchsee (12 Min.), Solothurn (13 Min.) und Balsthal ( 16 Min.). Mit dem öffentlichen Verkehr gelangt man am schnellsten nach Solothurn (16 Min.), Langenthal (31 Min.) und Grenchen (36 Min.).ObjektbeschreibungDas wunderbare Herrschaftshaus wurde 1860 erstellt und ca. 1900 ostseitig erweitert. Die Liegenschaft wurde gemäss Aargauer Jahrbuch von einer Arztfamilie erstellt. Der Turm sollte ursprünglich als Beobachtungsturm von feindlichen Truppen dienen. Die Liegenschaft ist im Bauinventar als schützenswertes K-Objekt eingetragen.Südlich und östlich des Wohnhauses sind rund 3'700 m2 Baulandreserve für den Bau von ca. 15 bis 20 Wohnungen und / oder Teils Gewerbe.Gemäss der Gemeinde Wiedlisbach zur Zone ZPP4: Für eine Überbauung der Parzelle 403 ist keine UeO notwendig, wenn das Bauvorhaben sich in die bestehenden Bauten einordnet, den Anforderungen im Gemeindebaureglement entspricht und die Zustimmung der Bewilligungsbehörde, sowie der Gemeinde Wiedlisbach erhält. BaubeschriebWohnen • EG- OG: 10 Zimmer Herrschaftshaus • UG: Gewölbekeller Nebenbauten • EG - OG: Scheune / Stall • EG: Waschhaus Parkieren • 1 Garage • 2 Aussenparkplätze

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CHF 602’700.–
Bundsacker, Stockmatt, 3154 Rüschegg Heubach

Attraktive Baulandparzellen an ruhiger und sonniger Hanglage

Die Parzellen befinden sich ein wenig ausserhalb des Dorfzentrums von Rüschegg. Dank der guten Position sind alle wichtigen Orte wie Schule, Einkaufsmöglichkeiten sowie Naherholungsgebiete in wenigen Minuten erreichbar. Das Bauland liegt an leichter Hanglage und bietet eine wunderbare Weitsicht über das Dorf und die angrenzenden Landschaften.Das Bauland ist in die zwei Parzellen Nr. 1344 und Nr. 1365 unterteilt und kann nur als Ganzes erworben werden. Die zwei Grundstücke haben eine Gesamtfläche von 2'844 m2 und liegen zum Grossteil in der Wohnzone E2. Ein Teil der Parzelle 1344 liegt in der Landwirtschaftszone.Das grosszügige Bauland eignet sich ideal für den Bau zweier Einfamilienhäuser mit grossflächigem Umschwung oder eines Doppeleinfamilienhauses mit viel Wohnraum in Kombination mit einem freistehenden Einfamilienhaus. Das Zweitwohnungskontingent liegt in der Gemeinde aktuell unter 20%. Daher ist auch der Neubau eines Feriendomizils eine Möglichkeit. Egal was für eine Variante Sie verwirklichen wollen, dieses wunderbare Bauland lässt keine Ihrer Wünsche offen.Mit der Absicht, ein Mehrgenerationenprojekt zu planen und zu verwirklichen, sind sie hier also genau am richtigen Ort. Sind Sie allerdings nur an einer Parzelle für Ihr Bauvorhaben interessiert, so können Sie das zweite Grundstück weiterverkaufen oder weiter im Familienbesitz behalten.Die Wohnzone E2 bringt ebenfalls die Möglichkeit mit sich, kleingewerbliche oder landwirtschaftliche Nutzungen auf der Parzelle zu realisieren. So können Sie Wohnen und Gewerbe hervorragend kombinieren.Momentan ist die Gemeinde in der Planung und Aufarbeitung eines Projekts für die Erschliessung der Parzellen. Daher werden im Zonenplan fünf Jahre (Stand 2019) zur Reserve eingerechnet bis das Bauland erschlossen ist. Falls Sie aber bereits ein Projekt geplant haben oder nach Erwerb des Baulandes die Erschliessung ganz nach Ihren Wünschen gestalten wollen, ist die Gemeinde Rüschegg nicht abgeneigt und für eine Zusammenarbeit bereit. So kann bereits nach kurzer Zeit mit dem Bau begonnen werden und Sie müssen nicht auf eine Erschliessung der Gemeinde warten.Für die Realisierung eines etwas grösseren Projektes, steht direkt neben diesen Baulandparzellen noch ein weiteres Grundstück zum Verkauf. Die total 5'129 m2 bieten Generalunternehmungen, Totalunternehmungen sowie Architekten und Investoren die Möglichkeit für ein exzellentes Überbauungskonzept.Verlangen Sie unsere ausführliche Verkaufsdokumentation für weitere interessante Informationen.